StudienzugangZugangs-Check

Bewerbung für ein Studium ohne Abitur: Ablauf in Schritten

Wer ohne Abitur studiert, durchläuft vor der Einschreibung oft einen zusätzlichen Schritt. Die Übersicht zeigt, in welcher Reihenfolge was passiert.

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Kurz erklärt: Du klärst zuerst, welche Zugangsberechtigung du hast, lässt dich bei Bedarf beraten und weist die Berechtigung nach: mit dem Abschlusszeugnis, über eine Zugangsprüfung oder ein Probestudium. Danach bewirbst du dich wie alle anderen, in zulassungsfreien Fächern direkt über das Hochschulportal, in zulassungsbeschränkten über das Auswahlverfahren der Hochschule oder hochschulstart.de. Erst nach Zulassung schreibst du dich ein.

Auf dieser Seite
  1. Der Ablauf im Überblick
  2. Schritt für Schritt
  3. Zulassungsfrei oder zulassungsbeschränkt?
  4. Bewerbung über hochschulstart.de
  5. Unterlagen und Beratung
  6. Berufliche Leistungen anrechnen
  7. Häufige Fragen

Der Ablauf im Überblick

Der Weg hängt davon ab, welchen Abschluss du hast. Mit Meister oder gleichgestellter Fortbildung ist die Berechtigung mit dem Zeugnis nachgewiesen, in einigen Ländern zusätzlich mit einem Beratungsgespräch. Mit Ausbildung und Berufspraxis kommt in einigen Ländern eine Eingangsprüfung oder ein Probestudium vor der Einschreibung hinzu. In zehn Ländern sieht das Landesrecht ein Probestudium vor.

Schritt für Schritt

  1. Zugangsweg klären. Prüfe, ob du Meister, Fachwirt, Techniker oder einen gleichgestellten Abschluss hast oder über Ausbildung und Berufspraxis gehst. Der Zugangs-Check zeigt, was in deinem Bundesland gilt.
  2. Hochschule und Studiengang wählen. Das Verfahren richtet sich nach dem Land der Hochschule. Ob der Studiengang zulassungsfrei oder zulassungsbeschränkt ist, steht auf der Seite der Hochschule.
  3. Beraten lassen. In Bayern ist die Beratung an der Hochschule Pflicht, in Sachsen Voraussetzung für den Zugang, in Baden-Württemberg und Hamburg wird ein Nachweis verlangt. Auf dem Weg über Ausbildung und Praxis verlangt das Saarland zwei Beratungsgespräche, in Thüringen und Schleswig-Holstein verlangen einzelne Hochschulen den Nachweis. Auch wo sie freiwillig ist, klärt sie, ob dein Abschluss anerkannt wird.
  4. Berechtigung nachweisen. Je nach Land ist das ein Antrag auf Feststellung, eine Hochschulzugangsprüfung oder ein Probestudium.
  5. Bewerben. In zulassungsfreien Fächern über das Portal der Hochschule, in zulassungsbeschränkten über das Auswahlverfahren, bei zentral vergebenen Fächern über hochschulstart.de.
  6. Einschreiben. In zulassungsfreien Studiengängen stellst du nach dem Dokumenten-Upload den Online-Antrag auf Immatrikulation. In zulassungsbeschränkten Studiengängen erfolgt die Einschreibung nach dem Zulassungsbescheid.

Zulassungsfrei oder zulassungsbeschränkt?

Das Beispiel der Universität Freiburg zeigt den Unterschied:

Die Regeln können je Hochschule abweichen. Für beruflich Qualifizierte kommen in einigen Ländern Quoten hinzu: Quoten im Ländervergleich. Die Zugangsberechtigung ist keine Zulassung.

Bewerbung über hochschulstart.de

Das Dialogorientierte Serviceverfahren von hochschulstart.de vergibt Plätze in örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen. Der Ablauf:

  1. Du legst ein Konto auf hochschulstart.de an und erhältst eine Bewerber-ID und eine Authentifizierungsnummer.
  2. Du bewirbst dich im Portal der Hochschule, bis zu zwölf Bewerbungen, nach Priorität geordnet.
  3. Die Hochschulen erstellen Ranglisten, das System ermittelt Zulassungsangebote.
  4. Du nimmst ein Angebot an und erhältst den Zulassungsbescheid.

