Studieren ohne Abitur in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg erhalten Meister und Absolventen öffentlich-rechtlich geregelter Aufstiegsfortbildungen den allgemeinen Hochschulzugang. Wer Ausbildung und Berufserfahrung hat, muss eine Eignungsprüfung bestehen. Für beides braucht man die Bescheinigung über ein Beratungsgespräch.
- Mit Meister
- Allgemeiner Hochschulzugang, mit Nachweis eines Beratungsgesprächs
- Ausbildung
- mind. 2 Jahre
- Berufspraxis
- mind. 3 Jahre
- Verfahren
- Eignungsprüfung (schriftlich und mündlich), einmal jährlich
Auf dieser Seite
Welche Wege gibt es in Baden-Württemberg?
Wer in Baden-Württemberg ohne Abitur studieren will, kommt über einen von drei Wegen an die Hochschule. Welcher passt, hängt vom höchsten beruflichen Abschluss ab.
Meister
Allgemeiner Hochschulzugang, mit Nachweis eines Beratungsgesprächs.
Fachwirt und Techniker
Fachwirt, Betriebswirt (IHK), Fachkaufmann: Aufstiegsfortbildung; Techniker: Fachschulabschluss.
Ausbildung und Berufserfahrung
Mindestens 2 Jahre Ausbildung und mindestens 3 Jahre Praxis. Verfahren: Eignungsprüfung (schriftlich und mündlich), einmal jährlich.
Meistertitel und Fortbildung in Baden-Württemberg
Umfang in Baden-Württemberg: allgemeiner Hochschulzugang. Die Bedingungen im Einzelnen:
- Meisterprüfung oder eine andere öffentlich-rechtlich geregelte Aufstiegsfortbildung (§ 58 Abs. 2 Nr. 5 LHG).
- Die Fortbildung baut grundsätzlich auf einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung auf, und der Lehrgang umfasst mindestens 400 Unterrichtsstunden (§ 58 Abs. 2 Nr. 5 LHG). Ob der Nachweis der Stunden bei der Meisterprüfung gesondert verlangt wird, klärt die Hochschule.
- Dazu zählen in der Regel Fachwirt, Betriebswirt (IHK), Fachkaufmann und Fachschulabschlüsse nach § 14 Schulgesetz.
- Nachweis über ein Beratungsgespräch an einer Hochschule. Die Hochschule bestätigt den Zugang.
Fachwirte, Betriebswirte (IHK) und Fachkaufleute zählen zu den Aufstiegsfortbildungen. Techniker fallen unter die Fachschulabschlüsse nach § 14 Schulgesetz.
Berufsausbildung und Berufserfahrung in Baden-Württemberg
Eignungsprüfung (drei schriftliche Arbeiten in Deutsch, Englisch und Fach, dazu ein mündlicher Teil), einmal jährlich, meist April bis Mai.
- Mindestens zweijährige Berufsausbildung, fachlich zum Studiengang passend.
- Die Hochschule soll für die Zulassung zur Eignungsprüfung Berufserfahrung von bis zu drei Jahren in einem fachlich entsprechenden Bereich verlangen (§ 58 Abs. 2 Nr. 6 LHG). In besonders begründeten Einzelfällen genügt eine mehrjährige herausgehobene oder inhaltlich besonders anspruchsvolle Tätigkeit. Ob die Berufserfahrung ausreicht, klärt die Hochschule im Einzelfall.
- Familienarbeit mit Verantwortung für eine pflege- oder betreuungsbedürftige Person wird mit bis zu zwei Jahren angerechnet.
- Nachweis über ein Beratungsgespräch an einer Hochschule und bestandene Eignungsprüfung.
Ob deine Berufsjahre genügen, zeigt der Zugangs-Check. Wie der Weg von der Berechtigung bis zur Einschreibung weitergeht, steht unter Ablauf der Bewerbung.
Ob vor der Bewerbung ein Beratungsgespräch nötig ist, hängt vom Land und vom Weg ab. Wer in Baden-Württemberg berät, steht in der Übersicht der Beratungsstellen. Welche Papiere du zum Termin brauchst, zeigt die Unterlagen-Checkliste.
