Studieren ohne Abitur in Brandenburg
In Brandenburg berechtigen Meisterprüfung, Fortbildungen ab 400 Unterrichtsstunden und Fachschulabschlüsse zum Studium, ohne Fachbindung im Gesetz. Mit einer für das Studium geeigneten Berufsausbildung, einem Abschluss der Sekundarstufe I oder gleichwertig und zwei Jahren Berufserfahrung besteht nach § 10 Abs. 2 Nr. 11 BbgHG die Zugangsberechtigung; die Hochschule beurteilt im Einzelfall, ob die Ausbildung zum Studiengang passt.
- Mit Meister
- Zugang ohne Fachbindung im Gesetz
- Ausbildung
- bei der Hochschule erfragen
- Berufspraxis
- mind. 2 Jahre
- Weitere Bedingung
- Abschluss der Sekundarstufe I oder gleichwertig
- Verfahren
- Antrag an die Hochschule, die den Zugang feststellt
Auf dieser Seite
Welche Wege gibt es in Brandenburg?
Wer in Brandenburg ohne Abitur studieren will, kommt über einen von drei Wegen an die Hochschule. Welcher passt, hängt vom höchsten beruflichen Abschluss ab.
Fachwirt und Techniker
Fachwirt: Fortbildung ab 400 Unterrichtsstunden; Techniker: Fachschulabschluss.
Ausbildung und Berufserfahrung
Abgeschlossene Berufsausbildung und mindestens 2 Jahre Praxis. Verfahren: Antrag an die Hochschule, die den Zugang feststellt.
Meistertitel und Fortbildung in Brandenburg
Umfang in Brandenburg: Zugang zu Studiengängen mit erstem berufsqualifizierendem Abschluss, ohne fachliche Einschränkung im Gesetz. Die Bedingungen im Einzelnen:
- Anerkannt wird die Meisterprüfung nach der Handwerksordnung oder eine gleichwertige Berechtigung nach der Handwerksordnung.
- Fortbildungsabschlüsse nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung zählen, wenn der Lehrgang mindestens 400 Unterrichtsstunden umfasste.
- Abschlüsse staatlicher oder staatlich anerkannter Fachschulen sowie vergleichbare Abschlüsse aus anderen Bundesländern zählen ebenfalls.
- Landesrechtlich geregelte Fortbildungen im Gesundheits-, sozialpflegerischen und pädagogischen Bereich werden anerkannt, wenn sie einer Meister- oder Fortbildungsqualifikation vergleichbar sind.
- Bei weiterbildenden Bachelorstudiengängen ist zusätzlich eine geeignete abgeschlossene Berufsausbildung erforderlich.
Fachwirte zählen zu den Fortbildungsabschlüssen mit mindestens 400 Unterrichtsstunden, Techniker zu den Fachschulabschlüssen. Das Ministerium nennt Techniker auf seiner Informationsseite beispielhaft.
Berufsausbildung und Berufserfahrung in Brandenburg
Die Hochschule stellt auf Antrag fest, ob die Hochschulzugangsberechtigung vorliegt. An der Universität Potsdam geht der Antrag an die Zentrale Studienberatung; das Ergebnis ist dort je nach Berufsausbildung eine allgemeine oder fachgebundene Berechtigung. Die Feststellung der Universität Potsdam gilt nur für diese Hochschule.
- Erforderlich sind ein Abschluss der Sekundarstufe I oder ein gleichwertiger Abschluss, eine für das Studium geeignete abgeschlossene Berufsausbildung und danach mindestens zwei Jahre Berufserfahrung.
- Eine Mindestdauer der Berufsausbildung ist im Gesetz nicht festgelegt.
- Die Ausbildung muss zum gewählten Studium passen; die Hochschule beurteilt das im Einzelfall.
Ob deine Berufsjahre genügen, zeigt der Zugangs-Check. Wie der Weg von der Berechtigung bis zur Einschreibung weitergeht, steht unter Ablauf der Bewerbung.
Ob vor der Bewerbung ein Beratungsgespräch nötig ist, hängt vom Land und vom Weg ab. Wer in Brandenburg berät, steht in der Übersicht der Beratungsstellen. Welche Papiere du zum Termin brauchst, zeigt die Unterlagen-Checkliste.
