Studieren ohne Abitur in Bayern
In Bayern können Meister und Absolventen gleichgestellter Fortbildungen nach einem Beratungsgespräch ohne Abitur in allen Fächern studieren. Wer eine Berufsausbildung und mehrere Jahre Berufspraxis hat, kommt fachgebunden über eine Hochschulzugangsprüfung oder ein Probestudium an die Hochschule.
- Mit Meister
- Allgemeiner Zugang, alle Fächer; Beratungsgespräch Pflicht
- Ausbildung
- mind. 2 Jahre
- Berufspraxis
- mind. 3 Jahre
- Verfahren
- Hochschulzugangsprüfung oder Probestudium
Auf dieser Seite
Welche Wege gibt es in Bayern?
Wer in Bayern ohne Abitur studieren will, kommt über einen von drei Wegen an die Hochschule. Welcher passt, hängt vom höchsten beruflichen Abschluss ab.
Fachwirt und Techniker
Fachwirt in der Regel Fortbildungsprüfung nach BBiG/HwO, Techniker in der Regel Fachschulabschluss.
Ausbildung und Berufserfahrung
Mindestens 2 Jahre Ausbildung und mindestens 3 Jahre Praxis. Verfahren: Hochschulzugangsprüfung oder Probestudium.
Meistertitel und Fortbildung in Bayern
Umfang in Bayern: allgemeiner Hochschulzugang, alle Fächer. Die Bedingungen im Einzelnen:
- Bestandene Meisterprüfung oder eine gleichgestellte berufliche Fortbildungsprüfung. Für Fortbildungen nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung nennt die Verordnung einen Vorbereitungslehrgang von mindestens 400 Stunden.
- Gleichgestellt sind auch Abschlüsse öffentlicher oder staatlich anerkannter Fachschulen und Fachakademien.
- Ein Beratungsgespräch an der Hochschule, an der das Studium beginnen soll, ist Pflicht. Andere bayerische Hochschulen erkennen es an.
- Die Hochschule kann zusätzlich ein Eignungsfeststellungsverfahren verlangen.
Fachwirte zählen in der Regel zu den beruflichen Fortbildungsprüfungen nach BBiG oder HwO, Techniker zu den Fachschulabschlüssen.
Berufsausbildung und Berufserfahrung in Bayern
Hochschulzugangsprüfung oder erfolgreiches Probestudium. Welches Verfahren gilt, bestimmt die Hochschule.
- Abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zwei Jahren.
- Danach in der Regel mindestens drei Jahre hauptberufliche Praxis im fachlich verwandten Bereich. Teilzeit zählt, wenn sie mindestens die Hälfte der Vollzeit beträgt. Mit Aufstiegsstipendium genügen zwei Jahre.
- Beratungsgespräch an der Hochschule ist Pflicht. Dort erfährst du auch die aktuell geltenden Anforderungen.
- Das Probestudium dauert nach der Verordnung zwei bis drei Semester, in langen Studiengängen höchstens vier. Das Gesetz verlangt mindestens ein Jahr.
Ob deine Berufsjahre genügen, zeigt der Zugangs-Check. Wie der Weg von der Berechtigung bis zur Einschreibung weitergeht, steht unter Ablauf der Bewerbung.
Ob vor der Bewerbung ein Beratungsgespräch nötig ist, hängt vom Land und vom Weg ab. Wer in Bayern berät, steht in der Übersicht der Beratungsstellen. Welche Papiere du zum Termin brauchst, zeigt die Unterlagen-Checkliste.
Besonderheiten in Bayern
Zulassungsbeschränkte Studiengänge
Hier reserviert das Gesetz eine Vorabquote für qualifizierte Berufstätige. Die Höhe und wie sie in deinem Fall greift, sagt dir die Hochschule.