Besonderheiten in Baden-Württemberg
Probestudium
Für zulassungsfreie Studiengänge ist ein Probestudium von zwei bis vier Semestern vorgesehen. Ob und wo es für beruflich Qualifizierte angeboten wird, erfährst du bei der Hochschule.
Eignungsprüfung an Pädagogischen Hochschulen und an der DHBW
Für Pädagogische Hochschulen nimmt jeweils eine von ihnen im Wechsel die Eignungsprüfung ab. Die Duale Hochschule führt eine eigene Prüfung durch, deren mündlicher Teil 20 Minuten dauert und die zweimal wiederholt werden kann. Für ein duales Studium braucht man zusätzlich einen Ausbildungsvertrag mit einer Ausbildungsstätte; Auskunft geben die Studienakademien. Quelle
Aufbau, Wiederholung und Geltung der Eignungsprüfung
Die schriftlichen Arbeiten dauern in Deutsch und Englisch je 120 Minuten und im Fach 120 bis 180 Minuten, der mündliche Teil in der Regel 30 Minuten. Eine nicht bestandene Prüfung kann einmal wiederholt werden, frühestens im Folgejahr. Die Studienberechtigung gilt unbefristet und wird von anderen baden-württembergischen Hochschulen für denselben oder einen im Wesentlichen gleichen Studiengang anerkannt; in zulassungsbeschränkten Studiengängen zählt die Durchschnittsnote der Prüfung. Quelle
Inhalt des Beratungsgesprächs und Vorbereitungsmöglichkeiten
Im Beratungsgespräch geht es um Aufbau und Anforderungen des Studiums; bei der Eignungsprüfung werden zusätzlich Ablauf und Vorbereitung besprochen, besonders hilfreich bei einem größeren beruflichen oder fachlichen Wechsel. Als Vorbereitung werden Vorkurse, Schnupperstudium und Gasthörerschaft genannt. Die Bescheinigung über das Gespräch erkennen andere baden-württembergische Hochschulen an. Quelle
Lehramtsstudiengänge
Bei einem Lehramtsstudium muss die fachliche Entsprechung der Berufsausbildung für jeden Teilstudiengang bestehen, bei mehreren Hauptfächern also für jedes davon. Als Orientierungshilfe wird ein Lehrerorientierungstest genannt, der online angeboten wird. Quelle
Anrechnung, Quoten und Wechsel in Baden-Württemberg
Neben dem Zugang selbst regelt das Landesrecht, was nach der Einschreibung gilt: ob berufliche Leistungen auf das Studium angerechnet werden, wie viele Plätze beruflich Qualifizierten vorbehalten sind und wie es nach einem Hochschulwechsel weitergeht.
Anrechnung beruflicher Leistungen
Nach § 35 Abs. 3 LHG sind außerhalb des Hochschulbereichs erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten anzurechnen, wenn der Hochschulzugang besteht, Inhalt und Niveau den ersetzten Leistungen gleichwertig sind und die Anrechnungskriterien im Rahmen einer Akkreditierung geprüft wurden. Höchstens 50 Prozent des Studiums dürfen auf diesem Weg ersetzt werden. Die Einzelheiten regelt jede Hochschule in ihrer Prüfungsordnung, die auch eine Einstufungsprüfung vorsehen kann.
Den Vergleich aller Länder zeigt Berufliche Leistungen anrechnen.
Quoten und Auswahlverfahren
Das Hochschulzulassungsgesetz nennt in § 6 Abs. 1 Vorabquoten unter anderem für Härtefälle, ausländische Staatsangehörige, das Zweitstudium und einen von der Hochschule festgelegten Personenkreis. Beruflich Qualifizierte sind dort nicht als eigene Gruppe aufgeführt. Im Hochschulauswahlverfahren kann nach § 6 Abs. 2 unter anderem die Art einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder Berufstätigkeit als Auswahlkriterium herangezogen werden.
