Studieren ohne Abitur in Berlin
In Berlin geben Aufstiegsfortbildungen (Meister, Fachwirt) und Fachschulabschlüsse (Techniker) Zugang zu allen Fächern. Mit einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung gibt es eine fachgebundene Berechtigung; eine Zugangsprüfung der Hochschule hebt die Fachbindung auf.
- Mit Meister
- Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung, jedes Fach
- Ausbildung
- mind. 2 Jahre
- Berufspraxis
- bei der Hochschule erfragen
- Verfahren
- Fachgebunden direkt, für andere Fächer Zugangsprüfung
Auf dieser Seite
Welche Wege gibt es in Berlin?
Wer in Berlin ohne Abitur studieren will, kommt über einen von drei Wegen an die Hochschule. Welcher passt, hängt vom höchsten beruflichen Abschluss ab.
Fachwirt und Techniker
Fachwirt und Techniker ausdrücklich anerkannt, die Hochschule bestätigt.
Ausbildung und Berufserfahrung
Mindestens 2 Jahre Ausbildung und Praxis: bei der Hochschule erfragen. Verfahren: Fachgebunden direkt, für andere Fächer Zugangsprüfung.
Meistertitel und Fortbildung in Berlin
Umfang in Berlin: Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung, grundsätzlich jedes Fach an jeder Berliner Hochschule. Die Bedingungen im Einzelnen:
- Gefordert ist eine nach Berufsbildungsgesetz, Handwerksordnung oder vergleichbarem Bundes- oder Landesrecht geregelte Aufstiegsfortbildung (§ 11 Abs. 1 Nr. 1 BerlHG). Welche Fortbildungen im Einzelnen zählen, bestätigt die Hochschule.
- Auch ein Abschluss an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Fachschule berechtigt; ist die Staatlichkeit aus dem Zeugnis nicht ersichtlich, muss sie gesondert nachgewiesen werden.
- Landesrechtlich geregelte Fort- und Weiterbildungen im Gesundheits-, sozialpflegerischen und pädagogischen Bereich zählen, wenn sie einer Aufstiegsfortbildung vergleichbar sind (§ 11 Abs. 1 Nr. 4 BerlHG).
- Ein Dienstgrad bei der Bundeswehr ersetzt den Nachweis der Aufstiegsfortbildung nicht.
- Weitere Eignungsnachweise, etwa bei künstlerischen Studiengängen, regeln die Hochschulen in ihren Zugangssatzungen.
Fachwirte und staatlich geprüfte Techniker zählen ausdrücklich zu den anerkannten Abschlüssen. Im Gesetz laufen sie über die Kategorien Aufstiegsfortbildung und Fachschule. Ob dein Abschluss anerkannt wird, bestätigt die Hochschule.
Berufsausbildung und Berufserfahrung in Berlin
Mit der fachgebundenen Berechtigung ist ein Studium möglich, das der Ausbildung fachlich entspricht; die Hochschule prüft die fachliche Nähe im Einzelfall. Wer in einem anderen Fach studieren möchte, legt eine Zugangsprüfung der Hochschule ab, in der die Studierfähigkeit nachgewiesen wird.
- Erforderlich ist eine bundes- oder landesrechtlich geregelte Berufsausbildung von mindestens zwei Jahren in einem fachlich ähnlichen Beruf.
- Eine Mindestdauer an Berufspraxis nennt die Senatsverwaltung für diese Route nicht. Weitere Anforderungen regelt die Zugangssatzung der jeweiligen Hochschule.
- Die Zugangsprüfung gestaltet die Hochschule selbst, sie kann in jedem Bewerbungszeitraum abgelegt und wiederholt werden; Inhalte und Anforderungen stehen in der Zugangssatzung der Hochschule.
- Die Zugangsprüfung berechtigt nach dem Gesetz zum Studium eines frei gewählten grundständigen Studiengangs; Organisation und Inhalte regelt die Zugangssatzung der prüfenden Hochschule. Ob eine andere Hochschule die Prüfung anerkennt, klärt diese Hochschule.
- Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen entscheidet zusätzlich das Zulassungsverfahren über die Vergabe der Plätze.
Ob deine Berufsjahre genügen, zeigt der Zugangs-Check. Wie der Weg von der Berechtigung bis zur Einschreibung weitergeht, steht unter Ablauf der Bewerbung.
Ob vor der Bewerbung ein Beratungsgespräch nötig ist, hängt vom Land und vom Weg ab. Wer in Berlin berät, steht in der Übersicht der Beratungsstellen. Welche Papiere du zum Termin brauchst, zeigt die Unterlagen-Checkliste.
Besonderheiten in Berlin
Im Ausland erworbene berufliche Qualifikation
Entspricht eine im Ausland erworbene Berufsausbildung oder Fortbildung den genannten Voraussetzungen, führt sie zur jeweiligen Berechtigung. Hinweise zur Anerkennung bieten die Informationsportale des Bundes.
