StudienzugangZugangs-Check

Studieren ohne Abitur mit Fachwirt oder Techniker

Fortbildungsabschlüsse öffnen den Zugang meist dann, wenn der Lehrgang mindestens 400 Unterrichtsstunden umfasst. Welche Abschlüsse die Länder namentlich nennen, unterscheidet sich.

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Kurz erklärt: Fachwirte und Betriebswirte haben Fortbildungsprüfungen nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung, Techniker einen Fachschulabschluss. Beide Gruppen erhalten nach dem KMK-Beschluss die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung, das heißt Zugang zu allen Fächern wie beim Meister. Wie die Länder deinen Abschluss im Einzelfall einordnen, bestätigt die Hochschule.

Auf dieser Seite
  1. Fachwirt und Techniker je Bundesland
  2. So prüfst du, ob dein Abschluss zählt
  3. Fachwirt und Betriebswirt
  4. Techniker
  5. Gesundheit, Soziales, Pädagogik
  6. Häufige Fragen

Fachwirt und Techniker je Bundesland

BundeslandEinordnung
Baden-WürttembergFachwirt, Betriebswirt (IHK), Fachkaufmann: Aufstiegsfortbildung; Techniker: Fachschulabschluss
BayernFachwirt in der Regel Fortbildungsprüfung nach BBiG/HwO, Techniker in der Regel Fachschulabschluss
BerlinFachwirt und Techniker ausdrücklich anerkannt, die Hochschule bestätigt
BrandenburgFachwirt: Fortbildung ab 400 Unterrichtsstunden; Techniker: Fachschulabschluss
BremenDie Hochschule bestätigt im Einzelfall vor der Bewerbung
HamburgFachwirt namentlich genannt; Techniker und Betriebswirt klärt Hochschule oder Kammer
HessenFachwirt: Fortbildung, Techniker: Fachschulabschluss; Stundenzahl bestätigt die Hochschule
Mecklenburg-VorpommernNicht namentlich genannt; Fortbildungen ab 400 Unterrichtsstunden und Fachschulabschlüsse
NiedersachsenFachwirt ab 400 Unterrichtsstunden; Techniker ausdrücklich genannt
Nordrhein-WestfalenIn der Regel Fachschulabschluss oder gleichwertige Fortbildung, die Hochschule bestätigt
Rheinland-PfalzIn der Regel zählen Fachwirt, Fachkaufmann, Betriebswirt (Beispielliste) und Techniker (Fachschulabschluss), die Hochschule bestätigt
SaarlandBankfachwirt und Techniker ausdrücklich genannt, die Hochschule bestätigt
SachsenNicht namentlich genannt; Fortbildungen ab 400 Unterrichtsstunden oder Fachschulabschlüsse
Sachsen-AnhaltNicht namentlich genannt; Fortbildungen ab 400 Unterrichtsstunden oder Fachschulabschlüsse
Schleswig-HolsteinNicht namentlich genannt; erfasst, wenn die Fortbildung unter die Kategorien fällt
ThüringenTechniker und Betriebswirt ausdrücklich genannt; Fachwirt mit Mindeststunden

So prüfst du, ob dein Abschluss zählt

  1. Rechtsgrundlage der Prüfung. Fachwirt, Betriebswirt und Meister basieren auf Prüfungsregelungen nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung, Techniker auf einem Fachschulabschluss nach der KMK-Rahmenvereinbarung.
  2. Mindeststunden. Bei Fortbildungen nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung müssen die Lehrgänge mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen. Die Stundenzahl steht im Lehrgangsnachweis des Anbieters.
  3. Zeugnis. Hamburg verlangt bei Fachschulabschlüssen auf dem Zeugnis einen Vermerk zur KMK-Rahmenvereinbarung über Fachschulen, sonst wird der Abschluss nicht anerkannt. Berlin verlangt einen Nachweis, wenn die Staatlichkeit der Fachschule aus dem Zeugnis nicht ersichtlich ist.
  4. Bestätigung. Die Hochschule bestätigt vor der Bewerbung, ob dein Abschluss zählt. Bei Fortbildungen nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung kannst du Fragen zur Einordnung auch bei der zuständigen Kammer klären, in Hamburg etwa bei der Handels- oder Handwerkskammer.

Fachwirt und Betriebswirt

Fachwirte zählen in den meisten Ländern zu den anerkannten Fortbildungsprüfungen. Hamburg nennt sie namentlich, Berlin nennt Fachwirte und Techniker ausdrücklich, und die IHK Hannover führt für Niedersachsen Fachwirte, Betriebswirte und Fachkaufleute als Gruppe mit allgemeiner Studienberechtigung. Das Landesgesetz in Mecklenburg-Vorpommern nennt keine Berufsbezeichnungen, sondern spricht von gleichgestellten Fortbildungs- und Fachschulprüfungen, die Qualifikationsverordnung verweist auf die 400-Stunden-Regel.