Probestudium an der Universität Bayreuth
Das Probestudium umfasst dort zwei Semester und steht in zulassungsfreien wie zulassungsbeschränkten Studiengängen offen. Nach dem zweiten Semester sind in Bachelor- und Lehramtsstudiengängen mindestens 30 Leistungspunkte nachzuweisen, in den übrigen Studiengängen die Hälfte der vorgesehenen Leistungen. Wer endgültig nicht besteht, wird exmatrikuliert und kann im gleichen oder in einem verwandten Studiengang der Universität nicht erneut beginnen. Quelle
Probestudium oder Prüfung: Unterschiede zwischen Hochschulen
Die Hochschulen legen selbst fest, wie sie die Studieneignung prüfen. An der FAU dauert das Probestudium drei Semester; für Artificial Intelligence, Autonomy Technologies und Logopädie ist stattdessen eine Hochschulzugangsprüfung vorgesehen. Für Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie läuft das Probestudium in den regulären Lehrveranstaltungen, und bei Erfolg ist das Weiterstudium zugesichert. Quelle
Mathematikprüfung und Eignungsgespräch an der TUM
Qualifizierte Berufstätige müssen an der TUM eine Hochschulzugangsprüfung in Mathematik bestehen, die gemeinsam mit der Münchner Volkshochschule organisiert wird. Hinzu kommt ein erfolgreiches Eignungsgespräch an der Fakultät des gewünschten Studiengangs. Für Meister entfällt die Mathematikprüfung, das Pflichtgespräch bei der Allgemeinen Studienberatung gilt für beide Gruppen. Quelle
Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen
An der TH Nürnberg können Kompetenzen aus Beruf und Fortbildung auf Studienleistungen angerechnet werden; die Prüfungskommission des Studiengangs entscheidet im Einzelfall. Ein Einstieg in ein höheres Semester ist laut Hochschule in der Regel nur nach einer beruflichen Fortbildungsprüfung sinnvoll und kommt vor allem bei zulassungsbeschränkten Studiengängen infrage. Quelle
Studienvorbereitung für Berufserfahrene
Die TH Nürnberg verweist auf Kurse und Lernmaterial in Mathematik, Physik und Englisch, auf einen Telekolleg-Mathematikkurs, einen Brückenkurs der Virtuellen Hochschule Bayern und auf Schnuppervorlesungen ohne Anmeldung. Das von einer bayerischen Hochschule bescheinigte Beratungsgespräch erkennt jede andere bayerische Hochschule an (§ 29 Abs. 1 Satz 4 QualV). Die Feststellung der fachlichen Verwandtschaft von Ausbildung und Praxis erkennt eine andere Hochschule für denselben oder einen eng verwandten Studiengang an (§ 30 Abs. 3 Satz 3 QualV). Quelle
Anrechnung, Quoten und Wechsel in Bayern
Neben dem Zugang selbst regelt das Landesrecht, was nach der Einschreibung gilt: ob berufliche Leistungen auf das Studium angerechnet werden, wie viele Plätze beruflich Qualifizierten vorbehalten sind und wie es nach einem Hochschulwechsel weitergeht.
Anrechnung beruflicher Leistungen
Nach Art. 86 Abs. 2 BayHIG können außerhalb des Hochschulbereichs erworbene Kompetenzen angerechnet werden, wenn sie gleichwertig sind. Sie dürfen höchstens die Hälfte der nachzuweisenden Kompetenzen ersetzen. Die Anrechnung erfolgt auf Antrag; die Prüfungsordnung regelt das Verfahren.
Den Vergleich aller Länder zeigt Berufliche Leistungen anrechnen.
Quoten und Auswahlverfahren
In Studiengängen mit örtlichem Vergabeverfahren wird nach Art. 5 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BayHZG vorab ein Anteil von 3 bis 10 Prozent der Studienplätze für qualifizierte Berufstätige nach Art. 88 Abs. 5 und 6 BayHIG abgezogen. Die genaue Höhe legt die Hochschule per Satzung fest; ohne Festlegung gelten 5 Prozent. In dieser Quote wird vorrangig nach der Befähigung ausgewählt, nicht besetzte Plätze gehen nach einem Nachrückverfahren in die allgemeine Vergabe.
Teilzeit und berufsbegleitendes Studium
Nach Art. 77 Abs. 3 Satz 4 BayHIG können Studiengänge in Vollzeit und Teilzeit sowie berufs- oder ausbildungsbegleitend angeboten werden; nach Art. 77 Abs. 1 Satz 3 und 4 sind auch duale Formen möglich.
Wechsel aus einem anderen Bundesland
Nach § 33 QualV wird ein erfolgreich absolviertes Studienjahr beruflich Qualifizierter an einer inländischen Hochschule außerhalb Bayerns als Qualifikation für das Weiterstudium im gleichen oder einem eng verwandten Studiengang an einer bayerischen Hochschule anerkannt. Ein Probestudium, das unter abweichenden Voraussetzungen zugelassen wurde, zählt nicht mit.
