Studieren ohne Abitur mit Ausbildung und Berufserfahrung
Ohne Meister oder Fortbildung führt der Weg über eine abgeschlossene Ausbildung, Berufspraxis und je nach Land eine Prüfung oder ein Probestudium. Der Zugang ist meist an passende Fächer gebunden.
Kurz erklärt: Mit einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung und etwa drei Jahren Berufspraxis im gleichen Bereich bekommst du in den meisten Bundesländern eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung. Du darfst dann Fächer studieren, die zu deinem Beruf passen. Für andere Fächer oder wenn Praxis fehlt, bieten viele Länder eine Zugangsprüfung oder ein Probestudium. Die Details regelt jedes Land selbst.
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Der Regelfall nach dem KMK-Beschluss
Die Kultusministerkonferenz hat 2009 einen Rahmen für beruflich Qualifizierte ohne Abitur festgelegt. Die Länder setzen ihn über ihre Hochschulgesetze um und dürfen großzügiger regeln. Für alle, die keinen Meister oder keine gleichgestellte Fortbildung haben, nennt der Beschluss zwei Wege:
- Ausbildung plus Praxis: eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung in einem affinen Bereich und mindestens drei Jahre Berufspraxis in diesem Bereich. Wer das Aufstiegsstipendium des Bundes erhält, braucht nur zwei Jahre Praxis.
- Eignungsfeststellung: ein Verfahren an einer Hochschule oder staatlichen Stelle mit schriftlichen und mündlichen Teilen, das allgemeines und fachbezogenes Wissen prüft. Ein erfolgreiches Probestudium von mindestens einem Jahr kann dieses Verfahren ersetzen.
Beide Wege setzen eine abgeschlossene Berufsausbildung voraus. Ohne Ausbildung gibt es in der Regel keinen Zugang, Ausnahmen betreffen vor allem künstlerische Fächer und lange einschlägige Berufstätigkeit: Studieren ohne Ausbildung.
Verfahren je Bundesland
Die Tabelle zeigt, welches Verfahren in deinem Land gilt. Wie viele Jahre Ausbildung und Praxis verlangt werden, steht im Ländervergleich und auf der jeweiligen Länderseite.
| Bundesland | Verfahren mit Ausbildung und Berufspraxis |
|---|---|
| Baden-Württemberg | Eignungsprüfung (schriftlich und mündlich), einmal jährlich |
| Bayern | Hochschulzugangsprüfung oder Probestudium |
| Berlin | Fachgebunden direkt, für andere Fächer Zugangsprüfung |
| Brandenburg | Antrag an die Hochschule, die den Zugang feststellt |
| Bremen | Bei dreijähriger Ausbildung fachgebunden, bei zweijähriger Eignungsprüfung oder Probestudium |
| Hamburg | Eingangsprüfung der Hochschule, nicht benotet |
| Hessen | Hochschulzugangsprüfung (Gespräch und schriftlicher Teil) |
| Mecklenburg-Vorpommern | Hochschulzugangsprüfung oder Probestudium |
| Niedersachsen | Studium muss dem Beruf fachlich nahestehen, Hochschulen ordnen zu |
| Nordrhein-Westfalen | Passendes Fach prüfungsfrei, anderes Fach Prüfung oder Probestudium |
| Rheinland-Pfalz | Antrag auf Bescheinigung, keine Prüfung |
| Saarland | Hochschulzugangsprüfung oder Probestudium mit anschließender Eignungsfeststellung |
| Sachsen | Beratungsgespräch und Hochschulzugangsprüfung |
| Sachsen-Anhalt | Probestudium oder Feststellungsprüfung (schriftlich und mündlich) |
| Schleswig-Holstein | Hochschuleignungsprüfung, mündlich |
| Thüringen | Probestudium (an der Universität Erfurt zwei Semester) oder Eingangsprüfung |
Fachgebunden: Welche Fächer passen?
Fachgebunden heißt: Die Berechtigung gilt für Studiengänge, die zu deiner Ausbildung und Berufstätigkeit passen. Eine Industriekauffrau kommt so in die Betriebswirtschaft, ein Elektroniker in die Elektrotechnik, eine Erzieherin in die Soziale Arbeit. Ob ein Studiengang als passend gilt, entscheidet die Hochschule im Einzelfall. Beispiele aus den Berufslisten einzelner Hochschulen stehen unter Beruf und passendes Studium.