Teilzeit und berufsbegleitendes Studium
Nach § 30 Abs. 3 LHG sind Teilzeitstudiengänge ein besonderes Angebot, das unter anderem die Lebenslage von Berufstätigen berücksichtigt. Daneben sollen Hochschulen andere Studiengänge grundsätzlich so organisieren, dass sie in Teilzeit studiert werden können (individuelle Teilzeit); Umfang und Berechtigte regelt die Hochschule per Satzung.
Wechsel aus einem anderen Bundesland
Nach § 58 Abs. 2 Nr. 9 LHG berechtigt ein Jahr erfolgreiches Studium an einer inländischen Hochschule zur Fortsetzung im gleichen oder in einem fachlich entsprechenden Studiengang an einer Hochschule derselben Hochschulart in Baden-Württemberg. Ein Probestudium, das unter erleichterten Voraussetzungen zugelassen wurde, zählt dabei nicht mit.
Master und weiterbildende Studiengänge
Der Zugang zu Masterstudiengängen setzt nach § 59 Abs. 1 LHG einen Hochschulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss voraus; weitere Voraussetzungen kann die Hochschule per Satzung festlegen. Weiterbildende Masterstudiengänge verlangen zusätzlich in der Regel mindestens ein Jahr qualifizierte Berufspraxis (§ 59 Abs. 2, § 31 Abs. 3 LHG). Eine besondere Regelung für den Masterzugang beruflich Qualifizierter ohne Erststudium enthalten diese Vorschriften nicht.
Rechtsgrundlage
Der Hochschulzugang beruflich Qualifizierter ist im Landeshochschulgesetz (LHG) geregelt, vor allem in § 58 Abs. 2 Nr. 5 (Aufstiegsfortbildung), Nr. 6 (berufliche Qualifikation mit Eignungsprüfung) und Abs. 3b (Probestudium).
Hochschulen in Baden-Württemberg und ihre Seiten für beruflich Qualifizierte
44 Hochschulen in Baden-Württemberg, nach Hochschultyp geordnet. Bei 36 führt der Link auf eine Seite der Hochschule zu Bewerbung und Zugang, bei den übrigen auf die Startseite. Dort stehen auch Fristen und Ansprechpartner. Aufgeführt sind staatliche Hochschulen und einzelne private mit eigenem Angebot. Kunst- und Musikhochschulen vergeben ihre Plätze meist über Eignungsprüfungen, Verwaltungs- und Polizeihochschulen fehlen.
Universitäten (9)
- Albert-Ludwigs-Universität FreiburgFreiburg im Breisgau · Zugang und Bewerbung
- Eberhard Karls Universität TübingenTübingen · Zugang und Bewerbung
- Karlsruher Institut für Technologie (KIT)Karlsruhe · Zugang und Bewerbung
- Universität HeidelbergHeidelberg · Zugang und Bewerbung
- Universität HohenheimStuttgart · Zugang und Bewerbung
Die Zentrale Studienberatung bietet Gespräche nach Terminvereinbarung zu Zugangsweg, Vorbereitung auf die Eignungsprüfung, Finanzierung und Vereinbarkeit von Studium und Beruf oder Familie an.
- Universität KonstanzKonstanz · Zugang und Bewerbung
- Universität MannheimMannheim · Zugang und Bewerbung
- Universität StuttgartStuttgart · Zugang und Bewerbung
Die Seite erklärt den Weg über die Bescheinigung eines Beratungsgesprächs und die Eignungsprüfung; die Zentrale Studienberatung stellt die Bescheinigung aus, und nach bestandener Prüfung erteilt die Universität die fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung.
- Universität UlmUlm · Zugang und Bewerbung
Die Zentrale Studienberatung stellt das Antragsformular zur Zulassung zur Eignungsprüfung bereit, das Nachweise zur Ausbildung, zur Berufserfahrung und zum Beratungsgespräch verlangt.
Hochschulen für angewandte Wissenschaften (18)
- Hochschule AalenAalen · Zugang und Bewerbung
- Hochschule Albstadt-SigmaringenAlbstadt · Zugang und Bewerbung
- Hochschule BiberachBiberach an der Riß · Zugang und Bewerbung
- Hochschule der Medien StuttgartStuttgart · Zugang und Bewerbung
- Hochschule EsslingenEsslingen am Neckar · Zugang und Bewerbung
Mit einer Aufstiegsfortbildung (etwa Meister, Techniker, Fachwirt, Betriebswirt) steht die Bewerbung für alle Studiengänge offen; statt des Abiturzeugnisses genügt der Nachweis eines unbenoteten studienfachlichen Beratungsgesprächs mit der Fakultät.
