StudienzugangZugangs-Check

Studieren ohne Abitur mit Ausbildung und Berufserfahrung

Ohne Meister oder Fortbildung führt der Weg über eine abgeschlossene Ausbildung, Berufspraxis und je nach Land eine Prüfung oder ein Probestudium. Der Zugang ist meist an passende Fächer gebunden.

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Kurz erklärt: Mit einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung und etwa drei Jahren Berufspraxis im gleichen Bereich bekommst du in den meisten Bundesländern eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung. Du darfst dann Fächer studieren, die zu deinem Beruf passen. Für andere Fächer oder wenn Praxis fehlt, bieten viele Länder eine Zugangsprüfung oder ein Probestudium. Die Details regelt jedes Land selbst.

Auf dieser Seite
  1. Der Regelfall nach KMK
  2. Verfahren je Bundesland
  3. Fachgebunden: Welche Fächer passen?
  4. Zugangsprüfung: So läuft sie ab
  5. Probestudium: So läuft es ab
  6. Länder mit Zugang ohne Prüfung
  7. Was als Berufspraxis zählt
  8. In vier Schritten zum Studienplatz
  9. Häufige Fragen

Der Regelfall nach dem KMK-Beschluss

Die Kultusministerkonferenz hat 2009 einen Rahmen für beruflich Qualifizierte ohne Abitur festgelegt. Die Länder setzen ihn über ihre Hochschulgesetze um und dürfen großzügiger regeln. Für alle, die keinen Meister oder keine gleichgestellte Fortbildung haben, nennt der Beschluss zwei Wege:

Beide Wege setzen eine abgeschlossene Berufsausbildung voraus. Ohne Ausbildung gibt es in der Regel keinen Zugang, Ausnahmen betreffen vor allem künstlerische Fächer und lange einschlägige Berufstätigkeit: Studieren ohne Ausbildung.

Verfahren je Bundesland

Die Tabelle zeigt, welches Verfahren in deinem Land gilt. Wie viele Jahre Ausbildung und Praxis verlangt werden, steht im Ländervergleich und auf der jeweiligen Länderseite.

BundeslandVerfahren mit Ausbildung und Berufspraxis
Baden-WürttembergEignungsprüfung (schriftlich und mündlich), einmal jährlich
BayernHochschulzugangsprüfung oder Probestudium
BerlinFachgebunden direkt, für andere Fächer Zugangsprüfung
BrandenburgAntrag an die Hochschule, die den Zugang feststellt
BremenBei dreijähriger Ausbildung fachgebunden, bei zweijähriger Eignungsprüfung oder Probestudium
HamburgEingangsprüfung der Hochschule, nicht benotet
HessenHochschulzugangsprüfung (Gespräch und schriftlicher Teil)
Mecklenburg-VorpommernHochschulzugangsprüfung oder Probestudium
NiedersachsenStudium muss dem Beruf fachlich nahestehen, Hochschulen ordnen zu
Nordrhein-WestfalenPassendes Fach prüfungsfrei, anderes Fach Prüfung oder Probestudium
Rheinland-PfalzAntrag auf Bescheinigung, keine Prüfung
SaarlandHochschulzugangsprüfung oder Probestudium mit anschließender Eignungsfeststellung
SachsenBeratungsgespräch und Hochschulzugangsprüfung
Sachsen-AnhaltProbestudium oder Feststellungsprüfung (schriftlich und mündlich)
Schleswig-HolsteinHochschuleignungsprüfung, mündlich
ThüringenProbestudium (an der Universität Erfurt zwei Semester) oder Eingangsprüfung

Fachgebunden: Welche Fächer passen?

Fachgebunden heißt: Die Berechtigung gilt für Studiengänge, die zu deiner Ausbildung und Berufstätigkeit passen. Eine Industriekauffrau kommt so in die Betriebswirtschaft, ein Elektroniker in die Elektrotechnik, eine Erzieherin in die Soziale Arbeit. Ob ein Studiengang als passend gilt, entscheidet die Hochschule im Einzelfall. Beispiele aus den Berufslisten einzelner Hochschulen stehen unter Beruf und passendes Studium.