Will jemand in ein anderes Fach, hängt es vom Land ab. Berlin verlangt für andere Fächer eine Zugangsprüfung der Hochschule, in Nordrhein-Westfalen ist ein passendes Fach prüfungsfrei und für ein anderes Fach folgt Prüfung oder Probestudium. In Hamburg muss der bisherige Beruf nicht zum Studiengang passen, die Eingangsprüfung gilt für den einen Studiengang, für den du sie ablegst. Rheinland-Pfalz unterscheidet nach Hochschulart: An Hochschulen für angewandte Wissenschaften gilt die Berechtigung bei einer Ausbildung mit Note 2,5 oder besser für alle Fächer, an Universitäten ist sie fachgebunden.
Zugangsprüfung: So läuft sie ab
Die Prüfung gestaltet die Hochschule oder das Land, deshalb unterscheiden sich Umfang und Dauer. Drei Beispiele zeigen die Bandbreite:
- HAW Hamburg: Du reichst mit den Bewerbungsunterlagen einen Bericht zum beruflichen Werdegang ein. Danach folgen zwei Klausuren von je 60 Minuten und eine mündliche Prüfung von mindestens 15 Minuten. In technischen Studiengängen deckt eine Klausur Mathematik, Naturwissenschaften und Technik ab, in nichttechnischen eine fachbezogene; die zweite behandelt Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Die Berechtigung gilt unbefristet für den gewählten Studiengang.
- Universität Rostock: Zwei Aufsichtsarbeiten, eine zu den Fachgrundlagen und eine zu einem Thema aus dem öffentlichen Leben, mit vier Zeitstunden Bearbeitungszeit. Die mündliche Prüfung folgt nur nach bestandenen Arbeiten.
- Hochschule Neubrandenburg: Zwei Aufsichtsarbeiten von je vier Zeitstunden und eine mündliche Prüfung von etwa 30 bis 45 Minuten, die auch die bisherige berufliche Erfahrung einbezieht.
In Berlin gestaltet jede Hochschule ihre Zugangsprüfung selbst; Inhalte stehen in der Zugangssatzung. In Bremen ist die Eignungsprüfung nach einer Landesverordnung unbenotet (bestanden oder nicht bestanden) und besteht aus mindestens einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung von mindestens 15 Minuten. Wer ein Fernstudium wählt, kann die Prüfung teils online ablegen, an der Hochschule Wismar im Fernstudium zum Beispiel zwei Online-Klausuren von je zwei Stunden. Die FernUniversität in Hagen führt eine Zugangsprüfung durch, je nach Studiengang in Deutsch plus Englisch oder Mathematik: Fernstudium ohne Abitur.
Welche Inhalte dich erwarten, steht in der Zugangsordnung deiner Hochschule. Viele Hochschulen bieten Beratungstermine an; in Bayern, Sachsen und dem Saarland ist die Beratung vor dem Verfahren vorgesehen, in Thüringen und Schleswig-Holstein verlangen einzelne Hochschulen den Nachweis.
Probestudium: So läuft es ab
Beim Probestudium bist du von Anfang an im Studium und weist durch Leistungen nach, dass du geeignet bist. Das Verfahren gibt es in zehn Ländern: Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. In Berlin, Brandenburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Niedersachsen ist es auf diesem Weg nicht vorgesehen. Beispiele:
- Universität Bremen: Voraussetzung sind eine abgeschlossene Berufsausbildung und fünf Jahre Erwerbstätigkeit oder Ersatzzeiten. Das Probestudium dauert ein Studienjahr, höchstens drei Semester, und verlangt mindestens 30 Leistungspunkte aus mindestens drei abgeschlossenen Modulen. Die Leistungen werden anschließend im Fach anerkannt.
- Hochschule Bremen: Das Probestudium ist auf höchstens zwei Semester befristet, nach dem ersten Studienjahr müssen mindestens fünf Module mit zusammen 30 Credits bestanden sein.
- Schleswig-Holstein: Wer einen Notendurchschnitt von mindestens 3,0 und drei Jahre Berufstätigkeit nach der Ausbildung nachweist, wird für zwei Semester eingeschrieben, insgesamt höchstens vier Semester.
