Studieren ohne Abitur in Sachsen
In Sachsen berechtigen Meisterprüfung, bestimmte Aufstiegsfortbildungen und Fachschulabschlüsse nach einem Beratungsgespräch zu allen Fächern. Mit zweijähriger Berufsausbildung und drei Jahren Berufserfahrung führen Beratung und Hochschulzugangsprüfung zur fachgebundenen Hochschulreife.
- Mit Meister
- Alle Fächer nach einem Beratungsgespräch
- Ausbildung
- mind. 2 Jahre
- Berufspraxis
- mind. 3 Jahre
- Verfahren
- Beratungsgespräch und Hochschulzugangsprüfung
Auf dieser Seite
Welche Wege gibt es in Sachsen?
Wer in Sachsen ohne Abitur studieren will, kommt über einen von drei Wegen an die Hochschule. Welcher passt, hängt vom höchsten beruflichen Abschluss ab.
Fachwirt und Techniker
Nicht namentlich genannt; Fortbildungen ab 400 Unterrichtsstunden oder Fachschulabschlüsse.
Ausbildung und Berufserfahrung
Mindestens 2 Jahre Ausbildung und mindestens 3 Jahre Praxis. Verfahren: Beratungsgespräch und Hochschulzugangsprüfung.
Meistertitel und Fortbildung in Sachsen
Umfang in Sachsen: Allgemeine Hochschulreife, alle Fächer (nach einem Beratungsgespräch an der gewünschten Hochschule). Die Bedingungen im Einzelnen:
- Voraussetzung ist ein Beratungsgespräch an der Hochschule, an der das Studium beginnen soll.
- Anerkannt werden die Meisterprüfung nach der Handwerksordnung und Fortbildungsabschlüsse nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung, wenn der Lehrgang mindestens 400 Unterrichtsstunden umfasst.
- Ebenfalls anerkannt sind staatliche Befähigungszeugnisse für den nautischen oder technischen Schiffsdienst, Fachschulabschlüsse nach der KMK-Rahmenvereinbarung und landesrechtliche Fortbildungsabschlüsse für Gesundheits-, Sozial- und sozialpädagogische Berufe.
- Andere berufliche Fortbildungen können als gleichwertig anerkannt werden, wenn sie auf einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung aufbauen, eine Aufstiegsfortbildung mit mindestens 400 Unterrichtsstunden sind und der Meisterprüfung in Inhalt und Anspruch entsprechen; auch hier ist ein Beratungsgespräch nötig.
Fachwirt und Techniker nennt das Gesetz nicht namentlich. Sie zählen in der Regel zu den Fortbildungsabschlüssen mit mindestens 400 Unterrichtsstunden oder zu den Fachschulabschlüssen.
Berufsausbildung und Berufserfahrung in Sachsen
Beratungsgespräch an der gewünschten Hochschule und bestandene Hochschulzugangsprüfung dieser Hochschule. Die Prüfung besteht aus einem mündlichen und einem schriftlichen Teil und soll zeigen, dass das Studium in der Regelstudienzeit erfolgreich abgeschlossen werden kann. Form, Inhalt und Wiederholbarkeit regeln die Hochschulen durch eigene Ordnungen.
- Erforderlich ist eine mindestens zweijährige staatlich geregelte Berufsausbildung.
- Dazu kommen drei Jahre Berufserfahrung im erlernten Beruf.
- Das Ergebnis ist eine fachgebundene Hochschulreife für die Hochschule, an der die Prüfung bestanden wurde.
- Für die Duale Hochschule Sachsen genügt laut Gesetz eine mindestens dreijährige staatlich geregelte Berufsausbildung mit Beratungsgespräch, um die fachgebundene Zugangsberechtigung zu erhalten.
- Bei einzelnen Studiengängen kann zusätzlich ein berufspraktischer Nachweis oder der Nachweis von Fremdsprachenkenntnissen verlangt werden.
Ob deine Berufsjahre genügen, zeigt der Zugangs-Check. Wie der Weg von der Berechtigung bis zur Einschreibung weitergeht, steht unter Ablauf der Bewerbung.
