StudienzugangZugangs-Check

Studieren ohne Abitur in Rheinland-Pfalz (RLP)

In Rheinland-Pfalz erhalten Meister und vergleichbar Fortgebildete unmittelbar die Hochschulzugangsberechtigung. Mit Berufsausbildung (Durchschnitt 2,5 oder besser) geht es ohne Prüfung und in der Regel ohne Berufserfahrung: an Hochschulen für angewandte Wissenschaften in alle Fächer, an Universitäten fachgebunden.

Zugangs-Check in Rheinland-PfalzAblauf der Bewerbung

Stand: Herbst 2026

Mit Meister
Unmittelbarer Zugang, ohne Fachbindung, unabhängig von der Note
Ausbildung
bei der Hochschule erfragen
Berufspraxis
in der Regel keine
Weitere Bedingung
Berufsausbildung mit Gesamtdurchschnitt von mindestens 2,5
Verfahren
Antrag auf Bescheinigung, keine Prüfung
Auf dieser Seite
  1. Welche Wege gibt es in Rheinland-Pfalz?
  2. Meister und Fortbildung
  3. Berufsausbildung und Berufserfahrung
  4. Besonderheiten in Rheinland-Pfalz
  5. Anrechnung, Quoten und Wechsel in Rheinland-Pfalz
  6. Hochschulen in Rheinland-Pfalz
  7. Wer entscheidet?
  8. Nachbarländer
  9. Häufige Fragen
  10. Quellen

Welche Wege gibt es in Rheinland-Pfalz?

Wer in Rheinland-Pfalz ohne Abitur studieren will, kommt über einen von drei Wegen an die Hochschule. Welcher passt, hängt vom höchsten beruflichen Abschluss ab.

Meister

Unmittelbarer Zugang, ohne Fachbindung, unabhängig von der Note.

Meister im Ländervergleich

Fachwirt und Techniker

In der Regel zählen Fachwirt, Fachkaufmann, Betriebswirt (Beispielliste) und Techniker (Fachschulabschluss), die Hochschule bestätigt.

Fachwirt und Techniker im Ländervergleich

Ausbildung und Berufserfahrung

Abgeschlossene Berufsausbildung und keine Mindestpraxis. Verfahren: Antrag auf Bescheinigung, keine Prüfung.

Ausbildung im Ländervergleich

Meistertitel und Fortbildung in Rheinland-Pfalz

Umfang in Rheinland-Pfalz: Unmittelbare Hochschulzugangsberechtigung für grundständige Studiengänge an Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften, unabhängig von der Abschlussnote und ohne Fachbindung. Die Bedingungen im Einzelnen:

Fachwirt, Fachkaufmann, Betriebswirt und Bilanzbuchhalter stehen namentlich in der Beispielliste der Verordnung, die nicht abschließend ist. Techniker zählen in der Regel über die Kategorie Fachschulabschluss. Ob dein Abschluss anerkannt wird, bestätigt die Hochschule bei der Ausstellung der Bescheinigung.

Berufsausbildung und Berufserfahrung in Rheinland-Pfalz

Kein Probestudium und keine Hochschulzugangsprüfung auf diesem Weg. Du beantragst bei einer Hochschule deiner Wahl eine Bescheinigung der Zugangsberechtigung, reichst Lebenslauf und beglaubigte Abschriften deiner Zeugnisse ein und lässt die Durchschnittsnote aus Abschlussprüfung und Berufsschulzeugnis feststellen. Beruflich Qualifizierte haben Anspruch auf eine umfassende Beratung; die Hochschule kann in ihrer Prüfungsordnung festlegen, dass sie vor der Einschreibung stattfinden muss und bescheinigt wird.

Ob deine Berufsjahre genügen, zeigt der Zugangs-Check. Wie der Weg von der Berechtigung bis zur Einschreibung weitergeht, steht unter Ablauf der Bewerbung.

Ob vor der Bewerbung ein Beratungsgespräch nötig ist, hängt vom Land und vom Weg ab. Wer in Rheinland-Pfalz berät, steht in der Übersicht der Beratungsstellen. Welche Papiere du zum Termin brauchst, zeigt die Unterlagen-Checkliste.

