Studieren ohne Abitur in Rheinland-Pfalz (RLP)
In Rheinland-Pfalz erhalten Meister und vergleichbar Fortgebildete unmittelbar die Hochschulzugangsberechtigung. Mit Berufsausbildung (Durchschnitt 2,5 oder besser) geht es ohne Prüfung und in der Regel ohne Berufserfahrung: an Hochschulen für angewandte Wissenschaften in alle Fächer, an Universitäten fachgebunden.
- Mit Meister
- Unmittelbarer Zugang, ohne Fachbindung, unabhängig von der Note
- Ausbildung
- bei der Hochschule erfragen
- Berufspraxis
- in der Regel keine
- Weitere Bedingung
- Berufsausbildung mit Gesamtdurchschnitt von mindestens 2,5
- Verfahren
- Antrag auf Bescheinigung, keine Prüfung
Auf dieser Seite
Welche Wege gibt es in Rheinland-Pfalz?
Wer in Rheinland-Pfalz ohne Abitur studieren will, kommt über einen von drei Wegen an die Hochschule. Welcher passt, hängt vom höchsten beruflichen Abschluss ab.
Fachwirt und Techniker
In der Regel zählen Fachwirt, Fachkaufmann, Betriebswirt (Beispielliste) und Techniker (Fachschulabschluss), die Hochschule bestätigt.
Ausbildung und Berufserfahrung
Abgeschlossene Berufsausbildung und keine Mindestpraxis. Verfahren: Antrag auf Bescheinigung, keine Prüfung.
Meistertitel und Fortbildung in Rheinland-Pfalz
Umfang in Rheinland-Pfalz: Unmittelbare Hochschulzugangsberechtigung für grundständige Studiengänge an Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften, unabhängig von der Abschlussnote und ohne Fachbindung. Die Bedingungen im Einzelnen:
- Anerkannt ist die Meisterprüfung im Handwerk nach der Handwerksordnung.
- Gleichgestellt sind Fortbildungsabschlüsse nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung, wenn der Vorbereitungslehrgang mindestens 400 Unterrichtsstunden umfasst.
- Gleichgestellt sind außerdem bestimmte Abschlüsse der Seeschifffahrt, Fachschulabschlüsse nach der KMK-Rahmenvereinbarung über Fachschulen und landesrechtlich geregelte Fortbildungen im Gesundheits- und sozialpädagogischen Bereich.
- Auch sonstige Fortbildungen zählen, wenn der Lehrgang mindestens 400 Unterrichtsstunden hat und eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt.
- Die Hochschule stellt nach Antrag eine Bescheinigung über die Zugangsberechtigung aus. Beruflich Qualifizierte haben Anspruch auf eine umfassende Beratung; die Hochschule kann in ihrer Prüfungsordnung festlegen, dass sie vor der Einschreibung stattfinden muss und bescheinigt wird. Details dazu klärt die Hochschule.
- Studiengänge mit kirchlicher Abschlussprüfung sind von der Regelung ausgenommen.
Fachwirt, Fachkaufmann, Betriebswirt und Bilanzbuchhalter stehen namentlich in der Beispielliste der Verordnung, die nicht abschließend ist. Techniker zählen in der Regel über die Kategorie Fachschulabschluss. Ob dein Abschluss anerkannt wird, bestätigt die Hochschule bei der Ausstellung der Bescheinigung.
Berufsausbildung und Berufserfahrung in Rheinland-Pfalz
Kein Probestudium und keine Hochschulzugangsprüfung auf diesem Weg. Du beantragst bei einer Hochschule deiner Wahl eine Bescheinigung der Zugangsberechtigung, reichst Lebenslauf und beglaubigte Abschriften deiner Zeugnisse ein und lässt die Durchschnittsnote aus Abschlussprüfung und Berufsschulzeugnis feststellen. Beruflich Qualifizierte haben Anspruch auf eine umfassende Beratung; die Hochschule kann in ihrer Prüfungsordnung festlegen, dass sie vor der Einschreibung stattfinden muss und bescheinigt wird.
- Voraussetzung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung mit qualifiziertem Ergebnis, also einem Gesamtdurchschnitt von mindestens 2,5.
- Als Ausbildung gelten anerkannte Ausbildungsberufe nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung, Ausbildungen im öffentlichen Dienst und landesrechtlich geregelte schulische Berufsausbildungen.