Besonderheiten in Brandenburg
Künstlerische, sport- und sprachwissenschaftliche Studiengänge
Für künstlerische Studiengänge kann ein Nachweis der künstlerischen Eignung zusätzlich oder anstelle einer Qualifikation nach § 10 Abs. 2 BbgHG verlangt werden; für sport- und sprachwissenschaftliche Studiengänge kann der Nachweis der besonderen Eignung zusätzlich verlangt werden.
Antrag auf Feststellung an der Universität Potsdam
Nach der Prüfung der eigenen Qualifikation stellt man den Antrag bei der Zentralen Studienberatung; einfache Kopien der Unterlagen genügen, Originale werden nicht verlangt. Die Einreichung ist digital per E-Mail oder auf dem Postweg möglich. Erst nach der Feststellung folgt die Bewerbung oder Immatrikulation für den Studiengang. Quelle
Zulassung und Studienform an der Universität Potsdam
Für beruflich Qualifizierte gibt es dort keine eigene Zulassungsquote. Für zulassungsbeschränkte Studiengänge wird eine Durchschnittsnote benötigt, die nicht selbst berechnet werden darf. Ein Teilzeitstudium ist nur in dafür geeigneten Studiengängen möglich; die Fachhochschulreife gilt als allgemeine Hochschulzugangsberechtigung und braucht keinen Feststellungsantrag. Quelle
Ablauf und Studienformate an der TH Wildau
Eine gesonderte Eignungsprüfung entfällt; einzelne Studiengänge verlangen ein Vorpraktikum oder ein bestimmtes Sprachniveau. Der Nachweis der Zugangsberechtigung sollte möglichst mit der Bewerbung eingereicht werden, bei zulassungsfreien Studiengängen spätestens zur Einschreibung. Genannt werden Vollzeit, berufsbegleitende Angebote (etwa in Betriebswirtschaft und Wirtschaftsingenieurwesen), Teilzeit nach Einzelfallprüfung sowie duale Studienformen. Quelle
Beratungsprojekt Blended Counselling an der TH Wildau
Das Projekt richtet sich an Berufserfahrene, die unsicher sind, ob ihre Ausbildung zum gewünschten Studiengang passt. Beraten wird zu Hochschulzugang, Studienanforderungen und Studiengangswahl, wahlweise als Live-Seminar, Live-Beratung online, persönlich oder telefonisch. Quelle
Beratungsgespräch vor der Bewerbung
Der Leistungseintrag zum Hochschulzugang beruflich Qualifizierter sieht zunächst ein Beratungsgespräch an der gewählten Hochschule vor, danach die Bewerbung. Die Hochschule entscheidet individuell über die Zulassung; zuständig ist dort die Studienberatung. Quelle
Anrechnung, Quoten und Wechsel in Brandenburg
Neben dem Zugang selbst regelt das Landesrecht, was nach der Einschreibung gilt: ob berufliche Leistungen auf das Studium angerechnet werden, wie viele Plätze beruflich Qualifizierten vorbehalten sind und wie es nach einem Hochschulwechsel weitergeht.
Anrechnung beruflicher Leistungen
Nach § 25 Abs. 5 BbgHG sind außerhalb des Hochschulwesens erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten bis zu 50 Prozent auf ein Hochschulstudium anzurechnen, wenn sie nach Inhalt und Niveau dem zu ersetzenden Teil des Studiums gleichwertig sind. Zusätzlich können Studienbewerberinnen und Studienbewerber in einer Einstufungsprüfung nachweisen, dass eine Einstufung in ein höheres Fachsemester gerechtfertigt ist (§ 25 Abs. 1).
Den Vergleich aller Länder zeigt Berufliche Leistungen anrechnen.
Quoten und Auswahlverfahren
Nach § 4 Abs. 1 BbgHZG kann in einem Auswahlverfahren ein Anteil von höchstens 20, aber nicht weniger als 10 Prozent der Studienplätze vorab vorbehalten werden. Die Vorabquote gilt für mehrere Bewerbergruppen gemeinsam; dazu zählen in der beruflichen Bildung Qualifizierte ohne Studienberechtigung nach § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis 5 BbgHG. In dieser Gruppe wird nach dem Grad der Qualifikation ausgewählt, weitere Eignungskriterien sollen berücksichtigt werden (§ 5 Abs. 5). Der Anteil der Gruppe an den Plätzen kann auf ihren Anteil an den Bewerbungen begrenzt werden (§ 4 Abs. 2).