Will jemand in ein anderes Fach, hängt es vom Land ab. Berlin verlangt für andere Fächer eine Zugangsprüfung der Hochschule, in Nordrhein-Westfalen ist ein passendes Fach prüfungsfrei und für ein anderes Fach folgt Prüfung oder Probestudium. In Hamburg muss der bisherige Beruf nicht zum Studiengang passen, die Eingangsprüfung gilt für den einen Studiengang, für den du sie ablegst. Rheinland-Pfalz unterscheidet nach Hochschulart: An Hochschulen für angewandte Wissenschaften gilt die Berechtigung bei einer Ausbildung mit Note 2,5 oder besser für alle Fächer, an Universitäten ist sie fachgebunden.

Zugangsprüfung: So läuft sie ab

Die Prüfung gestaltet die Hochschule oder das Land, deshalb unterscheiden sich Umfang und Dauer. Drei Beispiele zeigen die Bandbreite:

In Berlin gestaltet jede Hochschule ihre Zugangsprüfung selbst; Inhalte stehen in der Zugangssatzung. In Bremen ist die Eignungsprüfung nach einer Landesverordnung unbenotet (bestanden oder nicht bestanden) und besteht aus mindestens einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung von mindestens 15 Minuten. Wer ein Fernstudium wählt, kann die Prüfung teils online ablegen, an der Hochschule Wismar im Fernstudium zum Beispiel zwei Online-Klausuren von je zwei Stunden. Die FernUniversität in Hagen führt eine Zugangsprüfung durch, je nach Studiengang in Deutsch plus Englisch oder Mathematik: Fernstudium ohne Abitur.

Welche Inhalte dich erwarten, steht in der Zugangsordnung deiner Hochschule. Viele Hochschulen bieten Beratungstermine an; in Bayern, Sachsen und dem Saarland ist die Beratung vor dem Verfahren vorgesehen, in Thüringen und Schleswig-Holstein verlangen einzelne Hochschulen den Nachweis.

Probestudium: So läuft es ab

Beim Probestudium bist du von Anfang an im Studium und weist durch Leistungen nach, dass du geeignet bist. Das Verfahren gibt es in zehn Ländern: Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. In Berlin, Brandenburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Niedersachsen ist es auf diesem Weg nicht vorgesehen. Beispiele:

Der Vorteil: Du lernst direkt im Studium und machst keine Klausur, die vom Studienalltag losgelöst ist. Der Nachteil: Bei zulassungsbeschränkten Fächern garantiert ein Probestudium keinen Studienplatz, und wer scheitert, kann an manchen Hochschulen, etwa in Bayreuth, im gleichen oder einem verwandten Studiengang nicht neu starten.

Länder mit Zugang ohne Prüfung

Nicht überall braucht es ein Prüfungsverfahren. Beispiele aus einzelnen Ländern:

Auch hier gilt: Die Zugangsberechtigung ist nicht die Zulassung. In zulassungsbeschränkten Fächern entscheidet das Auswahlverfahren, mancherorts mit eigener Quote für beruflich Qualifizierte. Das erklärt der Ländervergleich.

Was als Berufspraxis zählt

Die Landesregeln sprechen von hauptberuflicher Tätigkeit im affinen Bereich. Das heißt in der Regel: Die Tätigkeit steht in fachlichem Zusammenhang mit der Ausbildung und dem Studiengang. Nach den Landesregeln gelten unter anderem diese Detailregeln:

Bring Arbeitszeugnisse und Arbeitsverträge mit; die Hochschule prüft, ob die Tätigkeit zum Studiengang passt.

In vier Schritten zum Studienplatz

  1. Land und Hochschule wählen. Das Verfahren hängt vom Bundesland der Hochschule ab, nicht von deinem Wohnort. Der Zugangs-Check zeigt, was in deinem Land gilt.
  2. Beraten lassen. Frage bei der Studienberatung, ob deine Ausbildung zum Wunschfach passt und welches Verfahren die Hochschule vorsieht. Wo die Beratung Pflicht ist, vereinbarst du den Termin vor der Bewerbung.
  3. Verfahren durchlaufen. Je nach Land beantragst du die Bescheinigung, legst die Zugangsprüfung ab oder beginnst das Probestudium. Bei der Prüfung lohnt sich ein Blick in die Zugangsordnung.
  4. Bewerben und einschreiben. Mit Nachweis bewirbst du dich wie alle anderen. Der Ablauf der Bewerbung steht Schritt für Schritt auf einer eigenen Seite.