- An Hochschulen für angewandte Wissenschaften gilt die Berechtigung unmittelbar für alle Fächer. An Universitäten ist sie fachgebunden: Ausbildung oder vergleichbare Tätigkeit müssen inhaltlich zum gewählten Studiengang passen.
- Berufserfahrung nach der Ausbildung ist laut Ministerium bei qualifiziertem Ausbildungsergebnis in der Regel nicht mehr erforderlich.
Ob deine Berufsjahre genügen, zeigt der Zugangs-Check. Wie der Weg von der Berechtigung bis zur Einschreibung weitergeht, steht unter Ablauf der Bewerbung.
Ob vor der Bewerbung ein Beratungsgespräch nötig ist, hängt vom Land und vom Weg ab. Wer in Rheinland-Pfalz berät, steht in der Übersicht der Beratungsstellen. Welche Papiere du zum Termin brauchst, zeigt die Unterlagen-Checkliste.
Besonderheiten in Rheinland-Pfalz
Eignungsprüfungen für besondere Studiengänge
Studiengänge mit eigener Eignungsprüfung bleiben davon unberührt. Das Ministerium nennt als Beispiele Design, Innenarchitektur, Journalistik, Kunst, Musik und Sport. Wer dort studieren will, muss diese Prüfung zusätzlich bestehen.
Anrechnung von Fortbildungen auf Berufserfahrung
Die Verordnung enthält eine Regel, nach der anerkannte Fortbildungen der zweiten und dritten Stufe auf eine geforderte Berufserfahrung angerechnet werden. Sie ist vor allem dort von Bedeutung, wo das Hochschulgesetz noch Berufserfahrung verlangt, etwa bei weiterbildenden Studiengängen. Die Einzelheiten sind bei der Hochschule zu erfragen.
Fachgebundene Berechtigung im Lehramt und im Zwei-Fach-Bachelor
An der Universität Mainz begrenzt eine fachgebundene Studienberechtigung die Wahl auf verwandte Studiengänge. In Lehramtsstudiengängen muss die berufliche Qualifikation zu einem der beiden Unterrichtsfächer passen, in Zwei-Fach-Bachelorstudiengängen zum Hauptfach. Die allgemeine Studienberechtigung, etwa über die Meisterprüfung, öffnet dagegen alle Bachelorstudiengänge. Quelle
Ermittlung der Note aus dem Kammerzeugnis
Weist das Kammerzeugnis eine Gesamtnote aus, verwendet die Hochschule Mainz diese für die Bescheinigung. Liegen nur Teilpunkte vor, kann die zuständige Kammer auf Wunsch eine Dezimalnote bescheinigen, wenn sich daraus ein günstigerer Wert ergibt. Die Hochschule berechnet die Note nicht selbst. Die Bescheinigung wird anschließend im Bewerbungsportal hochgeladen. Quelle
Berufsintegrierende Studiengänge an der TH Bingen
Für berufsintegrierende Studiengänge nennt die TH Bingen einen eigenen Weg: Eine abgeschlossene Berufsausbildung mit einer Note von 3,0 oder besser genügt, wenn drei Jahre Berufserfahrung und eine Empfehlung des Arbeitgebers hinzukommen. Für ein Fachhochschulstudium ohne diese Besonderheit wird eine Ausbildungsnote von 2,5 oder besser genannt. Bei Meistertitel oder gleichwertiger Fortbildung spielt die Note keine Rolle. Quelle
Wechsel von der Hochschule für angewandte Wissenschaften zur Universität
Wer an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule für angewandte Wissenschaften in Rheinland-Pfalz mindestens 90 ECTS-Punkte in einem Bachelorstudiengang erworben hat, ist nach dem Hochschulgesetz berechtigt, einen verwandten Studiengang an der RPTU aufzunehmen. Quelle
Angebote des Landesportals zur Orientierung und Anrechnung
Das Landesportal bündelt eine Datenbank der Studiengänge an den Hochschulen des Landes, Selbsttests zur Studienorientierung sowie Hinweise zu Vorbereitungs- und Brückenkursen. Es erläutert außerdem, wie sich berufliche Qualifikationen und Berufserfahrung auf ein Studium anrechnen lassen, und listet Beratungsstellen und Ansprechpersonen der Hochschulen auf. Quelle
Anrechnung, Quoten und Wechsel in Rheinland-Pfalz
Neben dem Zugang selbst regelt das Landesrecht, was nach der Einschreibung gilt: ob berufliche Leistungen auf das Studium angerechnet werden, wie viele Plätze beruflich Qualifizierten vorbehalten sind und wie es nach einem Hochschulwechsel weitergeht.