Ob vor der Bewerbung ein Beratungsgespräch nötig ist, hängt vom Land und vom Weg ab. Wer in Sachsen berät, steht in der Übersicht der Beratungsstellen. Welche Papiere du zum Termin brauchst, zeigt die Unterlagen-Checkliste.
Besonderheiten in Sachsen
Künstlerische Studiengänge
Bei besonderer künstlerischer Eignung kann auf die schulische Qualifikation verzichtet werden; die Kunsthochschule prüft die Eignung. Die Einschreibung in einen künstlerischen Studiengang kann auf Probe erfolgen.
Zugangsprüfung an der TU Dresden: Aufbau und Wiederholung
Der schriftliche Teil umfasst Deutsch (Aufsatz), eine Fremdsprache, Mathematik und ein zum Studiengang passendes allgemeinbildendes Fach, jeweils vier Stunden. Das mündliche Prüfungsgespräch zum studiengangsbezogenen Allgemeinwissen dauert 30 bis 45 Minuten und findet nur nach bestandenem schriftlichem Teil statt. Eine nicht bestandene Prüfung kann einmal wiederholt werden, bestandene Teile lassen sich auf Antrag anrechnen. Gleichwertige benotete Leistungen, etwa von Volkshochschulen, können ebenfalls auf Antrag angerechnet werden. Quelle
Zugangsprüfung an der Universität Leipzig: Teilprüfungen und Voraussetzungen
Die Prüfung besteht aus vier Teilprüfungen in Fremdsprache, Deutsch, Mathematik und einem fachspezifischen Teil, der nur nach bestandenen ersten drei Teilen folgt. Verlangt werden unter anderem mindestens zehn Jahre Schulbildung, eine passende abgeschlossene Berufsausbildung und mindestens drei Jahre Berufserfahrung im erlernten Beruf. Gleichwertige Teilprüfungen können auf Antrag angerechnet werden, eine Wiederholung ist einmal möglich. Quelle
Zulassungsbeschränkte Studiengänge an der Universität Leipzig
In zulassungsfreien Studiengängen erhalten Bewerbende ohne Abitur einen Platz, wenn sie die formalen Voraussetzungen erfüllen. In zulassungsbeschränkten Studiengängen gibt es eine eigene Quote von 0,5 Prozent der Plätze je Studienort, vergeben nach Durchschnittsnote, bei Gleichstand per Los. Auch eine bestandene Zugangsprüfung garantiert dort keinen Studienplatz. Für Medizin, Zahnmedizin, Veterinärmedizin und Pharmazie gelten im ersten Fachsemester andere Vergabekriterien. Quelle
Hochschulzugangsprüfung an der HTW Dresden
Die Prüfung entspricht dem Niveau der Fachhochschulreife und hat fünf Teile: schriftliche Prüfungen in Deutsch, Mathematik und Englisch, je nach Studiengang ein weiteres Fach (Angewandte Physik oder Volks- und Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen) sowie ein Prüfungsgespräch zu studiengangbezogenem Allgemeinwissen in der Fakultät. Vorbereitungskurse speziell für diese Prüfung gibt es nicht, die Hochschule verweist aber auf allgemeine Mathematik-Vorbereitungsangebote und Online-Angebote. Quelle
Zugangsprüfung an der TU Bergakademie Freiberg
Wer zugelassen wird, legt fünf Teilprüfungen ab: ein 30- bis 45-minütiges Gespräch zum Studiengang, einen Aufsatz in Deutsch sowie schriftliche Prüfungen in Englisch und Mathematik, jeweils vier Stunden. Hinzu kommt je nach Studiengang eine fachspezifische schriftliche Prüfung in Physik, Chemie oder Sozialkunde, Rechtserziehung und Wirtschaft. Der Antrag wird formlos beim Studentensekretariat gestellt, eine nicht bestandene Prüfung kann einmal wiederholt werden. Quelle
Anrechnung, Quoten und Wechsel in Sachsen
Neben dem Zugang selbst regelt das Landesrecht, was nach der Einschreibung gilt: ob berufliche Leistungen auf das Studium angerechnet werden, wie viele Plätze beruflich Qualifizierten vorbehalten sind und wie es nach einem Hochschulwechsel weitergeht.