Besonderheiten in Rheinland-Pfalz

Eignungsprüfungen für besondere Studiengänge

Studiengänge mit eigener Eignungsprüfung bleiben davon unberührt. Das Ministerium nennt als Beispiele Design, Innenarchitektur, Journalistik, Kunst, Musik und Sport. Wer dort studieren will, muss diese Prüfung zusätzlich bestehen.

Anrechnung von Fortbildungen auf Berufserfahrung

Die Verordnung enthält eine Regel, nach der anerkannte Fortbildungen der zweiten und dritten Stufe auf eine geforderte Berufserfahrung angerechnet werden. Sie ist vor allem dort von Bedeutung, wo das Hochschulgesetz noch Berufserfahrung verlangt, etwa bei weiterbildenden Studiengängen. Die Einzelheiten sind bei der Hochschule zu erfragen.

Fachgebundene Berechtigung im Lehramt und im Zwei-Fach-Bachelor

An der Universität Mainz begrenzt eine fachgebundene Studienberechtigung die Wahl auf verwandte Studiengänge. In Lehramtsstudiengängen muss die berufliche Qualifikation zu einem der beiden Unterrichtsfächer passen, in Zwei-Fach-Bachelorstudiengängen zum Hauptfach. Die allgemeine Studienberechtigung, etwa über die Meisterprüfung, öffnet dagegen alle Bachelorstudiengänge. Quelle

Ermittlung der Note aus dem Kammerzeugnis

Weist das Kammerzeugnis eine Gesamtnote aus, verwendet die Hochschule Mainz diese für die Bescheinigung. Liegen nur Teilpunkte vor, kann die zuständige Kammer auf Wunsch eine Dezimalnote bescheinigen, wenn sich daraus ein günstigerer Wert ergibt. Die Hochschule berechnet die Note nicht selbst. Die Bescheinigung wird anschließend im Bewerbungsportal hochgeladen. Quelle

Berufsintegrierende Studiengänge an der TH Bingen

Für berufsintegrierende Studiengänge nennt die TH Bingen einen eigenen Weg: Eine abgeschlossene Berufsausbildung mit einer Note von 3,0 oder besser genügt, wenn drei Jahre Berufserfahrung und eine Empfehlung des Arbeitgebers hinzukommen. Für ein Fachhochschulstudium ohne diese Besonderheit wird eine Ausbildungsnote von 2,5 oder besser genannt. Bei Meistertitel oder gleichwertiger Fortbildung spielt die Note keine Rolle. Quelle

Wechsel von der Hochschule für angewandte Wissenschaften zur Universität

Wer an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule für angewandte Wissenschaften in Rheinland-Pfalz mindestens 90 ECTS-Punkte in einem Bachelorstudiengang erworben hat, ist nach dem Hochschulgesetz berechtigt, einen verwandten Studiengang an der RPTU aufzunehmen. Quelle

Angebote des Landesportals zur Orientierung und Anrechnung

Das Landesportal bündelt eine Datenbank der Studiengänge an den Hochschulen des Landes, Selbsttests zur Studienorientierung sowie Hinweise zu Vorbereitungs- und Brückenkursen. Es erläutert außerdem, wie sich berufliche Qualifikationen und Berufserfahrung auf ein Studium anrechnen lassen, und listet Beratungsstellen und Ansprechpersonen der Hochschulen auf. Quelle

Anrechnung, Quoten und Wechsel in Rheinland-Pfalz

Neben dem Zugang selbst regelt das Landesrecht, was nach der Einschreibung gilt: ob berufliche Leistungen auf das Studium angerechnet werden, wie viele Plätze beruflich Qualifizierten vorbehalten sind und wie es nach einem Hochschulwechsel weitergeht.

Anrechnung beruflicher Leistungen

Gleichwertige Kenntnisse und Qualifikationen, die außerhalb des Hochschulbereichs erworben wurden, werden nach § 25 Abs. 4 HochSchG in einem Umfang bis höchstens zur Hälfte des Hochschulstudiums angerechnet. Verfahren und Kriterien legt die jeweilige Prüfungsordnung fest. Für eine pauschalierte Anrechnung sollen die Hochschulen mit geeigneten Einrichtungen außerhalb des Hochschulbereichs zusammenarbeiten.