Medizin, Pharmazie und Zahnmedizin werden bundesweit zentral über hochschulstart.de vergeben. In Hamburg laufen sie bei Bewerbern mit beruflicher Qualifikation nicht darüber: Medizin und Pharmazie ohne Abitur.

Unterlagen

Welche Nachweise du brauchst, hängt von Land, Weg und Hochschule ab. Typisch sind Zeugnis der Berufsausbildung, Nachweis von Meister oder Fortbildung beziehungsweise der Berufspraxis und, wo verlangt, die Bescheinigung über das Beratungsgespräch. Die vollständige Liste zum Abhaken mit Beispielen einzelner Hochschulen und eine Vorlage für die Terminanfrage steht in der Unterlagen-Checkliste.

Eine Durchschnittsnote hilft bei der Auswahl: In Hamburg verlangt das Rangverfahren eine Durchschnittsnote in Dezimalform im Prüfungszeugnis. Fehlt sie, kannst du eine Ergebnismitteilung der Kammer nachreichen. Prüfe vorab, was deine Hochschule im Portal hochladen lässt. Wer dich vor der Bewerbung berät, zeigt die Übersicht Beratung zum Studium ohne Abitur.

Berufliche Leistungen anrechnen

Außerhochschulisch erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten können angerechnet werden, auch pauschal, wenn sie nach Inhalt und Niveau dem zu ersetzenden Studienteil gleichwertig sind. Nach dem KMK-Beschluss von 2002 liegt die Obergrenze bei 50 Prozent eines Hochschulstudiums. Die Hochschulen legen Verfahren und Kriterien in ihren Prüfungsordnungen fest; bundesweit einheitliche Verfahren gibt es nicht. Die Regeln der 16 Länder stehen in Berufliche Leistungen anrechnen. Ein Beispiel ist die Fliedner Fachhochschule, die die Erzieherausbildung im Teilzeitstudium Soziale Arbeit pauschal mit 50 ECTS-Punkten anrechnet: Soziale Arbeit ohne Abitur.

Häufige Fragen: Bewerbung ohne Abitur

Wann bewerbe ich mich, wenn ich noch eine Prüfung ablegen muss?

Das Verfahren zur Hochschulzugangsberechtigung läuft vor der regulären Bewerbung oder parallel dazu. Wie und wann, regelt die Hochschule in ihrer Zugangsordnung. Die Fristen nennt jede Hochschule selbst, sie unterscheiden sich je Hochschule und Verfahren.

Brauche ich nach der bestandenen Prüfung eine zusätzliche Bewerbung?

In Fächern mit Orts-Numerus-clausus ja. Die Universität Bonn beschreibt das Muster so: Nach dem Feststellungsbescheid oder nach bestandener Zugangsprüfung bewirbst du dich noch einmal regulär.

Was ist hochschulstart.de?

Die Plattform der Stiftung für Hochschulzulassung für das Dialogorientierte Serviceverfahren. Sie dient der Vergabe von Plätzen in örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen. Medizin, Pharmazie und Zahnmedizin werden bundesweit zentral darüber vergeben.

Kann ich Leistungen aus meinem Beruf anrechnen lassen?

Möglich, wenn sie nach Inhalt und Niveau dem zu ersetzenden Studienteil gleichwertig sind. Nach dem KMK-Beschluss von 2002 dürfen höchstens 50 Prozent eines Hochschulstudiums ersetzt werden. Die Hochschule entscheidet über Ob und Wie.

Wo finde ich die Fristen?

Auf den Seiten der Hochschule und in den Quellen deines Bundeslands. Fristen und Gebühren nennt die zuständige Stelle, sie können sich ändern. Zu den Bundesländern

Quellen

Was gilt in deinem Fall?

Der Zugangs-Check zeigt in wenigen Schritten, welcher Weg in deinem Bundesland für dich gilt.

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