- Hochschule für Forstwirtschaft RottenburgRottenburg am Neckar · Zugang und Bewerbung
- Hochschule für Technik StuttgartStuttgart · Zugang und Bewerbung
- Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen (HfWU)Nürtingen · Zugang und Bewerbung
- Hochschule FurtwangenFurtwangen im Schwarzwald · Zugang und Bewerbung
- Hochschule HeilbronnHeilbronn · Zugang und Bewerbung
Die Anmeldung zur Eignungsprüfung läuft über einen Antrag an die Hochschule mit der Bescheinigung der Fachstudienberatung, die auch bestätigt, ob Ausbildung und Berufserfahrung zum Studiengang passen.
- Hochschule KarlsruheKarlsruhe · Zugang und Bewerbung
- Hochschule Konstanz (HTWG)Konstanz · Hochschulwebsite
- Hochschule MannheimMannheim · Zugang und Bewerbung
- Hochschule OffenburgOffenburg · Zugang und Bewerbung
- Hochschule PforzheimPforzheim · Zugang und Bewerbung
- Hochschule Ravensburg-WeingartenWeingarten · Zugang und Bewerbung
- Hochschule ReutlingenReutlingen · Zugang und Bewerbung
- Hochschule UlmUlm · Hochschulwebsite
Pädagogische Hochschulen (5)
- Pädagogische Hochschule FreiburgFreiburg im Breisgau · Zugang und Bewerbung
- Pädagogische Hochschule HeidelbergHeidelberg · Zugang und Bewerbung
- Pädagogische Hochschule KarlsruheKarlsruhe · Zugang und Bewerbung
Die Seite stellt die Wege über Aufstiegsfortbildung mit Beratungsgespräch, über die Eignungsprüfung und über die Deltaprüfung nebeneinander und nennt die Studienberatung als Ansprechstelle.
- Pädagogische Hochschule LudwigsburgLudwigsburg · Zugang und Bewerbung
- Pädagogische Hochschule Schwäbisch GmündSchwäbisch Gmünd · Zugang und Bewerbung
Duale Hochschulen und Berufsakademien (1)
- Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW)Stuttgart · Zugang und Bewerbung
Kunst- und Musikhochschulen (11)
- Akademie für Darstellende Kunst Baden-WürttembergLudwigsburg · Hochschulwebsite
- Filmakademie Baden-WürttembergLudwigsburg · Zugang und Bewerbung
- Hochschule für Gestaltung KarlsruheKarlsruhe · Hochschulwebsite
- Hochschule für Gestaltung Schwäbisch GmündSchwäbisch Gmünd · Zugang und Bewerbung
- Hochschule für Musik FreiburgFreiburg im Breisgau · Hochschulwebsite
- Hochschule für Musik KarlsruheKarlsruhe · Hochschulwebsite
- Hochschule für Musik TrossingenTrossingen · Hochschulwebsite
- Hochschule für Musik und Darstellende Kunst MannheimMannheim · Hochschulwebsite
- Hochschule für Musik und Darstellende Kunst StuttgartStuttgart · Zugang und Bewerbung
- Staatliche Akademie der Bildenden Künste KarlsruheKarlsruhe · Zugang und Bewerbung
- Staatliche Akademie der Bildenden Künste StuttgartStuttgart · Zugang und Bewerbung
Wer entscheidet in Baden-Württemberg über den Zugang?
Die Hochschule, bei der du dich bewirbst. Die Eignungsprüfung wird zentral abgenommen: Universitäten am KIT bzw. in Heidelberg, Fachhochschulen an der Hochschule Konstanz.
Aktuelle Fristen und Gebühren nennen die Hochschulen auf ihren Seiten. FAQ des Wissenschaftsministeriums Baden-Württemberg
Eine Landesübersicht bietet: Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg: Information über den Hochschulzugang aufgrund beruflicher Qualifikation (FAQ).