Künstlerische Studiengänge
Für die Hochschulen für Musik und Schauspiel, die Weißensee Kunsthochschule und die künstlerischen Studiengänge der UdK kann nach § 10 Abs. 4 BerlHG eine künstlerische Begabung als Zugangsvoraussetzung verlangt werden, allein oder zusätzlich zur Hochschulzugangsberechtigung. Das Verfahren regelt eine Rechtsverordnung der Senatsverwaltung.
Reichweite der bestandenen Zugangsprüfung
Nach dem Berliner Hochschulgesetz berechtigt die bestandene Zugangsprüfung zum Studium eines frei gewählten grundständigen Studiengangs (§ 11 Abs. 3). Organisation, Inhalte und Durchführung liegen bei der Hochschule und müssen in ihrer Satzung konkret festgelegt sein; Vorkenntnisse aus der berufsbildenden Schule sind angemessen zu berücksichtigen. Ob eine andere Hochschule die Prüfung anerkennt, erfragt man dort. Quelle
Keine Berufspraxis für die fachgebundene Berechtigung
Die früher verlangte einschlägige Berufserfahrung nach der Ausbildung ist für die fachgebundene Berechtigung seit 2021 entfallen. Maßgeblich ist die abgeschlossene, gesetzlich geregelte Berufsausbildung von mindestens zwei Jahren in einem fachlich ähnlichen Beruf. Ältere Merkblätter können deshalb noch abweichende Angaben enthalten. Quelle
Gruppeneinteilung und Prüfungsvorbereitung an der FU Berlin
Die FU unterscheidet Gruppe 1 (jeder Studiengang), Gruppe 2 (Studiengänge mit fachlichem Bezug zur Ausbildung) und Gruppe 3 (kein fachlicher Bezug, Zugangsprüfung nötig). Das Studienkolleg der FU fungiert als Prüfstelle, berät zur Prüfung und bietet für einige Fächer Vorbereitungskurse an. Für die Anmeldung zur Prüfung wird eine Bescheinigung der Studierendenverwaltung benötigt. Quelle
Anrechnung beruflicher Kompetenzen und Vorkurse
Kompetenzen aus Aus- und Fortbildung oder Berufspraxis können Module oder Studienleistungen ersetzen, wenn sie inhaltlich gleichwertig sind; die Nachweise erbringt die antragstellende Person, die Hochschule prüft sie. Bei fachnahem Studium können Praktika durch anerkannte Berufserfahrung entfallen. Vor- und Brückenkurse, vor allem in Mathematik, Physik oder Informatik, richten sich meist an alle Studienanfängerinnen und Studienanfänger. Quelle
Beratungsstellen an den staatlichen Hochschulen
Das Portal nennt Anlaufstellen an acht staatlichen Berliner Hochschulen, darunter Studierenden-Service-Center, Allgemeine oder Zentrale Studienberatung und Referate für Studienangelegenheiten. Die Humboldt-Universität hat für Bewerbende ohne Abitur eine eigene Beratungsadresse. Kunst- und Verwaltungshochschulen sind nicht aufgeführt. Quelle
Anrechnung, Quoten und Wechsel in Berlin
Neben dem Zugang selbst regelt das Landesrecht, was nach der Einschreibung gilt: ob berufliche Leistungen auf das Studium angerechnet werden, wie viele Plätze beruflich Qualifizierten vorbehalten sind und wie es nach einem Hochschulwechsel weitergeht.
Anrechnung beruflicher Leistungen
Nach § 23a Abs. 1 BerlHG können außerhalb der Hochschulen erworbene Kompetenzen auf ein Studium angerechnet werden, wenn sie den vorgesehenen Kompetenzen gleichwertig sind. Die Anrechnung reicht bis zur Hälfte der für den Studiengang vorgesehenen Leistungspunkte. Über die Anrechnung entscheidet der Prüfungsausschuss der Hochschule, sofern die Prüfungsordnung nicht eine pauschalierte Anrechnung vorsieht (Abs. 2); zusätzlich ist eine Einstufungsprüfung für ein höheres Fachsemester möglich (Abs. 3).
Den Vergleich aller Länder zeigt Berufliche Leistungen anrechnen.
Quoten und Auswahlverfahren
Neben den übrigen Vorabquoten wird nach § 6 Abs. 2 BerlHZVO eine weitere Quote für Bewerberinnen und Bewerber mit einer Studienberechtigung nach § 11 BerlHG gebildet, die mindestens 4 Prozent der Studienplätze beträgt. Höhe und Auswahlkriterien legt der Akademische Senat der Hochschule per Satzung fest, die von der Senatsverwaltung bestätigt wird. Alle Vorabquoten zusammen dürfen drei Zehntel der Studienplätze nicht überschreiten (Abs. 3); nicht in Anspruch genommene Plätze gehen in die weitere Vergabe (Abs. 5).