- Universität Bayreuth: Das Probestudium dauert zwei Semester. Danach sind in Bachelor- und Lehramtsstudiengängen mindestens 30 Leistungspunkte nachzuweisen. Wer endgültig nicht besteht, wird exmatrikuliert und kann im gleichen oder einem verwandten Studiengang der Universität nicht neu beginnen.
- Universität Erfurt: Zwei Semester auf Probe, vorher ist eine Beratung nötig. Danach entscheidet der Prüfungsausschuss über die endgültige Einschreibung und die Anrechnung der Leistungen.
Der Vorteil: Du lernst direkt im Studium und machst keine Klausur, die vom Studienalltag losgelöst ist. Der Nachteil: Bei zulassungsbeschränkten Fächern garantiert ein Probestudium keinen Studienplatz, und wer scheitert, kann an manchen Hochschulen, etwa in Bayreuth, im gleichen oder einem verwandten Studiengang nicht neu starten.
Länder mit Zugang ohne Prüfung
Nicht überall braucht es ein Prüfungsverfahren. Beispiele aus einzelnen Ländern:
- Rheinland-Pfalz: Mit abgeschlossener Berufsausbildung und einem Gesamtdurchschnitt von mindestens 2,5 beantragst du bei einer Hochschule eine Bescheinigung der Zugangsberechtigung. Eine Prüfung oder ein Probestudium gibt es auf diesem Weg nicht. Berufserfahrung nach der Ausbildung ist laut Ministerium in der Regel nicht mehr erforderlich. Beruflich Qualifizierte haben Anspruch auf Beratung, verpflichtend ist sie, wenn die Prüfungsordnung der Hochschule es vorsieht.
- Berlin: Mit mindestens zweijähriger Ausbildung in einem fachlich ähnlichen Beruf ist ein Studium möglich, das der Ausbildung entspricht. Die Hochschule prüft die fachliche Nähe im Einzelfall.
- Bremen: Eine dreijährige Berufsausbildung führt nach Angabe der Hochschule Bremen direkt zur fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung.
- Brandenburg: Du stellst einen Antrag an die Hochschule, die den Zugang feststellt.
Auch hier gilt: Die Zugangsberechtigung ist nicht die Zulassung. In zulassungsbeschränkten Fächern entscheidet das Auswahlverfahren, mancherorts mit eigener Quote für beruflich Qualifizierte. Das erklärt der Ländervergleich.
Was als Berufspraxis zählt
Die Landesregeln sprechen von hauptberuflicher Tätigkeit im affinen Bereich. Das heißt in der Regel: Die Tätigkeit steht in fachlichem Zusammenhang mit der Ausbildung und dem Studiengang. Nach den Landesregeln gelten unter anderem diese Detailregeln:
- Bayern: Teilzeit zählt, wenn sie mindestens die Hälfte der Vollzeit beträgt. Schleswig-Holstein nennt dieselbe Grenze.
- Bremen und Hagen: Ersatzzeiten werden angerechnet, in Hagen Kindererziehung, Pflegezeiten und Freiwilligendienste.
- Aufstiegsstipendium: Mit dem Stipendium genügen in mehreren Ländern zwei statt drei Jahre.
- Hamburg: Drei Jahre Berufserfahrung, in Ausnahmefällen zwei.
Bring Arbeitszeugnisse und Arbeitsverträge mit; die Hochschule prüft, ob die Tätigkeit zum Studiengang passt.
In vier Schritten zum Studienplatz
- Land und Hochschule wählen. Das Verfahren hängt vom Bundesland der Hochschule ab, nicht von deinem Wohnort. Der Zugangs-Check zeigt, was in deinem Land gilt.
- Beraten lassen. Frage bei der Studienberatung, ob deine Ausbildung zum Wunschfach passt und welches Verfahren die Hochschule vorsieht. Wo die Beratung Pflicht ist, vereinbarst du den Termin vor der Bewerbung.
- Verfahren durchlaufen. Je nach Land beantragst du die Bescheinigung, legst die Zugangsprüfung ab oder beginnst das Probestudium. Bei der Prüfung lohnt sich ein Blick in die Zugangsordnung.
- Bewerben und einschreiben. Mit Nachweis bewirbst du dich wie alle anderen. Der Ablauf der Bewerbung steht Schritt für Schritt auf einer eigenen Seite.