Anrechnung beruflicher Leistungen
Gleichwertige Kenntnisse und Qualifikationen, die außerhalb des Hochschulbereichs erworben wurden, werden nach § 25 Abs. 4 HochSchG in einem Umfang bis höchstens zur Hälfte des Hochschulstudiums angerechnet. Verfahren und Kriterien legt die jeweilige Prüfungsordnung fest. Für eine pauschalierte Anrechnung sollen die Hochschulen mit geeigneten Einrichtungen außerhalb des Hochschulbereichs zusammenarbeiten.
Den Vergleich aller Länder zeigt Berufliche Leistungen anrechnen.
Quoten und Auswahlverfahren
Nach Art. 9 Abs. 1 Satz 2 des Staatsvertrags über die Hochschulzulassung kann nach Landesrecht eine Vorabquote für in der beruflichen Bildung Qualifizierte ohne sonstige Studienberechtigung gebildet werden; wird sie nicht gebildet, nehmen diese Bewerberinnen und Bewerber am Verfahren der Hauptquoten teil. Für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge in Rheinland-Pfalz verweist § 3 Abs. 6 HZG auf diese Regelung. Eine Prozentangabe enthalten die genannten Vorschriften nicht.
Teilzeit und berufsbegleitendes Studium
Nach § 20 Abs. 2 HochSchG sollen die Hochschulen ihre Studiengänge, soweit möglich, so organisieren, dass sie auch in Teilzeit studiert werden können; gesonderte Teilzeitstudiengänge stehen allen Studierenden offen. Berufsbegleitende Bachelor- und Masterstudiengänge richten die Hochschulen für angewandte Wissenschaften ein, die Universitäten können dies tun (§ 20 Abs. 4 HochSchG).
Wechsel aus einem anderen Bundesland
Wer keine Hochschulzugangsberechtigung im Sinne des Gesetzes hat, aber an einer Universität oder vergleichbaren Hochschule in Deutschland mindestens ein Jahr erfolgreich studiert hat, darf an einer Universität des Landes in fachlich verwandten Studiengängen weiterstudieren; entsprechend gilt dies für ein Studium an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften nach einem Jahr an einer solchen oder vergleichbaren Hochschule (§ 33 Abs. 4 HochSchG). Die fachliche Verwandtschaft stellt die aufnehmende Hochschule fest (§ 33 Abs. 6 HochSchG).
Master und weiterbildende Studiengänge
Masterstudiengänge der hochschulischen Weiterbildung setzen nach § 35 Abs. 2 HochSchG einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss und in der Regel mindestens ein Jahr qualifizierte Berufserfahrung voraus. Den Zugang vermittelt auch die im Beruf erworbene Eignung: Nach Erwerb der Zugangsvoraussetzung nach § 65 Abs. 1 oder 2 HochSchG sind dafür mindestens drei Jahre einschlägige Berufstätigkeit und eine bestandene Eignungsprüfung der Hochschule erforderlich, die die Gleichwertigkeit mit einem abgeschlossenen grundständigen Studium feststellt. Einschlägige Fortbildungen werden nach § 1 Abs. 5 der Landesverordnung mit zwei bzw. drei Jahren auf die Berufstätigkeit angerechnet.
Rechtsgrundlage
Der Zugang beruflich Qualifizierter ist in § 65 Abs. 2 des Hochschulgesetzes (HochSchG) geregelt. Die Einzelheiten, insbesondere zu Ausbildungsnote, Tätigkeit und Beratung, enthält die Landesverordnung über die unmittelbare Hochschulzugangsberechtigung beruflich qualifizierter Personen vom 9. Dezember 2010 (§§ 1 bis 3 und 6).
- § 65 HochSchG – Allgemeine Zugangsvoraussetzungen (Landesrecht Rheinland-Pfalz)
- Landesverordnung über die unmittelbare Hochschulzugangsberechtigung beruflich qualifizierter Personen (Landesrecht Rheinland-Pfalz)
Hochschulen in Rheinland-Pfalz und ihre Seiten für beruflich Qualifizierte
11 Hochschulen in Rheinland-Pfalz, nach Hochschultyp geordnet. Bei 10 führt der Link auf eine Seite der Hochschule zu Bewerbung und Zugang, bei den übrigen auf die Startseite. Dort stehen auch Fristen und Ansprechpartner. Aufgeführt sind staatliche Hochschulen und einzelne private mit eigenem Angebot. Kunst- und Musikhochschulen vergeben ihre Plätze meist über Eignungsprüfungen, Verwaltungs- und Polizeihochschulen fehlen.