Teilzeit und berufsbegleitendes Studium
Nach § 22 Abs. 3 BerlHG müssen Hochschulen Studiengänge so einrichten, dass ein Teilzeitstudium möglich ist, und es allen Studierenden auf Antrag gewähren. Zusätzlich sollen nach Abs. 4 Teilzeitstudiengänge eingerichtet werden, die ein Studium neben dem Beruf ermöglichen.
Wechsel aus einem anderen Bundesland
Nach § 11 Abs. 4 BerlHG kann weiterstudieren, wer aufgrund einer beruflichen Qualifikation in einem anderen Bundesland mindestens ein Jahr erfolgreich studiert hat: Das Studium kann in einem ähnlichen Studiengang an einer Berliner Hochschule fortgesetzt werden.
Master und weiterbildende Studiengänge
Zugangsvoraussetzung für Masterstudiengänge ist nach § 10 Abs. 5 BerlHG ein berufsqualifizierender Hochschulabschluss, bei weiterbildenden Masterstudiengängen zusätzlich in der Regel mindestens ein Jahr qualifizierte Berufspraxis (ebenso § 26 Abs. 3). Nach § 10 Abs. 6 Nr. 11 kann die Zugangssatzung beruflich Qualifizierten nach § 11 für geeignete weiterbildende oder künstlerische Masterstudiengänge mit vier Semestern Regelstudienzeit auch ohne Erststudium den Zugang über eine Eignungsprüfung eröffnen; Voraussetzung ist eine mindestens fünfjährige Tätigkeit in einschlägigen Berufsfeldern seit dem Erwerb der beruflichen Qualifikation.
Rechtsgrundlage
Der Hochschulzugang beruflich Qualifizierter ist im Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) in § 11 geregelt; die Einzelheiten legen die Hochschulen nach § 11 Abs. 6 in ihren Zugangssatzungen fest. Die Vorabquote für diese Gruppe steht in § 6 Abs. 2 der Berliner Hochschulzulassungsverordnung (BerlHZVO).
- Berliner Hochschulgesetz, § 11 Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte (Berliner Vorschriften- und Rechtsprechungsdatenbank)
- Berliner Hochschulzulassungsverordnung, § 6 Vorabquoten (Berliner Vorschriften- und Rechtsprechungsdatenbank)
Hochschulen in Berlin und ihre Seiten für beruflich Qualifizierte
12 Hochschulen in Berlin, nach Hochschultyp geordnet. Bei 12 führt der Link auf eine Seite der Hochschule zu Bewerbung und Zugang, bei den übrigen auf die Startseite. Dort stehen auch Fristen und Ansprechpartner. Aufgeführt sind staatliche Hochschulen und einzelne private mit eigenem Angebot. Kunst- und Musikhochschulen vergeben ihre Plätze meist über Eignungsprüfungen, Verwaltungs- und Polizeihochschulen fehlen.
Universitäten (4)
- Charité – Universitätsmedizin BerlinBerlin · Zugang und Bewerbung
- Freie Universität BerlinBerlin · Zugang und Bewerbung
Der Flyer ordnet Bewerbende nach beruflicher Qualifikation drei Gruppen zu, nennt die Zugangsprüfung für Fächer ohne Bezug zur Ausbildung und verweist für Rückfragen auf Studienberatung und Studierendenverwaltung.
- Humboldt-Universität zu BerlinBerlin · Zugang und Bewerbung
- Technische Universität BerlinBerlin · Zugang und Bewerbung
Das Informationsportal auf den Seiten der TU Berlin erklärt für alle Berliner Hochschulen den allgemeinen und den fachgebundenen Zugang, die Zugangsprüfung bei fachfremder Studienwahl und mögliche Vorbereitungskurse.
Hochschulen für angewandte Wissenschaften (4)
- Alice Salomon Hochschule BerlinBerlin · Zugang und Bewerbung
- Berliner Hochschule für TechnikBerlin · Zugang und Bewerbung
Die Zentrale Studienberatung bietet beruflich Qualifizierten, die nach dem Berliner Hochschulgesetz ohne Abitur studieren möchten, eine individuelle Beratung per E-Mail sowie telefonisch oder online in den Sprechzeiten an.
- Hochschule für Technik und Wirtschaft BerlinBerlin · Zugang und Bewerbung
- Hochschule für Wirtschaft und Recht BerlinBerlin · Zugang und Bewerbung
Kunst- und Musikhochschulen (4)
- Hochschule für Musik Hanns Eisler BerlinBerlin · Zugang und Bewerbung
- Hochschule für Schauspielkunst Ernst BuschBerlin · Zugang und Bewerbung
- Kunsthochschule Berlin-WeißenseeBerlin · Zugang und Bewerbung
- Universität der Künste BerlinBerlin · Zugang und Bewerbung
Wer entscheidet in Berlin über den Zugang?