Teilzeit und berufsbegleitendes Studium
Nach § 19 Abs. 4 BbgHG sollen Hochschulen, soweit ein Studiengang in Teilzeit studierbar ist, auf Antrag ein Teilzeitstudium ermöglichen; die Immatrikulation als Teilzeitstudierende soll semester- oder studienjahresweise möglich sein. Die Regelstudienzeit verlängert sich bei Teilzeit entsprechend.
Wechsel aus einem anderen Bundesland
Nach § 10 Abs. 3 BbgHG kann ein Studium im gleichen oder einem eng verwandten Studiengang an einer Hochschule im Land Brandenburg fortsetzen, wer in Deutschland mindestens zwei Semester studiert und die in dieser Zeit erforderlichen Leistungsnachweise erworben hat. Das gilt auch, wenn die Zugangsvoraussetzungen nach Absatz 2 nicht vorliegen.
Master und weiterbildende Studiengänge
Zugangsvoraussetzung für einen Masterstudiengang ist nach § 10 Abs. 5 BbgHG ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss gleich welchen Hochschultyps. Weiterbildende Masterstudiengänge setzen in der Regel zusätzlich mindestens ein Jahr qualifizierte Berufspraxis voraus. In künstlerischen und besonderen weiterbildenden Masterstudiengängen kann statt des Hochschulabschlusses eine Eingangsprüfung treten, in der entsprechende Kenntnisse und Fähigkeiten nachzuweisen sind.
Rechtsgrundlage
Der Hochschulzugang beruflich Qualifizierter ist im Brandenburgischen Hochschulgesetz (BbgHG) in § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 bis 11 geregelt, die Vorabquoten im Brandenburgischen Hochschulzulassungsgesetz (BbgHZG) in § 4.
Hochschulen in Brandenburg und ihre Seiten für beruflich Qualifizierte
9 Hochschulen in Brandenburg, nach Hochschultyp geordnet. Bei 8 führt der Link auf eine Seite der Hochschule zu Bewerbung und Zugang, bei den übrigen auf die Startseite. Dort stehen auch Fristen und Ansprechpartner. Aufgeführt sind staatliche Hochschulen und einzelne private mit eigenem Angebot. Kunst- und Musikhochschulen vergeben ihre Plätze meist über Eignungsprüfungen, Verwaltungs- und Polizeihochschulen fehlen.
Universitäten (4)
- Brandenburgische Technische Universität Cottbus-SenftenbergCottbus · Zugang und Bewerbung
- Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)Frankfurt (Oder) · Zugang und Bewerbung
- Medizinische Universität Lausitz – Carl ThiemCottbus · Hochschulwebsite
- Universität PotsdamPotsdam · Zugang und Bewerbung
Die Seite beschreibt den dreistufigen Ablauf aus Qualifikationsprüfung, Antrag auf Feststellung der Hochschulzugangsberechtigung bei der Zentralen Studienberatung und anschließender Bewerbung; Termine zur Beratung werden nach Vereinbarung vergeben.
Hochschulen für angewandte Wissenschaften (4)
- Fachhochschule PotsdamPotsdam · Zugang und Bewerbung
- Hochschule für nachhaltige Entwicklung EberswaldeEberswalde · Zugang und Bewerbung
- Technische Hochschule BrandenburgBrandenburg an der Havel · Zugang und Bewerbung
- Technische Hochschule WildauWildau · Zugang und Bewerbung
Der Leitfaden erklärt allgemeine und fachgebundene Zugangswege, nennt Studienformate wie berufsbegleitend, Teilzeit und dual und führt die Beratungs- und Ansprechstellen der Hochschule auf.
Kunst- und Musikhochschulen (1)
- Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLFPotsdam · Zugang und Bewerbung
Wer entscheidet in Brandenburg über den Zugang?