Anrechnung beruflicher Leistungen
Außerhalb des Studiums erworbene Qualifikationen können auf das Studium angerechnet werden, soweit sie Teilen des Studiums nach Inhalt und Anforderung gleichwertig sind und diese ersetzen können. Die Obergrenze liegt bei der Hälfte des Studiums, berechnet nach ECTS-Leistungspunkten (§ 35 Absatz 1 Satz 2 Nummer 10 SächsHSG). Das Nähere regelt die Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs.
Den Vergleich aller Länder zeigt Berufliche Leistungen anrechnen.
Quoten und Auswahlverfahren
In zulassungsbeschränkten Studiengängen werden je Studienort 0,5 Prozent der festgesetzten Zulassungszahlen für in der beruflichen Bildung Qualifizierte ohne sonstige Studienberechtigung vorbehalten, mindestens aber ein Studienplatz (§ 8 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 und Satz 4 SächsStudPlVergabeVO). Die Hochschulen lassen diese Bewerbenden im Rahmen der Quote zu (§ 13 Absatz 1). Für die Rangfolge zählt die Note aus dem Zeugnis der Qualifikation; fehlt ein Mittelwert, darf die Hochschule den arithmetischen Mittelwert der Einzelnoten bilden (§ 13 Absatz 2).
Teilzeit und berufsbegleitendes Studium
Wird ein Studiengang nach seiner Studienordnung in Teilzeit angeboten, ist er ein Teilzeitstudiengang und richtet sich unter anderem an Berufstätige. Darüber hinaus sollen Hochschulen ihre Vollzeitstudiengänge nach Möglichkeit auch für ein individuelles Teilzeitstudium öffnen; Umfang und berechtigten Personenkreis legt die Hochschule in einer Ordnung fest (§ 33 Absatz 7 SächsHSG).
Wechsel aus einem anderen Bundesland
Wer nach großzügigeren Zugangsregeln eines anderen Bundeslandes für beruflich Qualifizierte zum Studium berechtigt war, kann nach zwei Semestern mit den geforderten Leistungsnachweisen im gleichen oder in einem fachlich verwandten Studiengang in Sachsen weiterstudieren (§ 18 Absatz 8 SächsHSG).
Master und weiterbildende Studiengänge
Der Zugang zu einem Masterstudiengang setzt einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss oder den Abschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademie voraus (§ 18 Absatz 11 SächsHSG). Ausgenommen sind Masterstudiengänge an Kunsthochschulen, die nicht dem Erwerb eines wissenschaftlichen Abschlusses dienen, sofern die Qualifikation auf andere Weise nachgewiesen wird. Weiterbildende Masterstudiengänge setzen in der Regel mindestens ein Jahr Berufserfahrung voraus (§ 39 Absatz 2). Ein Zugang allein mit Berufsausbildung und Berufserfahrung ohne Erststudium ist im Gesetz nicht vorgesehen.
Rechtsgrundlage
Der Hochschulzugang beruflich Qualifizierter ist im Sächsischen Hochschulgesetz (SächsHSG) vom 31. Mai 2023 geregelt, vor allem in § 18 Absätze 3 bis 6a: Aufstiegsfortbildungen berechtigen nach einem Beratungsgespräch zu allen Fächern, Berufsausbildung mit Berufserfahrung führt über eine Hochschulzugangsprüfung zur fachgebundenen Hochschulreife. Die Quote für beruflich Qualifizierte steht in der Sächsischen Studienplatzvergabeverordnung (§ 8 Absatz 1 und § 13).
- Sächsisches Hochschulgesetz (SächsHSG), REVOSax
- Sächsische Studienplatzvergabeverordnung (SächsStudPlVergabeVO), REVOSax
Hochschulen in Sachsen und ihre Seiten für beruflich Qualifizierte
21 Hochschulen in Sachsen, nach Hochschultyp geordnet. Bei 16 führt der Link auf eine Seite der Hochschule zu Bewerbung und Zugang, bei den übrigen auf die Startseite. Dort stehen auch Fristen und Ansprechpartner. Aufgeführt sind staatliche Hochschulen und einzelne private mit eigenem Angebot. Kunst- und Musikhochschulen vergeben ihre Plätze meist über Eignungsprüfungen, Verwaltungs- und Polizeihochschulen fehlen.