Die Berliner Hochschule, an der das Studium beginnen soll, prüft die Unterlagen, beurteilt die fachliche Nähe und nimmt die Zugangsprüfung ab. Die Einzelheiten regelt jede Hochschule in ihrer Zugangssatzung. Die Senatsverwaltung wird nur in besonders atypischen Fällen einbezogen.
Aktuelle Fristen und Gebühren nennen die Hochschulen auf ihren Seiten. Senatsverwaltung Berlin: Studieren ohne Abitur
Eine Landesübersicht bietet: Senatsverwaltung Berlin: Studieren ohne Abitur.
Studieren ohne Abitur in den Nachbarländern
Die Regeln unterscheiden sich von Land zu Land. Ein Blick in die angrenzenden Bundesländer lohnt, wenn eine Hochschule dort näher liegt oder dein Weg dort einfacher ist.
Fragen und Antworten: Studieren ohne Abitur in Berlin
Kann ich in Berlin mit Meister ohne Abitur studieren?
Ja. Der Meister öffnet in Berlin den Hochschulzugang. Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung, jedes Fach.
Wie viel Ausbildung und Berufserfahrung brauche ich in Berlin?
In Berlin gelten ohne Meister oder Fortbildung in der Regel mindestens 2 Jahre Berufsausbildung. Verfahren: Fachgebunden direkt, für andere Fächer Zugangsprüfung.
Zählen Fachwirt und Techniker in Berlin?
Fachwirte und staatlich geprüfte Techniker zählen ausdrücklich zu den anerkannten Abschlüssen. Im Gesetz laufen sie über die Kategorien Aufstiegsfortbildung und Fachschule. Ob dein Abschluss anerkannt wird, bestätigt die Hochschule.
Welche Hochschulen in Berlin bieten Zugang ohne Abitur?
Informationen für beruflich Qualifizierte veröffentlichen unter anderem Freie Universität Berlin, Technische Universität Berlin und Berliner Hochschule für Technik. Das ist eine Auswahl, keine vollständige Liste: Grundsätzlich steht der Zugang an allen staatlichen Hochschulen in Berlin offen, die Einzelheiten regelt jede Hochschule in ihrer Zugangssatzung.
Wer entscheidet in Berlin über die Zulassung ohne Abitur?
Die Berliner Hochschule, an der das Studium beginnen soll, prüft die Unterlagen, beurteilt die fachliche Nähe und nimmt die Zugangsprüfung ab. Die Einzelheiten regelt jede Hochschule in ihrer Zugangssatzung. Die Senatsverwaltung wird nur in besonders atypischen Fällen einbezogen.
Wo finde ich Fristen und Gebühren in Berlin?
Fristen und Gebühren nennt die zuständige Stelle, sie können sich ändern. Aktuelle Angaben: Senatsverwaltung Berlin: Studieren ohne Abitur
Studiengänge ohne Abitur
Je nach Fach gelten zusätzlich Quoten, Prüfungen oder Sonderwege. Die Ratgeber zeigen die Hürden je Studienbereich:
- Psychologie
- Lehramt
- Soziale Arbeit
- Medizin und Pharmazie
- Jura
- Wirtschaft und BWL
- Informatik und Ingenieurwesen
Welche Ausbildung zu welchem Studium führt, zeigt Berufe und passende Studiengänge. Wie andere den Weg gegangen sind, steht in den Erfahrungsberichten.
Weiterlesen: Finanzierung und Förderung, Ablauf der Bewerbung, Fernstudium neben dem Beruf.
Quellen
- Senatsverwaltung Berlin: Studieren ohne Abitur (Handreichung, 2. Auflage)
- Senatsverwaltung Berlin: Studieren ohne Abitur (Informationsseite)
- Berliner Hochschulgesetz: Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte
- BerlHZVO § 6 Vorabquoten
- BerlHG § 22 Studiengänge
- BerlHG § 10 Allgemeine Studienberechtigung
- BerlHG § 26 Weiterbildung
- Freie Universität Berlin: Ohne Abi an die Uni (Flyer)
- Studieren ohne Abitur in Berlin (Broschüre)
- Studieren ohne Abitur in Berlin: Beratungsstellen
- Berliner Hochschulgesetz, § 11 Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte (Berliner Vorschriften- und Rechtsprechungsdatenbank)
- BerlHG § 23a Studienübergänge, Anrechnung von Ausbildungs- und Studienleistungen
Was gilt in deinem Fall?
Der Zugangs-Check zeigt in wenigen Schritten, welcher Weg in deinem Bundesland für dich gilt.