Berufserfahrung und Ausbildung auf das Studium anrechnen lassen
Wer ohne Abitur studiert, bringt oft Ausbildung, Fortbildung und Berufspraxis mit. Ein Teil davon kann Studienleistungen ersetzen. Wie viel, regeln die Hochschulgesetze der Länder unterschiedlich.
Kurz erklärt: Außerhalb der Hochschule erworbene Kenntnisse können auf ein Studium angerechnet werden, wenn sie nach Inhalt und Niveau den ersetzten Studienleistungen gleichwertig sind. In 14 Ländern nennt das Gesetz die Hälfte des Studiums als Obergrenze, Nordrhein-Westfalen erlaubt mehr nur mit einem Qualitätskonzept, Niedersachsen nennt keine. Ob und wie pauschal angerechnet wird, legt die Prüfungsordnung der einzelnen Hochschule fest.
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Was Anrechnung bedeutet
Anrechnung heißt: Eine Studienleistung, etwa ein Modul, gilt als erbracht, weil du den Inhalt schon beruflich gelernt hast. Du musst sie dann nicht mehr besuchen oder prüfen lassen. Maßstab ist die Gleichwertigkeit nach Inhalt und Niveau. Die Gesetze sprechen von außerhalb der Hochschule erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten. Hamburg und Nordrhein-Westfalen nennen ausdrücklich berufliche Aus- und Fortbildungen, Mecklenburg-Vorpommern koppelt die Einstufung an Ausbildung oder Berufstätigkeit. Was dem Modul nicht entspricht, wird nicht angerechnet.
Die Kultusministerkonferenz hat das 2002 empfohlen: Außerhochschulisch erworbene Kenntnisse können angerechnet werden, auch pauschal, und höchstens die Hälfte eines Studiums darf auf diesem Weg ersetzt werden. Der Beschluss ist eine Empfehlung an die Hochschulen. Verbindlich wird sie erst durch die Hochschulgesetze der Länder, 14 davon nennen die Hälfte ausdrücklich.
Regeln der Bundesländer
Die Tabelle fasst die Anrechnungsvorschrift jedes Landes zusammen. Die Paragrafen verlinken auf eine Textfassung des Gesetzes.
| Bundesland | Vorschrift | Obergrenze | Besonderheiten |
|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | § 35 Abs. 3 LHG | Hälfte des Studiums | Voraussetzung ist, dass der Hochschulzugang besteht und die Anrechnungskriterien im Rahmen der Akkreditierung geprüft wurden. Die Prüfungsordnung kann eine Einstufungsprüfung vorsehen. |
| Bayern | Art. 86 Abs. 2 BayHIG | Hälfte des Studiums | Höchstens die Hälfte der nachzuweisenden Kompetenzen. Die Anrechnung erfolgt auf Antrag, das Verfahren regelt die Prüfungsordnung. |
| Berlin | § 23a BerlHG | Hälfte des Studiums | Es entscheidet der Prüfungsausschuss, sofern die Prüfungsordnung keine pauschalierte Anrechnung vorsieht. Für ein höheres Fachsemester ist zusätzlich eine Einstufungsprüfung möglich. |
| Brandenburg | § 25 BbgHG | Hälfte des Studiums | Neben der Anrechnung können Bewerbende in einer Einstufungsprüfung nachweisen, dass ein höheres Fachsemester gerechtfertigt ist. |
| Bremen | § 56 Abs. 2 BremHG | Hälfte des Studiums | Anrechenbar ist, was sich nicht wesentlich von hochschulisch Erworbenem unterscheidet. Die Hochschule entscheidet. Wer den fachgebundenen Zugang über außerhochschulische Kenntnisse hat, erhält die Anrechnung nach Verordnung und Hochschulsatzung. |
| Hamburg | § 40 Abs. 2 und 3 HmbHG | Hälfte des Studiums | Die Hochschulen können die Anrechnung bestimmter Aus- und Fortbildungen in allgemeiner Form regeln und sollen das für häufige tun. Bei Fortbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz hört sie vorher die zuständige Kammer an. |
| Hessen | § 22 Abs. 6 HessHG | Hälfte des Studiums | Die Anrechnungskriterien müssen im Rahmen der Akkreditierung überprüft worden sein. |
| Mecklenburg-Vorpommern | § 20 LHG M-V | Hälfte des Studiums | Die Hochschulen legen die Kriterien in der Prüfungsordnung fest. Eine Einstufung in ein höheres Fachsemester setzt den Hochschulzugang und mindestens drei Jahre einschlägige Ausbildung oder Berufstätigkeit voraus. Pauschal ist die Anrechnung bei homogenen Bewerbergruppen möglich, wenn Studienteile in einer Kooperation an eine nichthochschulische Einrichtung ausgelagert sind. |