Wie unterschiedlich Hochschulen die Prüfung gestalten, zeigt das Beispiel LMU, TUM und Hochschule München im Vergleich. Ob Ausbildung und Praxis später Studienleistungen ersetzen können, erklärt Berufserfahrung anrechnen.
Häufige Fragen: Studieren mit Ausbildung
Kann ich mit einer Ausbildung ohne Abitur studieren?
Ja, in allen 16 Bundesländern, wenn du die Ausbildung abgeschlossen hast und je nach Land Berufspraxis nachweist. Der Zugang ist meist fachgebunden: Du darfst Fächer studieren, die zu deiner Ausbildung passen. Wer ein anderes Fach wählt, braucht in vielen Ländern eine Zugangsprüfung oder ein Probestudium.
Wie viele Jahre Berufserfahrung brauche ich?
Der KMK-Beschluss nennt als Regelfall eine mindestens zweijährige Ausbildung und drei Jahre Praxis im affinen Bereich. Nach den Landesregeln verlangen 12 Länder eine Mindestpraxis von 2 bis 3 Jahren. Rheinland-Pfalz verlangt in der Regel keine, Berlin, Bremen und Saarland nennen dazu keine Mindestdauer.
Was bedeutet fachgebunden?
Die Berechtigung gilt nur für Studiengänge, die fachlich zu deiner Ausbildung und Berufstätigkeit passen, zum Beispiel eine kaufmännische Ausbildung für Wirtschaftsstudiengänge. Die Hochschule prüft die fachliche Nähe im Einzelfall.
Was ist der Unterschied zwischen Zugangsprüfung und Probestudium?
Bei der Zugangsprüfung weist du Studierfähigkeit in Klausuren und einem Gespräch nach, bevor du anfängst. Beim Probestudium studierst du zunächst auf Probe und musst eine festgelegte Zahl an Leistungen bestehen. Welches Verfahren möglich ist, legt das Land fest, teils die Hochschule.
Zählen Kindererziehung und Pflege als Berufspraxis?
Teils ja. Die FernUniversität in Hagen rechnet Kindererziehung, Pflegezeiten und Freiwilligendienste auf die Berufspraxis an, in Bremen gelten Ersatzzeiten. Ob und in welchem Umfang das bei deiner Hochschule zählt, klärt die Studienberatung.
Reicht mir eine zweijährige Ausbildung?
Für den Regelfall nennt der KMK-Beschluss mindestens zwei Jahre. Einzelne Länder setzen mehr voraus: Niedersachsen und das Saarland nennen drei Jahre Ausbildung, in Bremen führt eine dreijährige Ausbildung direkt zur fachgebundenen Berechtigung, bei zweijähriger Ausbildung ist eine Eignungsprüfung nötig.
Kann ich die Prüfung wiederholen?
Das regeln Land und Hochschule. An der HAW Hamburg sind bei Nichtbestehen zwei Wiederholungen möglich, in Berlin kann die Zugangsprüfung in jedem Bewerbungszeitraum abgelegt und wiederholt werden, in Bremen einmal als Gesamtprüfung.
Gilt die Berechtigung auch in anderen Bundesländern?
Nach dem KMK-Beschluss werden landesspezifische Berechtigungen nach einem Jahr erfolgreichen Studiums für das Weiterstudium im gleichen oder einem affinen Studiengang bundesweit anerkannt. Ein Probestudium wird dabei nicht angerechnet, wenn es abweichend von den KMK-Vorgaben zugelassen wurde.
Quellen
- KMK-Beschluss vom 06.03.2009: Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber
- CHE: Studieren ohne Abitur, häufige Fragen und Länderseiten
- HAW Hamburg: Besonderer Hochschulzugang für Berufstätige (§ 38 HmbHG)
- Universität Rostock: Studieren ohne Abitur
- Hochschule Neubrandenburg: Zugangsprüfung
- Universität Bremen: Probestudiumsordnung
- Hochschule Bremen: Zulassungsvoraussetzungen
- Universität Bayreuth: Studieren ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung
- Hochschule Wismar (WINGS): Studieren ohne Abitur
- FernUniversität in Hagen: Zugangsprüfung
- Landesgesetze und Hochschulseiten je Land: siehe die Seiten der Bundesländer.
Was gilt in deinem Fall?
Der Zugangs-Check zeigt in wenigen Schritten, welcher Weg in deinem Bundesland für dich gilt.