Den Vergleich aller Länder zeigt Berufliche Leistungen anrechnen.

Quoten und Auswahlverfahren

Nach Art. 9 Abs. 1 Satz 2 des Staatsvertrags über die Hochschulzulassung kann nach Landesrecht eine Vorabquote für in der beruflichen Bildung Qualifizierte ohne sonstige Studienberechtigung gebildet werden; wird sie nicht gebildet, nehmen diese Bewerberinnen und Bewerber am Verfahren der Hauptquoten teil. Für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge in Rheinland-Pfalz verweist § 3 Abs. 6 HZG auf diese Regelung. Eine Prozentangabe enthalten die genannten Vorschriften nicht.

Teilzeit und berufsbegleitendes Studium

Nach § 20 Abs. 2 HochSchG sollen die Hochschulen ihre Studiengänge, soweit möglich, so organisieren, dass sie auch in Teilzeit studiert werden können; gesonderte Teilzeitstudiengänge stehen allen Studierenden offen. Berufsbegleitende Bachelor- und Masterstudiengänge richten die Hochschulen für angewandte Wissenschaften ein, die Universitäten können dies tun (§ 20 Abs. 4 HochSchG).

Wechsel aus einem anderen Bundesland

Wer keine Hochschulzugangsberechtigung im Sinne des Gesetzes hat, aber an einer Universität oder vergleichbaren Hochschule in Deutschland mindestens ein Jahr erfolgreich studiert hat, darf an einer Universität des Landes in fachlich verwandten Studiengängen weiterstudieren; entsprechend gilt dies für ein Studium an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften nach einem Jahr an einer solchen oder vergleichbaren Hochschule (§ 33 Abs. 4 HochSchG). Die fachliche Verwandtschaft stellt die aufnehmende Hochschule fest (§ 33 Abs. 6 HochSchG).

Master und weiterbildende Studiengänge

Masterstudiengänge der hochschulischen Weiterbildung setzen nach § 35 Abs. 2 HochSchG einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss und in der Regel mindestens ein Jahr qualifizierte Berufserfahrung voraus. Den Zugang vermittelt auch die im Beruf erworbene Eignung: Nach Erwerb der Zugangsvoraussetzung nach § 65 Abs. 1 oder 2 HochSchG sind dafür mindestens drei Jahre einschlägige Berufstätigkeit und eine bestandene Eignungsprüfung der Hochschule erforderlich, die die Gleichwertigkeit mit einem abgeschlossenen grundständigen Studium feststellt. Einschlägige Fortbildungen werden nach § 1 Abs. 5 der Landesverordnung mit zwei bzw. drei Jahren auf die Berufstätigkeit angerechnet.

Rechtsgrundlage

Der Zugang beruflich Qualifizierter ist in § 65 Abs. 2 des Hochschulgesetzes (HochSchG) geregelt. Die Einzelheiten, insbesondere zu Ausbildungsnote, Tätigkeit und Beratung, enthält die Landesverordnung über die unmittelbare Hochschulzugangsberechtigung beruflich qualifizierter Personen vom 9. Dezember 2010 (§§ 1 bis 3 und 6).

Hochschulen in Rheinland-Pfalz und ihre Seiten für beruflich Qualifizierte

11 Hochschulen in Rheinland-Pfalz, nach Hochschultyp geordnet. Bei 10 führt der Link auf eine Seite der Hochschule zu Bewerbung und Zugang, bei den übrigen auf die Startseite. Dort stehen auch Fristen und Ansprechpartner. Aufgeführt sind staatliche Hochschulen und einzelne private mit eigenem Angebot. Kunst- und Musikhochschulen vergeben ihre Plätze meist über Eignungsprüfungen, Verwaltungs- und Polizeihochschulen fehlen.

Universitäten (4)

Hochschulen für angewandte Wissenschaften (7)

Wer entscheidet in Rheinland-Pfalz über den Zugang?