Master und weiterbildende Studiengänge
Der Zugang zu Masterstudiengängen setzt nach Art. 90 Abs. 1 BayHIG einen Hochschulabschluss oder einen auf einem Hochschulstudium beruhenden gleichwertigen Abschluss voraus; die Hochschulen können per Satzung weitere Eignungsvoraussetzungen festlegen. Weiterbildende Masterstudiengänge verlangen zusätzlich in der Regel mindestens ein Jahr qualifizierte Berufspraxis (Art. 90 Abs. 2). Eine Sonderregel für beruflich Qualifizierte ohne Erststudium sieht das Gesetz für Masterstudiengänge nicht vor.
Rechtsgrundlage
Der Hochschulzugang beruflich Qualifizierter ist in Art. 88 Abs. 5 und 6 des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes (BayHIG) sowie in den §§ 29 bis 33 der Qualifikationsverordnung (QualV) geregelt.
- BayHIG Art. 88 Allgemeine Qualifikationsvoraussetzungen für das grundständige Studium (Bayerische Rechtsdatenbank)
- QualV § 30 Fachgebundener Hochschulzugang für qualifizierte Berufstätige (Bayerische Rechtsdatenbank)
Die Münchner Hochschulen im Überblick
Diese Seite führt sechs Hochschulen in München auf. Die Ludwig-Maximilians-Universität, die Technische Universität und die Hochschule München beschreiben für beruflich Qualifizierte eigene Verfahren, jeweils mit Beratungsgespräch, und unterscheiden sich deutlich. An der Ludwig-Maximilians-Universität trennt die Hochschule den allgemeinen Zugang für Meister und Fachschulabsolventen vom fachgebundenen Zugang, der eine Hochschulzugangsprüfung verlangt. An der Technischen Universität München legen qualifizierte Berufstätige zusätzlich eine Mathematikprüfung ab und führen ein Eignungsgespräch an der jeweiligen School. An der Hochschule München ist das Beratungsgespräch für alle Bewerbenden verpflichtend, im fachgebundenen Zugang kommt eine Aufnahmeprüfung hinzu.
Den Vergleich der drei Verfahren zeigt Studieren ohne Abitur in München. Wer zwischen den Hochschulen schwankt, beginnt mit der Studienberatung der Wunschhochschule. Beim Zugang mit Meister erkennt eine bayerische Hochschule das Beratungsgespräch einer anderen bayerischen Hochschule an. Welche Unterlagen sie beim Termin erwartet, zeigt die Unterlagen-Checkliste, und wer berät, steht unter Beratung zum Studium ohne Abitur.
- Ludwig-Maximilians-Universität München
- Technische Universität München
- Hochschule München
- Akademie der Bildenden Künste München
- Hochschule für Fernsehen und Film München
- Hochschule für Musik und Theater München
Hochschulen in Bayern und ihre Seiten für beruflich Qualifizierte
33 Hochschulen in Bayern, nach Hochschultyp geordnet. Bei 27 führt der Link auf eine Seite der Hochschule zu Bewerbung und Zugang, bei den übrigen auf die Startseite. Dort stehen auch Fristen und Ansprechpartner. Aufgeführt sind staatliche Hochschulen und einzelne private mit eigenem Angebot. Kunst- und Musikhochschulen vergeben ihre Plätze meist über Eignungsprüfungen, Verwaltungs- und Polizeihochschulen fehlen.
Universitäten (10)
- Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-NürnbergErlangen · Zugang und Bewerbung
Die Zentrale Studienberatung führt das Pflichtgespräch; der fachgebundene Zugang läuft in der Regel über ein dreisemestriges Probestudium, für einzelne Studiengänge über eine Hochschulzugangsprüfung.
- Julius-Maximilians-Universität WürzburgWürzburg · Zugang und Bewerbung
- Ludwig-Maximilians-Universität MünchenMünchen · Zugang und Bewerbung
Zugang ohne Abitur an dieser Hochschule im Detail
Die Seite trennt den allgemeinen Zugang für Meister und Fachschulabsolventen mit Beratungsgespräch vom fachgebundenen Zugang, der eine Hochschulzugangsprüfung verlangt; die Studentenkanzlei stellt die Bescheinigung aus.
- Otto-Friedrich-Universität BambergBamberg · Zugang und Bewerbung
Die Zentrale Studienberatung stellt nach dem Pflichtgespräch den Beratungsnachweis aus; für den fachgebundenen Zugang erhält man eine Bescheinigung zur Bewerbung um einen Probestudienplatz.