Universitäten (4)
- Johannes Gutenberg-Universität MainzMainz · Zugang und Bewerbung
Die Seite unterscheidet die allgemeine Studienberechtigung über Meisterprüfung oder gleichwertige Abschlüsse von der fachgebundenen Berechtigung und nennt die Studienberatung sowie das Student Service Center als Ansprechstellen.
- Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau (RPTU)Kaiserslautern und Landau · Zugang und Bewerbung
Die Seite führt den Zugang für beruflich Qualifizierte ohne Abitur und ohne Meisterprüfung sowie den Wechsel von Hochschulen für angewandte Wissenschaften des Landes auf und nennt die StudentServiceCenter in Kaiserslautern und Landau.
- Universität KoblenzKoblenz · Zugang und Bewerbung
Die Seite erklärt den Zugang mit Aufstiegsfortbildung und mit Berufsausbildung, beschreibt die verpflichtende Beratung vor der Einschreibung und nennt die Beratungsstelle IKaruS.
- Universität TrierTrier · Zugang und Bewerbung
Die Seite nennt Hochschulgesetz und Landesverordnung als Grundlage, weist auf die individuelle Prüfung jedes Antrags hin und verweist auf die zuständige Stelle und die Zentrale Studienberatung.
Hochschulen für angewandte Wissenschaften (7)
- Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft LudwigshafenLudwigshafen am Rhein · Zugang und Bewerbung
Die Seite beschreibt die verpflichtende Beratung vor der Einschreibung und nennt eine Beratungsstelle für beruflich Qualifizierte sowie Ansprechstellen in den Fachbereichen.
- Hochschule KaiserslauternKaiserslautern · Zugang und Bewerbung
- Hochschule KoblenzKoblenz · Zugang und Bewerbung
Die Seite weist auf ein umfassendes Beratungsgespräch hin, über das eine Bescheinigung für die Einschreibung ausgestellt wird, und nennt Allgemeine Studienberatung und Studierendenservicebüro.
- Hochschule MainzMainz · Zugang und Bewerbung
Die Seite beschreibt den Antrag auf die Bescheinigung der Hochschulzugangsberechtigung, die Berücksichtigung der Note aus dem Kammerzeugnis und das vorgeschriebene Beratungsgespräch vor der Einschreibung.
- Hochschule TrierTrier · Hochschulwebsite
- Hochschule WormsWorms · Zugang und Bewerbung
- Technische Hochschule BingenBingen am Rhein · Zugang und Bewerbung
Die Seite nennt Wege ins Studium ohne Abitur, darunter Berufsausbildung mit Notenvoraussetzung und besondere Bedingungen für berufsintegrierende Studiengänge, und weist auf das Beratungsgespräch mit der Fachstudienberatung hin.
Wer entscheidet in Rheinland-Pfalz über den Zugang?
Über die Zugangsberechtigung entscheidet die Hochschule, die der Antragsteller wählt, oder eine von ihr beauftragte wissenschaftliche Einrichtung. Sie stellt die Bescheinigung aus. Das Beratungsgespräch vor der Einschreibung führt ebenfalls die Hochschule durch. Zulassung und Einschreibung laufen danach wie bei anderen Bewerbungen.
Aktuelle Fristen und Gebühren nennen die Hochschulen auf ihren Seiten. Wissenschaftsministerium Rheinland-Pfalz: Hochschulzugang
Eine Landesübersicht bietet: Landesportal Studium ohne Abitur Rheinland-Pfalz.
Studieren ohne Abitur in den Nachbarländern
Die Regeln unterscheiden sich von Land zu Land. Ein Blick in die angrenzenden Bundesländer lohnt, wenn eine Hochschule dort näher liegt oder dein Weg dort einfacher ist.
Fragen und Antworten: Studieren ohne Abitur in Rheinland-Pfalz
Kann ich in Rheinland-Pfalz mit Meister ohne Abitur studieren?