Über die Zugangsberechtigung entscheidet die Hochschule, die der Antragsteller wählt, oder eine von ihr beauftragte wissenschaftliche Einrichtung. Sie stellt die Bescheinigung aus. Das Beratungsgespräch vor der Einschreibung führt ebenfalls die Hochschule durch. Zulassung und Einschreibung laufen danach wie bei anderen Bewerbungen.

Aktuelle Fristen und Gebühren nennen die Hochschulen auf ihren Seiten. Wissenschaftsministerium Rheinland-Pfalz: Hochschulzugang

Eine Landesübersicht bietet: Landesportal Studium ohne Abitur Rheinland-Pfalz.

Studieren ohne Abitur in den Nachbarländern

Die Regeln unterscheiden sich von Land zu Land. Ein Blick in die angrenzenden Bundesländer lohnt, wenn eine Hochschule dort näher liegt oder dein Weg dort einfacher ist.

Fragen und Antworten: Studieren ohne Abitur in Rheinland-Pfalz

Kann ich in Rheinland-Pfalz mit Meister ohne Abitur studieren?

Ja. Der Meister öffnet in Rheinland-Pfalz den Hochschulzugang. Unmittelbarer Zugang, ohne Fachbindung, unabhängig von der Note.

Wie viel Ausbildung und Berufserfahrung brauche ich in Rheinland-Pfalz?

In Rheinland-Pfalz gelten ohne Meister oder Fortbildung in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung und keine Mindestpraxis nach der Ausbildung. Außerdem: Berufsausbildung mit Gesamtdurchschnitt von mindestens 2,5. Verfahren: Antrag auf Bescheinigung, keine Prüfung.

Zählen Fachwirt und Techniker in Rheinland-Pfalz?

Fachwirt, Fachkaufmann, Betriebswirt und Bilanzbuchhalter stehen namentlich in der Beispielliste der Verordnung, die nicht abschließend ist. Techniker zählen in der Regel über die Kategorie Fachschulabschluss. Ob dein Abschluss anerkannt wird, bestätigt die Hochschule bei der Ausstellung der Bescheinigung.

Welche Hochschulen in Rheinland-Pfalz bieten Zugang ohne Abitur?

Informationen für beruflich Qualifizierte veröffentlichen unter anderem Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau (RPTU), Universität Trier, Universität Koblenz und Hochschule Mainz. Das ist eine Auswahl, keine vollständige Liste: Grundsätzlich steht der Zugang an allen staatlichen Hochschulen in Rheinland-Pfalz offen, die Einzelheiten regelt jede Hochschule in ihrer Zugangssatzung.

Wer entscheidet in Rheinland-Pfalz über die Zulassung ohne Abitur?

Über die Zugangsberechtigung entscheidet die Hochschule, die der Antragsteller wählt, oder eine von ihr beauftragte wissenschaftliche Einrichtung. Sie stellt die Bescheinigung aus. Das Beratungsgespräch vor der Einschreibung führt ebenfalls die Hochschule durch. Zulassung und Einschreibung laufen danach wie bei anderen Bewerbungen.

Wo finde ich Fristen und Gebühren in Rheinland-Pfalz?

Fristen und Gebühren nennt die zuständige Stelle, sie können sich ändern. Aktuelle Angaben: Wissenschaftsministerium Rheinland-Pfalz: Hochschulzugang

Studiengänge ohne Abitur

Je nach Fach gelten zusätzlich Quoten, Prüfungen oder Sonderwege. Die Ratgeber zeigen die Hürden je Studienbereich:

Welche Ausbildung zu welchem Studium führt, zeigt Berufe und passende Studiengänge. Wie andere den Weg gegangen sind, steht in den Erfahrungsberichten.

Weiterlesen: Finanzierung und Förderung, Ablauf der Bewerbung, Fernstudium neben dem Beruf.

Quellen

Was gilt in deinem Fall?

Der Zugangs-Check zeigt in wenigen Schritten, welcher Weg in deinem Bundesland für dich gilt.

Zugang für dein Bundesland prüfen