- Technische Universität MünchenMünchen · Zugang und Bewerbung
Zugang ohne Abitur an dieser Hochschule im Detail
Verlangt wird ein Beratungsgespräch bei der Allgemeinen Studienberatung; qualifizierte Berufstätige (anders als Meister) legen außerdem eine Mathematikprüfung ab und führen ein Eignungsgespräch an der jeweiligen School.
- Universität AugsburgAugsburg · Zugang und Bewerbung
Die Seite beschreibt das Verfahren zur Prüfung der Studienberechtigung: Beratungsgespräch, für den fachgebundenen Zugang eine Hochschulzugangsprüfung, danach eine Bescheinigung; Studierendenkanzlei und Studienberatung sind die Ansprechstellen.
- Universität BayreuthBayreuth · Zugang und Bewerbung
Die Studierendenkanzlei erläutert Pflichtberatung, zweisemestriges Probestudium und die Hochschulzugangsprüfung, die in Studiengängen mit Eignungsfeststellungsverfahren an dessen Stelle tritt.
- Universität der Bundeswehr MünchenNeubiberg · Zugang und Bewerbung
- Universität PassauPassau · Zugang und Bewerbung
Die Seite beschreibt allgemeinen und fachgebundenen Zugang, die Bescheinigung über das Beratungsgespräch als Voraussetzung und das Probestudium, das zum fachgebundenen Hochschulzugang führt.
- Universität RegensburgRegensburg · Zugang und Bewerbung
Hochschulen für angewandte Wissenschaften (17)
- Hochschule AnsbachAnsbach · Zugang und Bewerbung
- Hochschule CoburgCoburg · Zugang und Bewerbung
- Hochschule HofHof · Zugang und Bewerbung
- Hochschule KemptenKempten · Zugang und Bewerbung
- Hochschule LandshutLandshut · Zugang und Bewerbung
- Hochschule MünchenMünchen · Zugang und Bewerbung
Zugang ohne Abitur an dieser Hochschule im Detail
Die Zentrale Studienberatung führt das für alle Bewerbenden verpflichtende Beratungsgespräch; für den fachgebundenen Zugang ist zusätzlich eine bestandene Aufnahmeprüfung vorgesehen, und es gibt Hinweise zur Studienvorbereitung.
- Hochschule Neu-UlmNeu-Ulm · Zugang und Bewerbung
- Hochschule Weihenstephan-TriesdorfFreising · Zugang und Bewerbung
- Oberpfälzer Technische Hochschule Amberg-Weiden (OTH Amberg-Weiden)Amberg · Zugang und Bewerbung
- Ostbayerische Technische Hochschule RegensburgRegensburg · Zugang und Bewerbung
- Technische Hochschule AschaffenburgAschaffenburg · Zugang und Bewerbung
- Technische Hochschule AugsburgAugsburg · Hochschulwebsite
- Technische Hochschule DeggendorfDeggendorf · Zugang und Bewerbung
Qualifizierte Berufstätige absolvieren ein zweisemestriges Probestudium nach einem Pflichtgespräch mit der Studienfachberatung; der Career Service bietet Vorbereitungskurse an.
- Technische Hochschule IngolstadtIngolstadt · Zugang und Bewerbung
- Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon OhmNürnberg · Zugang und Bewerbung
Die Studienfachberatung führt das Pflichtgespräch, ohne dessen Nachweis keine Einschreibung möglich ist; die Seite nennt außerdem Vorbereitungsangebote und die Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen.
- Technische Hochschule RosenheimRosenheim · Zugang und Bewerbung
- Technische Hochschule Würzburg-SchweinfurtWürzburg · Zugang und Bewerbung
Kunst- und Musikhochschulen (6)
- Akademie der Bildenden Künste MünchenMünchen · Hochschulwebsite
- Akademie der Bildenden Künste NürnbergNürnberg · Hochschulwebsite
- Hochschule für Fernsehen und Film MünchenMünchen · Zugang und Bewerbung
- Hochschule für Musik NürnbergNürnberg · Hochschulwebsite
- Hochschule für Musik und Theater MünchenMünchen · Hochschulwebsite
- Hochschule für Musik WürzburgWürzburg · Hochschulwebsite
Wer entscheidet in Bayern über den Zugang?
Die Hochschule, an der das Studium beginnen soll. Sie führt das Beratungsgespräch, stellt die fachliche Verwandtschaft und die Studieneignung fest.