Universitäten (4)
- Technische Universität Bergakademie FreibergFreiberg · Zugang und Bewerbung
Die Seite beschreibt den Antrag beim Studentensekretariat und die Zugangsprüfung mit fünf Teilprüfungen für Bewerbende mit Berufsausbildung und Berufserfahrung.
- Technische Universität ChemnitzChemnitz · Zugang und Bewerbung
Die Seite informiert über das Weiterstudium mit einer Zugangsberechtigung aus einem anderen Bundesland und verweist für die Zugangsprüfung auf das Beratungsgespräch bei der Zentralen Studienberatung.
- Technische Universität DresdenDresden · Zugang und Bewerbung
Die Seite beschreibt die Zugangsprüfung für Berufserfahrene mit Ausbildung und Berufspraxis, das verpflichtende Beratungsgespräch bei der Zentralen Studienberatung und den Ablauf der Bewerbung.
- Universität LeipzigLeipzig · Zugang und Bewerbung
Die Seite erklärt beide Wege (berufliche Qualifikation und Zugangsprüfung), das nötige Beratungsgespräch bei der Zentralen Studienberatung und die Vergabe in zulassungsbeschränkten Studiengängen.
Hochschulen für angewandte Wissenschaften (5)
- Hochschule für Technik und Wirtschaft DresdenDresden · Zugang und Bewerbung
Die Seite stellt drei Zugangswege vor (Aufstiegsfortbildung, Hochschulzugangsprüfung, Weiterstudium nach zwei Semestern) und nennt die Allgemeine Studienberatung sowie das Studentensekretariat als Ansprechstellen.
- Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (HTWK Leipzig)Leipzig · Zugang und Bewerbung
Die Seite unterscheidet drei Gruppen beruflich Qualifizierter, nennt für alle ein verpflichtendes Beratungsgespräch und ordnet die Zugangsprüfung nur dem Weg über Erstausbildung und Berufserfahrung zu.
- Hochschule MittweidaMittweida · Zugang und Bewerbung
- Hochschule Zittau/GörlitzZittau und Görlitz · Zugang und Bewerbung
Die Seite nennt für Bewerbende mit Aufstiegsfortbildung die Pflicht zu einem Beratungsgespräch zur allgemeinen Hochschulzulassung und die Allgemeine Studienberatung als Ansprechstelle.
- Westsächsische Hochschule ZwickauZwickau · Zugang und Bewerbung
Duale Hochschulen und Berufsakademien (7)
- Staatliche Studienakademie Bautzen (Berufsakademie Sachsen)Bautzen · Zugang und Bewerbung
- Staatliche Studienakademie Breitenbrunn (Berufsakademie Sachsen)Breitenbrunn · Zugang und Bewerbung
- Staatliche Studienakademie Dresden (Berufsakademie Sachsen)Dresden · Zugang und Bewerbung
- Staatliche Studienakademie Glauchau (Berufsakademie Sachsen)Glauchau · Zugang und Bewerbung
- Staatliche Studienakademie Leipzig (Berufsakademie Sachsen)Leipzig · Zugang und Bewerbung
- Staatliche Studienakademie Plauen (Berufsakademie Sachsen)Plauen · Zugang und Bewerbung
- Staatliche Studienakademie Riesa (Berufsakademie Sachsen)Riesa · Zugang und Bewerbung
Kunst- und Musikhochschulen (5)
- Hochschule für Bildende Künste DresdenDresden · Hochschulwebsite
- Hochschule für Grafik und Buchkunst LeipzigLeipzig · Hochschulwebsite
- Hochschule für Musik Carl Maria von Weber DresdenDresden · Hochschulwebsite
- Hochschule für Musik und Theater Leipzig "Felix Mendelssohn Bartholdy"Leipzig · Hochschulwebsite
- Palucca Hochschule für Tanz DresdenDresden · Hochschulwebsite
Wer entscheidet in Sachsen über den Zugang?