Mit einem Fachwirt kommst du zum Beispiel in wirtschaftsnahe Studiengänge, aber auch in andere Fächer, weil der Zugang nicht fachgebunden ist. Die Hürden in einzelnen Fächern zeigen die Ratgeber Wirtschaft und BWL und Studiengänge ohne Abitur.

Techniker

Der staatlich geprüfte Techniker ist ein Fachschulabschluss. Fachschulabsolventen erhalten nach dem KMK-Beschluss die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung, wenn die Fachschule der KMK-Rahmenvereinbarung entspricht. In Sachsen nennt das Gesetz Techniker und Fachwirte nicht namentlich; sie zählen in der Regel zu den Fachschulabschlüssen und Fortbildungen ab 400 Unterrichtsstunden und erhalten nach einem Beratungsgespräch die allgemeine Berechtigung. In Hamburg klärt die Hochschule, ob Techniker und Betriebswirte zählen. Die FernUniversität in Hagen nennt staatlich geprüfte Techniker als Gruppe mit direktem Zugang zu allen Bachelorstudiengängen.

Typische Studiengänge für Techniker sind Informatik und Ingenieurwissenschaften, möglich ist aber jedes Fach: Informatik und Ingenieurwesen ohne Abitur.

Gesundheit, Soziales, Pädagogik

Auch landesrechtlich geregelte Fortbildungen in Gesundheits-, Sozialpflege- und Sozialpädagogikberufen führen nach dem KMK-Beschluss zum allgemeinen Zugang. Die Länder legen fest, welche das sind. In Nordrhein-Westfalen gelten Fortbildungen in Intensivpflege und Anästhesie, im Operationsdienst und in psychiatrischer Pflege als gleichgestellt, in Baden-Württemberg bestimmte von der Deutschen Krankenhausgesellschaft anerkannte Pflege-Fachweiterbildungen. Berlin erkennt landesrechtlich geregelte Fort- und Weiterbildungen in diesen Bereichen an, wenn sie mindestens 400 Stunden umfassen. Der Erzieher steht an der Universität Bamberg ausdrücklich unter den Abschlüssen für den allgemeinen Zugang. Mehr dazu: Soziale Arbeit ohne Abitur.

Wie Hochschulen mit Fachschulabschlüssen umgehen, zeigt das Beispiel TUM München, die Fortbildungen auf das Studium anrechnen lassen, erklärt Berufserfahrung anrechnen.

Häufige Fragen: Fachwirt und Techniker

Ist ein Fachwirt dem Meister gleichgestellt?

Beim Hochschulzugang oft ja: Fachwirte zählen in der Regel zu den beruflichen Fortbildungsprüfungen nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung. Entscheidend ist meist, dass der Vorbereitungslehrgang mindestens 400 Stunden umfasst. Ob dein Abschluss anerkannt wird, bestätigt die Hochschule.

Kann ich als Techniker ohne Abitur studieren?

Ja. Staatlich geprüfte Techniker haben einen Fachschulabschluss, und Fachschulabsolventen erhalten nach dem KMK-Beschluss die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung. Die FernUniversität in Hagen nennt Techniker ausdrücklich als Gruppe mit direktem Zugang zu allen Bachelorstudiengängen. Die Länder ordnen Fachschulabschlüsse im Detail unterschiedlich ein.

Wie viele Unterrichtsstunden muss die Fortbildung haben?

In den meisten Ländern verlangen die Regeln für Fortbildungen nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung einen Vorbereitungslehrgang von mindestens 400 Unterrichtsstunden. Für Bremen und Nordrhein-Westfalen nennt das Landesrecht keine Stundenzahl, die Hochschule bestätigt dort die Gleichstellung im Einzelfall.

Zählt der Betriebswirt (IHK) für den Hochschulzugang?

In der Regel ja, wenn die Prüfung nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung geregelt ist und der Lehrgang die Mindeststunden erreicht. Die IHK Hannover nennt für Niedersachsen Fachwirte, Betriebswirte und Fachkaufleute ausdrücklich als Gruppe mit allgemeiner Studienberechtigung. Mecklenburg-Vorpommern nennt keine Berufsbezeichnungen, sondern gleichgestellte Fortbildungs- und Fachschulprüfungen.

Gilt der Erzieher oder die Pflegefachweiterbildung als Fortbildung?

Das hängt vom Land. Der KMK-Beschluss rechnet landesrechtlich geregelte Fortbildungen in Gesundheits-, Sozialpflege- und Sozialpädagogikberufen zum allgemeinen Zugang. In Nordrhein-Westfalen gelten zum Beispiel Fortbildungen in Intensivpflege und Anästhesie, im Operationsdienst und in psychiatrischer Pflege als gleichgestellt. Die Universität Bamberg nennt den Erzieher ausdrücklich unter den Abschlüssen für den allgemeinen Zugang.

Quellen

Was gilt in deinem Fall?

Der Zugangs-Check zeigt in wenigen Schritten, welcher Weg in deinem Bundesland für dich gilt.

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