Die Hochschule, an der das Studium beginnen soll, entscheidet über die Feststellung der Hochschulzugangsberechtigung; an der Universität Potsdam bearbeitet die Zentrale Studienberatung den Antrag. Die Feststellung ersetzt nicht die Bewerbung oder Einschreibung für den Studiengang.
Aktuelle Fristen und Gebühren nennen die Hochschulen auf ihren Seiten. Wissenschaftsministerium Brandenburg: Studieren in Brandenburg
Eine Landesübersicht bietet: Wissenschaftsministerium Brandenburg: Studieren in Brandenburg.
Studieren ohne Abitur in den Nachbarländern
Die Regeln unterscheiden sich von Land zu Land. Ein Blick in die angrenzenden Bundesländer lohnt, wenn eine Hochschule dort näher liegt oder dein Weg dort einfacher ist.
Fragen und Antworten: Studieren ohne Abitur in Brandenburg
Kann ich in Brandenburg mit Meister ohne Abitur studieren?
Ja. Der Meister öffnet in Brandenburg den Hochschulzugang. Zugang ohne Fachbindung im Gesetz.
Wie viel Ausbildung und Berufserfahrung brauche ich in Brandenburg?
In Brandenburg gelten ohne Meister oder Fortbildung in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung und mindestens 2 Jahre Berufspraxis. Außerdem: Abschluss der Sekundarstufe I oder gleichwertig. Verfahren: Antrag an die Hochschule, die den Zugang feststellt.
Zählen Fachwirt und Techniker in Brandenburg?
Fachwirte zählen zu den Fortbildungsabschlüssen mit mindestens 400 Unterrichtsstunden, Techniker zu den Fachschulabschlüssen. Das Ministerium nennt Techniker auf seiner Informationsseite beispielhaft.
Welche Hochschulen in Brandenburg bieten Zugang ohne Abitur?
Informationen für beruflich Qualifizierte veröffentlichen unter anderem Universität Potsdam und Technische Hochschule Wildau. Das ist eine Auswahl, keine vollständige Liste: Grundsätzlich steht der Zugang an allen staatlichen Hochschulen in Brandenburg offen, die Einzelheiten regelt jede Hochschule in ihrer Zugangssatzung.
Wer entscheidet in Brandenburg über die Zulassung ohne Abitur?
Die Hochschule, an der das Studium beginnen soll, entscheidet über die Feststellung der Hochschulzugangsberechtigung; an der Universität Potsdam bearbeitet die Zentrale Studienberatung den Antrag. Die Feststellung ersetzt nicht die Bewerbung oder Einschreibung für den Studiengang.
Wo finde ich Fristen und Gebühren in Brandenburg?
Fristen und Gebühren nennt die zuständige Stelle, sie können sich ändern. Aktuelle Angaben: Wissenschaftsministerium Brandenburg: Studieren in Brandenburg
Studiengänge ohne Abitur
Je nach Fach gelten zusätzlich Quoten, Prüfungen oder Sonderwege. Die Ratgeber zeigen die Hürden je Studienbereich:
- Psychologie
- Lehramt
- Soziale Arbeit
- Medizin und Pharmazie
- Jura
- Wirtschaft und BWL
- Informatik und Ingenieurwesen
Welche Ausbildung zu welchem Studium führt, zeigt Berufe und passende Studiengänge. Wie andere den Weg gegangen sind, steht in den Erfahrungsberichten.
Weiterlesen: Finanzierung und Förderung, Ablauf der Bewerbung, Fernstudium neben dem Beruf.
Quellen
- Brandenburgisches Hochschulgesetz (BbgHG)
- Wissenschaftsministerium Brandenburg: Studieren in Brandenburg
- Universität Potsdam: Hochschulzugang ohne Abitur für beruflich Qualifizierte
- Brandenburgisches Hochschulzulassungsgesetz (BbgHZG), §§ 4 und 5
- TH Wildau: Studieren ohne Abitur – Voraussetzungen und Ablauf
- TH Wildau: Blended Counselling (Flyer)
- FIM-Portal: Beratung für den Hochschulzugang beruflich Qualifizierter ohne Hochschulreife (Brandenburg)
Was gilt in deinem Fall?
Der Zugangs-Check zeigt in wenigen Schritten, welcher Weg in deinem Bundesland für dich gilt.