Wie unterschiedlich Hochschulen die Prüfung gestalten, zeigt das Beispiel LMU, TUM und Hochschule München im Vergleich. Ob Ausbildung und Praxis später Studienleistungen ersetzen können, erklärt Berufserfahrung anrechnen.

Häufige Fragen: Studieren mit Ausbildung

Kann ich mit einer Ausbildung ohne Abitur studieren?

Ja, in allen 16 Bundesländern, wenn du die Ausbildung abgeschlossen hast und je nach Land Berufspraxis nachweist. Der Zugang ist meist fachgebunden: Du darfst Fächer studieren, die zu deiner Ausbildung passen. Wer ein anderes Fach wählt, braucht in vielen Ländern eine Zugangsprüfung oder ein Probestudium.

Wie viele Jahre Berufserfahrung brauche ich?

Der KMK-Beschluss nennt als Regelfall eine mindestens zweijährige Ausbildung und drei Jahre Praxis im affinen Bereich. Nach den Landesregeln verlangen 12 Länder eine Mindestpraxis von 2 bis 3 Jahren. Rheinland-Pfalz verlangt in der Regel keine, Berlin, Bremen und Saarland nennen dazu keine Mindestdauer.

Was bedeutet fachgebunden?

Die Berechtigung gilt nur für Studiengänge, die fachlich zu deiner Ausbildung und Berufstätigkeit passen, zum Beispiel eine kaufmännische Ausbildung für Wirtschaftsstudiengänge. Die Hochschule prüft die fachliche Nähe im Einzelfall.

Was ist der Unterschied zwischen Zugangsprüfung und Probestudium?

Bei der Zugangsprüfung weist du Studierfähigkeit in Klausuren und einem Gespräch nach, bevor du anfängst. Beim Probestudium studierst du zunächst auf Probe und musst eine festgelegte Zahl an Leistungen bestehen. Welches Verfahren möglich ist, legt das Land fest, teils die Hochschule.

Zählen Kindererziehung und Pflege als Berufspraxis?

Teils ja. Die FernUniversität in Hagen rechnet Kindererziehung, Pflegezeiten und Freiwilligendienste auf die Berufspraxis an, in Bremen gelten Ersatzzeiten. Ob und in welchem Umfang das bei deiner Hochschule zählt, klärt die Studienberatung.

Reicht mir eine zweijährige Ausbildung?

Für den Regelfall nennt der KMK-Beschluss mindestens zwei Jahre. Einzelne Länder setzen mehr voraus: Niedersachsen und das Saarland nennen drei Jahre Ausbildung, in Bremen führt eine dreijährige Ausbildung direkt zur fachgebundenen Berechtigung, bei zweijähriger Ausbildung ist eine Eignungsprüfung nötig.

Kann ich die Prüfung wiederholen?

Das regeln Land und Hochschule. An der HAW Hamburg sind bei Nichtbestehen zwei Wiederholungen möglich, in Berlin kann die Zugangsprüfung in jedem Bewerbungszeitraum abgelegt und wiederholt werden, in Bremen einmal als Gesamtprüfung.

Gilt die Berechtigung auch in anderen Bundesländern?

Nach dem KMK-Beschluss werden landesspezifische Berechtigungen nach einem Jahr erfolgreichen Studiums für das Weiterstudium im gleichen oder einem affinen Studiengang bundesweit anerkannt. Ein Probestudium wird dabei nicht angerechnet, wenn es abweichend von den KMK-Vorgaben zugelassen wurde.

Quellen

Was gilt in deinem Fall?

Der Zugangs-Check zeigt in wenigen Schritten, welcher Weg in deinem Bundesland für dich gilt.

Zugang für dein Bundesland prüfen