Aktuelle Fristen und Gebühren nennen die Hochschulen auf ihren Seiten. Deutscher Bildungsserver: Studieren ohne Abitur
Eine Landesübersicht bietet: Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst: Hochschulzugang – viele Wege führen ins Studium.
Studieren ohne Abitur in den Nachbarländern
Die Regeln unterscheiden sich von Land zu Land. Ein Blick in die angrenzenden Bundesländer lohnt, wenn eine Hochschule dort näher liegt oder dein Weg dort einfacher ist.
Fragen und Antworten: Studieren ohne Abitur in Bayern
Kann ich in Bayern mit Meister ohne Abitur studieren?
Ja. Der Meister öffnet in Bayern den Hochschulzugang. Allgemeiner Zugang, alle Fächer; Beratungsgespräch Pflicht.
Wie viel Ausbildung und Berufserfahrung brauche ich in Bayern?
In Bayern gelten ohne Meister oder Fortbildung in der Regel mindestens 2 Jahre Berufsausbildung und mindestens 3 Jahre Berufspraxis. Verfahren: Hochschulzugangsprüfung oder Probestudium.
Zählen Fachwirt und Techniker in Bayern?
Fachwirte zählen in der Regel zu den beruflichen Fortbildungsprüfungen nach BBiG oder HwO, Techniker zu den Fachschulabschlüssen.
Welche Hochschulen in Bayern bieten Zugang ohne Abitur?
Informationen für beruflich Qualifizierte veröffentlichen unter anderem Ludwig-Maximilians-Universität München, Technische Universität München, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Hochschule München und Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm. Das ist eine Auswahl, keine vollständige Liste: Grundsätzlich steht der Zugang an allen staatlichen Hochschulen in Bayern offen, die Einzelheiten regelt jede Hochschule in ihrer Zugangssatzung.
Wer entscheidet in Bayern über die Zulassung ohne Abitur?
Die Hochschule, an der das Studium beginnen soll. Sie führt das Beratungsgespräch, stellt die fachliche Verwandtschaft und die Studieneignung fest.
Wo finde ich Fristen und Gebühren in Bayern?
Fristen und Gebühren nennt die zuständige Stelle, sie können sich ändern. Aktuelle Angaben: Deutscher Bildungsserver: Studieren ohne Abitur
Gibt es in Bayern ein Probestudium?
Ja. Neben der Hochschulzugangsprüfung gibt es das Probestudium. Welches Verfahren gilt, bestimmt die Hochschule. Es dauert zwei bis drei Semester, bei Studiengängen mit mindestens vier Jahren Regelstudienzeit bis zu vier.
Studiengänge ohne Abitur
Je nach Fach gelten zusätzlich Quoten, Prüfungen oder Sonderwege. Die Ratgeber zeigen die Hürden je Studienbereich:
- Psychologie
- Lehramt
- Soziale Arbeit
- Medizin und Pharmazie
- Jura
- Wirtschaft und BWL
- Informatik und Ingenieurwesen
Welche Ausbildung zu welchem Studium führt, zeigt Berufe und passende Studiengänge. Wie andere den Weg gegangen sind, steht in den Erfahrungsberichten.
Weiterlesen: Finanzierung und Förderung, Ablauf der Bewerbung, Fernstudium neben dem Beruf.
Quellen
- BayHIG Art. 88: Hochschulzugang
- BayQualV § 29: Fortbildungsabschlüsse
- BayQualV § 30: Berufserfahrung
- BayHZG Art. 5: Vorabquote
- QualV § 33 Wechsel beruflich qualifizierter Studierender an eine bayerische Hochschule
- BayHIG Art. 77 Studiengänge, gestufte Studienstruktur, sonstige Studien
- BayHIG Art. 90 Zugang zum postgradualen Studium
- Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst: Hochschulzugang – viele Wege führen ins Studium
- Universität Bayreuth: Studieren ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung
- FAU: Studieren ohne Abitur – Beruflich Qualifizierte und Meister
- TUM: Bewerbung für beruflich Qualifizierte
- TH Nürnberg: Studieren ohne Abitur
- BayHIG Art. 89 Besondere Qualifikationsvoraussetzungen
- BayHIG Art. 86 Anerkennung und Anrechnung von Kompetenzen
Was gilt in deinem Fall?
Der Zugangs-Check zeigt in wenigen Schritten, welcher Weg in deinem Bundesland für dich gilt.