Die Hochschule, an der du studieren willst. Sie führt das Beratungsgespräch, nimmt die Hochschulzugangsprüfung ab und regelt Einzelheiten durch eigene Ordnungen. Sie entscheidet auch im Bewerbungsverfahren, ob eine Fortbildung als gleichwertig anerkannt wird.
Aktuelle Fristen und Gebühren nennen die Hochschulen auf ihren Seiten. Studieren in Sachsen: Studienvoraussetzungen
Eine Landesübersicht bietet: Studieren in Sachsen: Studienvoraussetzungen.
Studieren ohne Abitur in den Nachbarländern
Die Regeln unterscheiden sich von Land zu Land. Ein Blick in die angrenzenden Bundesländer lohnt, wenn eine Hochschule dort näher liegt oder dein Weg dort einfacher ist.
Fragen und Antworten: Studieren ohne Abitur in Sachsen
Kann ich in Sachsen mit Meister ohne Abitur studieren?
Ja. Der Meister öffnet in Sachsen den Hochschulzugang. Alle Fächer nach einem Beratungsgespräch.
Wie viel Ausbildung und Berufserfahrung brauche ich in Sachsen?
In Sachsen gelten ohne Meister oder Fortbildung in der Regel mindestens 2 Jahre Berufsausbildung und mindestens 3 Jahre Berufspraxis. Verfahren: Beratungsgespräch und Hochschulzugangsprüfung.
Zählen Fachwirt und Techniker in Sachsen?
Fachwirt und Techniker nennt das Gesetz nicht namentlich. Sie zählen in der Regel zu den Fortbildungsabschlüssen mit mindestens 400 Unterrichtsstunden oder zu den Fachschulabschlüssen.
Welche Hochschulen in Sachsen bieten Zugang ohne Abitur?
Informationen für beruflich Qualifizierte veröffentlichen unter anderem Technische Universität Dresden, Universität Leipzig, Technische Universität Chemnitz, Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden und Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (HTWK Leipzig). Das ist eine Auswahl, keine vollständige Liste: Grundsätzlich steht der Zugang an allen staatlichen Hochschulen in Sachsen offen, die Einzelheiten regelt jede Hochschule in ihrer Zugangssatzung.
Wer entscheidet in Sachsen über die Zulassung ohne Abitur?
Die Hochschule, an der du studieren willst. Sie führt das Beratungsgespräch, nimmt die Hochschulzugangsprüfung ab und regelt Einzelheiten durch eigene Ordnungen. Sie entscheidet auch im Bewerbungsverfahren, ob eine Fortbildung als gleichwertig anerkannt wird.
Wo finde ich Fristen und Gebühren in Sachsen?
Fristen und Gebühren nennt die zuständige Stelle, sie können sich ändern. Aktuelle Angaben: Studieren in Sachsen: Studienvoraussetzungen
Studiengänge ohne Abitur
Je nach Fach gelten zusätzlich Quoten, Prüfungen oder Sonderwege. Die Ratgeber zeigen die Hürden je Studienbereich:
- Psychologie
- Lehramt
- Soziale Arbeit
- Medizin und Pharmazie
- Jura
- Wirtschaft und BWL
- Informatik und Ingenieurwesen
Welche Ausbildung zu welchem Studium führt, zeigt Berufe und passende Studiengänge. Wie andere den Weg gegangen sind, steht in den Erfahrungsberichten.
Weiterlesen: Finanzierung und Förderung, Ablauf der Bewerbung, Fernstudium neben dem Beruf.
Quellen
- Sächsisches Hochschulgesetz (SächsHSG): Hochschulzugang (REVOSax)
- Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus: Studienvoraussetzungen (Studieren in Sachsen)
- Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus: Zum Studium bewerben (Studieren in Sachsen)
- TU Dresden: Studieren ohne Abitur (Zugangsprüfung)
- Universität Leipzig: Studium ohne Abitur
- HTW Dresden: Beruflich Qualifizierte
- TU Bergakademie Freiberg: Studying without Abitur
- Sächsische Studienplatzvergabeverordnung (SächsStudPlVergabeVO), REVOSax
Was gilt in deinem Fall?
Der Zugangs-Check zeigt in wenigen Schritten, welcher Weg in deinem Bundesland für dich gilt.