Ja. Der Meister öffnet in Rheinland-Pfalz den Hochschulzugang. Unmittelbarer Zugang, ohne Fachbindung, unabhängig von der Note.
Wie viel Ausbildung und Berufserfahrung brauche ich in Rheinland-Pfalz?
In Rheinland-Pfalz gelten ohne Meister oder Fortbildung in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung und keine Mindestpraxis nach der Ausbildung. Außerdem: Berufsausbildung mit Gesamtdurchschnitt von mindestens 2,5. Verfahren: Antrag auf Bescheinigung, keine Prüfung.
Zählen Fachwirt und Techniker in Rheinland-Pfalz?
Fachwirt, Fachkaufmann, Betriebswirt und Bilanzbuchhalter stehen namentlich in der Beispielliste der Verordnung, die nicht abschließend ist. Techniker zählen in der Regel über die Kategorie Fachschulabschluss. Ob dein Abschluss anerkannt wird, bestätigt die Hochschule bei der Ausstellung der Bescheinigung.
Welche Hochschulen in Rheinland-Pfalz bieten Zugang ohne Abitur?
Informationen für beruflich Qualifizierte veröffentlichen unter anderem Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau (RPTU), Universität Trier, Universität Koblenz und Hochschule Mainz. Das ist eine Auswahl, keine vollständige Liste: Grundsätzlich steht der Zugang an allen staatlichen Hochschulen in Rheinland-Pfalz offen, die Einzelheiten regelt jede Hochschule in ihrer Zugangssatzung.
Wer entscheidet in Rheinland-Pfalz über die Zulassung ohne Abitur?
Über die Zugangsberechtigung entscheidet die Hochschule, die der Antragsteller wählt, oder eine von ihr beauftragte wissenschaftliche Einrichtung. Sie stellt die Bescheinigung aus. Das Beratungsgespräch vor der Einschreibung führt ebenfalls die Hochschule durch. Zulassung und Einschreibung laufen danach wie bei anderen Bewerbungen.
Wo finde ich Fristen und Gebühren in Rheinland-Pfalz?
Fristen und Gebühren nennt die zuständige Stelle, sie können sich ändern. Aktuelle Angaben: Wissenschaftsministerium Rheinland-Pfalz: Hochschulzugang
Studiengänge ohne Abitur
Je nach Fach gelten zusätzlich Quoten, Prüfungen oder Sonderwege. Die Ratgeber zeigen die Hürden je Studienbereich:
- Psychologie
- Lehramt
- Soziale Arbeit
- Medizin und Pharmazie
- Jura
- Wirtschaft und BWL
- Informatik und Ingenieurwesen
Welche Ausbildung zu welchem Studium führt, zeigt Berufe und passende Studiengänge. Wie andere den Weg gegangen sind, steht in den Erfahrungsberichten.
Weiterlesen: Finanzierung und Förderung, Ablauf der Bewerbung, Fernstudium neben dem Beruf.
Quellen
- Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Gesundheit Rheinland-Pfalz: Hochschulzugang (Studieren ohne Abitur)
- Rheinland-Pfalz: Landesverordnung über die unmittelbare Hochschulzugangsberechtigung (Fassung vom 9. Dezember 2010)
- Gesetz- und Verordnungsblatt Rheinland-Pfalz Nr. 36: Änderung der Landesverordnung (2020)
- Landesportal Studium ohne Abitur Rheinland-Pfalz
- Hochschule Mainz: Beruflich Qualifizierte
- Johannes Gutenberg-Universität Mainz: Hochschulzugangsberechtigung
- Technische Hochschule Bingen: Bewerbung und Einschreibung
- RPTU Kaiserslautern-Landau: Admission requirements
- § 65 HochSchG – Allgemeine Zugangsvoraussetzungen (Landesrecht Rheinland-Pfalz)
- Landesverordnung über die unmittelbare Hochschulzugangsberechtigung beruflich qualifizierter Personen (Landesrecht Rheinland-Pfalz)
- § 25 HochSchG – Hochschulprüfungen und Leistungspunktsystem
- § 20 HochSchG – Besondere Studienarten
- § 33 HochSchG – Übergänge im Hochschulbereich
- § 35 HochSchG – Hochschulische Weiterbildung, postgraduale Studiengänge
- Hochschulzulassungsgesetz Rheinland-Pfalz (HZG)
- Staatsvertrag über die Hochschulzulassung, Art. 9 (Bayerische Rechtsdatenbank)
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