| Niedersachsen | § 7 Abs. 3 NHG | Im Gesetz keine genannt | Das Gesetz verpflichtet die Prüfungsordnungen, beruflich erworbene Kompetenzen nach Gleichwertigkeit anerkennbar zu machen. Eine Obergrenze oder ein Pauschalverfahren nennt es nicht. Die Hochschule Emden/Leer begrenzt in ihrer Prüfungsordnung für Präsenz-Bachelorstudiengänge auf die Hälfte der Kreditpunkte. |
| Nordrhein-Westfalen | § 63a Abs. 7 HG NRW | Hälfte, darüber nur mit Qualitätskonzept | Die Anerkennung erfolgt auf Antrag, für bestimmte berufliche Aus- und Fortbildungen darf die Prüfungsordnung sie pauschal regeln. Über die Hälfte hinaus ist sie nur mit einem extern begleiteten und akkreditierten Qualitätssicherungskonzept der Hochschule zulässig. |
| Rheinland-Pfalz | § 25 Abs. 4 HochSchG | Hälfte des Studiums | Verfahren und Kriterien legt die Prüfungsordnung fest. Für pauschalierte Anrechnung sollen die Hochschulen mit geeigneten Einrichtungen außerhalb des Hochschulbereichs zusammenarbeiten. |
| Saarland | § 65 Abs. 5 SHSG | Hälfte des Studiums | Eine Regelung zur pauschalen Anrechnung ganzer Aus- oder Fortbildungen enthält der Paragraf nicht, Näheres legen die Hochschulen fest. |
| Sachsen | § 35 Abs. 1 SächsHSG | Hälfte des Studiums | Die Obergrenze wird nach ECTS-Leistungspunkten berechnet. Das Nähere regelt die Prüfungsordnung des Studiengangs. |
| Sachsen-Anhalt | § 15 Abs. 4 HSG LSA | Hälfte des Studiums | Voraussetzung sind erfüllte Hochschulzugangsvoraussetzungen. Die Kriterien legt die Prüfungsordnung fest, sie werden im Rahmen der Akkreditierung überprüft. |
| Schleswig-Holstein | § 51 Abs. 2 HSG | Hälfte des Studiums | Die Prüfungsordnung regelt, unter welchen Voraussetzungen die Anrechnung ohne Einstufungsprüfung erfolgt. Im Einzelfall ist eine Einstufungsprüfung zulässig. |
| Thüringen | § 54 Abs. 10 ThürHG | Hälfte des Studiums | Voraussetzung sind erfüllte Hochschulzugangsvoraussetzungen sowie in der Prüfungsordnung geregelte und akkreditierte Kriterien. Im Einzelfall ist eine Einstufungsprüfung zulässig. |
Pauschal oder einzeln
Bei der einzelnen Anrechnung vergleicht die Hochschule deinen Nachweis mit einem bestimmten Modul. Bei der pauschalen Anrechnung steht in der Prüfungsordnung, dass ein bestimmter Abschluss, etwa eine Fortbildung, eine feste Zahl an Leistungspunkten ersetzt. Pauschale Verfahren sehen Berlin, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern vor, in den anderen Ländern nennt das Gesetz sie nicht oder lässt sie offen.
Ein Beispiel aus der Praxis: Die Fliedner Fachhochschule rechnet die Erzieherausbildung im Teilzeitstudium Soziale Arbeit pauschal mit 50 ECTS-Punkten an, wie die Seite Soziale Arbeit ohne Abitur zeigt. Ein anderes: Die Hochschule München kann eine einschlägige Berufsausbildung oder längere Berufstätigkeit unter Umständen als Pflicht-Praxissemester anrechnen, Auskunft geben die Praktikumsbeauftragten, mehr unter Studieren ohne Abitur an der Hochschule München.
Einstufungsprüfung statt Anrechnung
Einige Länder kennen daneben die Einstufungsprüfung: Du weist in einer Prüfung nach, dass du bereits Studienstoff beherrschst, und steigst in ein höheres Fachsemester ein. Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Schleswig-Holstein und Thüringen nennen sie in den Gesetzen, in Mecklenburg-Vorpommern setzt sie neben dem Hochschulzugang mindestens drei Jahre einschlägige Ausbildung oder Berufstätigkeit voraus. Sie ist keine Voraussetzung für den Zugang, sondern eine zusätzliche Möglichkeit.
Anrechnung ersetzt den Zugang nicht
Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt und Thüringen nennen erfüllte Zugangsvoraussetzungen ausdrücklich als Bedingung der Anrechnung. Wer ohne Abitur studiert, klärt deshalb zuerst den Zugang, mit Meister, Fachwirt oder Techniker oder über Ausbildung und Berufserfahrung, und stellt danach den Antrag auf Anrechnung. Die Reihenfolge im Überblick steht im Ablauf der Bewerbung.