Studieren ohne Abitur in den Nachbarländern
Die Regeln unterscheiden sich von Land zu Land. Ein Blick in die angrenzenden Bundesländer lohnt, wenn eine Hochschule dort näher liegt oder dein Weg dort einfacher ist.
Fragen und Antworten: Studieren ohne Abitur in Baden-Württemberg
Kann ich in Baden-Württemberg mit Meister ohne Abitur studieren?
Ja. Der Meister öffnet in Baden-Württemberg den Hochschulzugang. Allgemeiner Hochschulzugang, mit Nachweis eines Beratungsgesprächs.
Wie viel Ausbildung und Berufserfahrung brauche ich in Baden-Württemberg?
In Baden-Württemberg gelten ohne Meister oder Fortbildung in der Regel mindestens 2 Jahre Berufsausbildung und mindestens 3 Jahre Berufspraxis. Verfahren: Eignungsprüfung (schriftlich und mündlich), einmal jährlich.
Zählen Fachwirt und Techniker in Baden-Württemberg?
Fachwirte, Betriebswirte (IHK) und Fachkaufleute zählen zu den Aufstiegsfortbildungen. Techniker fallen unter die Fachschulabschlüsse nach § 14 Schulgesetz.
Welche Hochschulen in Baden-Württemberg bieten Zugang ohne Abitur?
Informationen für beruflich Qualifizierte veröffentlichen unter anderem Universität Stuttgart, Universität Hohenheim, Universität Ulm, Hochschule Heilbronn und Hochschule Esslingen. Das ist eine Auswahl, keine vollständige Liste: Grundsätzlich steht der Zugang an allen staatlichen Hochschulen in Baden-Württemberg offen, die Einzelheiten regelt jede Hochschule in ihrer Zugangssatzung.
Wer entscheidet in Baden-Württemberg über die Zulassung ohne Abitur?
Die Hochschule, bei der du dich bewirbst. Die Eignungsprüfung wird zentral abgenommen: Universitäten am KIT bzw. in Heidelberg, Fachhochschulen an der Hochschule Konstanz.
Wo finde ich Fristen und Gebühren in Baden-Württemberg?
Fristen und Gebühren nennt die zuständige Stelle, sie können sich ändern. Aktuelle Angaben: FAQ des Wissenschaftsministeriums Baden-Württemberg
Gibt es in Baden-Württemberg ein Probestudium?
Das Landesrecht sieht ein Probestudium von zwei bis vier Semestern in zulassungsfreien Studiengängen vor. Ob und wo es angeboten wird, klärt die Hochschule.
Studiengänge ohne Abitur
Je nach Fach gelten zusätzlich Quoten, Prüfungen oder Sonderwege. Die Ratgeber zeigen die Hürden je Studienbereich:
- Psychologie
- Lehramt
- Soziale Arbeit
- Medizin und Pharmazie
- Jura
- Wirtschaft und BWL
- Informatik und Ingenieurwesen
Welche Ausbildung zu welchem Studium führt, zeigt Berufe und passende Studiengänge. Wie andere den Weg gegangen sind, steht in den Erfahrungsberichten.
Weiterlesen: Finanzierung und Förderung, Ablauf der Bewerbung, Fernstudium neben dem Beruf.
Quellen
- Hochschule Heilbronn: Studieren ohne Abitur
- Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg: FAQ Hochschulzugang für Berufstätige
- LHG Baden-Württemberg, § 58 Zugang zu grundständigen Studiengängen
- LHG Baden-Württemberg, § 59 Zugang zu nicht-grundständigen Studiengängen
- LHG Baden-Württemberg, § 31 Weiterbildung
- LHG Baden-Württemberg, § 30 Studiengänge
- LHG Baden-Württemberg, § 35 Anerkennung und Anrechnung von Kompetenzen
- Hochschulzulassungsgesetz Baden-Württemberg, § 6 Auswahlverfahren
Was gilt in deinem Fall?
Der Zugangs-Check zeigt in wenigen Schritten, welcher Weg in deinem Bundesland für dich gilt.