Wo du die Regeln für deinen Studiengang findest
Verfahren und Kriterien regeln nach den Landesgesetzen überwiegend die Prüfungsordnungen der Hochschulen. Sie nachzulesen ist der erste Schritt, denn dort steht, ob es für deinen Abschluss eine pauschale Regel gibt. Bei Fragen hilft die Studienfachberatung des Studiengangs. Wer ohnehin ein Beratungsgespräch führt, spricht die Anrechnung am besten dort an, Anlaufstellen je Land zeigt die Übersicht Beratung zum Studium ohne Abitur.
Zu welchen Studienfeldern Hochschulen Berufe zuordnen, zeigt Beruf und passendes Studium. Wer berufsbegleitend studieren will, findet Hinweise unter Fernstudium ohne Abitur, Fördermöglichkeiten unter Finanzierung und Förderung. Die Quellen zur Anrechnung bündeln unter anderem die Projekte DAbeKom und HRK-MODUS.
Häufige Fragen: Anrechnung beruflicher Leistungen
Wie viel meines Studiums kann ich durch Berufserfahrung ersetzen?
In den meisten Ländern höchstens die Hälfte. Der KMK-Beschluss von 2002 nennt diese Grenze, 14 Landesgesetze nennen sie ausdrücklich. Nordrhein-Westfalen lässt mehr als die Hälfte nur mit einem akkreditierten Qualitätssicherungskonzept der Hochschule zu, Niedersachsen nennt im Gesetz keine Obergrenze.
Ersetzt die Anrechnung den Hochschulzugang?
Nein, die Anrechnung ersetzt nicht den Hochschulzugang. In Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt und Thüringen nennen die Gesetze erfüllte Zugangsvoraussetzungen ausdrücklich als Bedingung. Die Anrechnung ersetzt einzelne Studienleistungen, den Zugang zur Hochschule musst du davon getrennt nachweisen.
Wer entscheidet über meinen Antrag?
Das regeln die Hochschulen in ihren Prüfungsordnungen. In Berlin entscheidet der Prüfungsausschuss, sofern die Prüfungsordnung keine pauschale Anrechnung vorsieht, in Bremen entscheidet die Hochschule. In Bayern und Nordrhein-Westfalen erfolgt die Anrechnung auf Antrag.
Gibt es eine Anrechnung ohne Einzelprüfung?
Teilweise, je nach Land und Hochschule. Berlin, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern sehen eine pauschale Anrechnung vor, in Hamburg können die Hochschulen sie für häufige Aus- und Fortbildungen regeln. Das Saarland und Niedersachsen nennen im Gesetz kein Pauschalverfahren. Ob deine Fortbildung pauschal angerechnet wird, steht in der Prüfungsordnung der Hochschule.
Kann die Berufsausbildung als Praxissemester zählen?
Ja, an manchen Hochschulen. An der Hochschule München kann eine einschlägige Berufsausbildung oder längere Berufstätigkeit unter Umständen als Praxissemester angerechnet werden, die Praktikumsbeauftragten der Studiengänge geben Auskunft. Studieren ohne Abitur an der Hochschule München
Quellen
- Universität Oldenburg: Rechtliche Rahmenbedingungen der Anrechnung
- HRK-Projekt MODUS: Anrechnungsbeschlüsse der KMK
- DAbeKom: Datenbank zur Anrechnung beruflicher Kompetenzen
- Baden-Württemberg: LHG Baden-Württemberg, § 35 Anerkennung und Anrechnung von Kompetenzen
- Bayern: BayHIG Art. 86 Anerkennung und Anrechnung von Kompetenzen
- Berlin: BerlHG § 23a Studienübergänge, Anrechnung von Ausbildungs- und Studienleistungen
- Brandenburg: Brandenburgisches Hochschulgesetz (BbgHG), § 10, § 19 und § 25
- Bremen: § 56 BremHG Anrechnung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen (Gesetze.co)
- Hamburg: Hamburgisches Hochschulgesetz § 40 Anerkennung und Anrechnung von Leistungen
- Hessen: Hessisches Hochschulgesetz § 22 Prüfungen
- Mecklenburg-Vorpommern: § 20 LHG M-V Einstufungsprüfung, sonstige Leistungsnachweise (Gesetze.co)
- Niedersachsen: § 7 NHG – Prüfungen und Leistungspunktsystem (NI-VORIS)
- Nordrhein-Westfalen: Hochschulgesetz NRW, § 63a Anerkennung von Prüfungsleistungen (LexMea)
- Rheinland-Pfalz: § 25 HochSchG – Hochschulprüfungen und Leistungspunktsystem
- Saarland: Saarländisches Hochschulgesetz, § 65 Anerkennung (Lexaris)
- Sachsen: Sächsisches Hochschulgesetz (SächsHSG), REVOSax
- Sachsen-Anhalt: HSG LSA § 15 Sonstige Leistungsnachweise
- Schleswig-Holstein: HSG § 51 Prüfungen und Anrechnung außerhalb der Hochschule erworbener Kenntnisse
- Thüringen: ThürHG § 54 Prüfungen
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