Studieren ohne Abitur finanzieren
Wer mit Ausbildung und Berufserfahrung studiert, hat andere Fördermöglichkeiten als Schulabgänger. Hier steht, was für beruflich Qualifizierte relevant ist.
Kurz erklärt: Für beruflich Qualifizierte sind vier Förderwege wichtig: BAföG, bei dem die Altersgrenze 45 beträgt und das unter bestimmten Voraussetzungen elternunabhängig gewährt wird, das Aufstiegsstipendium der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung, das Deutschlandstipendium mit 300 Euro im Monat und der KfW-Studienkredit. Dazu kommen Nebenjob, steuerlicher Abzug und, je nach Land, Bildungsfreistellung. Konditionen ändern sich, prüfe sie bei den genannten Stellen vor dem Antrag.
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Die Förderungen im Überblick
| Förderung | Für wen | Besonderheit |
|---|---|---|
| BAföG | Studierende bis zur Altersgrenze 45, einkommensabhängig | Elternunabhängig ab 30 Jahren, nach fünf Jahren Erwerbstätigkeit oder nach Ausbildung plus drei Jahren Erwerbstätigkeit; höchstens die Hälfte ist zurückzuzahlen |
| Aufstiegsstipendium | Fachkräfte mit Ausbildung, mindestens zwei Jahren Berufstätigkeit und besonderen Leistungen | Keine Altersgrenze, auch berufsbegleitend; verkürzt die Praxiszeit im KMK-Rahmen auf zwei Jahre |
| Deutschlandstipendium | Studierende an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen | 300 Euro im Monat, einkommensunabhängig, Antrag an der Hochschule |
| KfW-Studienkredit | Volljährige Studierende, unabhängig von Einkommen und Vermögen | Altersobergrenze, Rückzahlung nach tilgungsfreier Phase |
Was ein Studium kostet
Die Kosten eines Studiums bestehen aus vier Blöcken. Der erste ist der Semesterbeitrag, den fast alle Hochschulen erheben. Er setzt sich je nach Land und Hochschule aus Verwaltungskostenbeitrag, Beitrag für die Studierendenvertretung, Beitrag für das Studierendenwerk und gegebenenfalls einem Semesterticket zusammen. Der zweite sind Studiengebühren: An staatlichen und kirchlichen Hochschulen fallen sie für Bachelor und konsekutive Master in der Regel nicht an. Ausnahmen gibt es in einzelnen Ländern, etwa im Zweitstudium oder bei Langzeitstudium, sowie bei berufsbegleitenden und weiterbildenden Studiengängen, private Hochschulen verlangen sie in der Regel. Die Regelung ist Sache der Länder und der Hochschulen.
Der dritte Block ist der größte: Lebenshaltung, vor allem Miete und Nebenkosten, und der Studienbedarf wie Bücher und Arbeitsmittel. Die Höhe hängt von Hochschulort, Fach und Wohnsituation ab. Der vierte Block sind Versicherungen: Zur Einschreibung brauchst du einen Nachweis über Kranken- und Pflegeversicherung. Bei dualen Studiengängen trägt häufig ein Unternehmen einen Teil der Kosten. Wer neben dem Beruf studiert, spart oft bei der Miete, zahlt aber bei berufsbegleitenden Angeboten möglicherweise Gebühren: Fernstudium ohne Abitur. Aktuelle Beträge nennt die Hochschule auf ihrer Website, Fördermöglichkeiten stehen in den folgenden Abschnitten.
BAföG nach der Berufsausbildung
Förderung wird nach § 10 Absatz 3 BAföG nicht geleistet, wenn du zu Beginn des beantragten Ausbildungsabschnitts das 45. Lebensjahr vollendet hast. Das Gesetz kennt Ausnahmen, unter anderem für den Erwerb der Zugangsvoraussetzungen über Abendschule, Kolleg, Nichtschülerprüfung oder Zugangsprüfung, für persönliche oder familiäre Hinderungsgründe wie ein Kind unter 14 Jahren und für Bedürftigkeit nach einschneidenden Veränderungen. Einige Ausnahmen gelten nur, wenn die Ausbildung unverzüglich aufgenommen wird. Nach dem Gesetzestext gehört auch die Einschreibung ohne Hochschulzugangsberechtigung aufgrund beruflicher Qualifikation dazu; das BAföG-Amt bestätigt dir, ob das für dich gilt.
Elternunabhängige Förderung: Nach § 11 Absatz 3 BAföG bleibt das Elterneinkommen unberücksichtigt, wenn du
- bei Beginn des Ausbildungsabschnitts 30 Jahre alt bist,
- nach dem 18. Lebensjahr fünf Jahre erwerbstätig warst oder
- nach einer mindestens dreijährigen berufsqualifizierenden Ausbildung drei Jahre erwerbstätig warst, bei kürzerer Ausbildung entsprechend länger.
Bei den beiden letzten Fällen gilt, dass du dich während der Erwerbstätigkeit aus deren Ertrag selbst unterhalten konntest. Das Studium nach einer Berufsausbildung ist nicht automatisch förderfähig: § 7 BAföG fördert die erste berufsqualifizierende Ausbildung bis zu einem Abschluss und regelt, wann eine weitere Ausbildung gefördert wird, zum Beispiel nach Zugangsprüfung oder wenn sie auf der vorherigen Ausbildung aufbaut. Ob dein Studium förderfähig ist, klärt das zuständige Amt für Ausbildungsförderung. Höchstens die Hälfte der Förderung ist zinslos zurückzuzahlen.
Aufstiegsstipendium
Das Aufstiegsstipendium der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung richtet sich an berufserfahrene Fachkräfte aller Berufsbereiche, die ein erstes Hochschulstudium aufnehmen wollen, meist bis zum Bachelor. Voraussetzungen laut Stiftung:
- abgeschlossene Berufsausbildung,
- mindestens zwei Jahre Berufstätigkeit danach und
- besondere berufliche Leistungen, zum Beispiel ein sehr guter Ausbildungsabschluss, eine Aufstiegsfortbildung wie Meister oder Fachwirt, eine Platzierung unter den ersten drei in einem überregionalen Leistungswettbewerb oder ein begründeter Arbeitgebervorschlag.
Der Schulabschluss spielt bei der Bewerbung keine Rolle, es gibt keine Altersgrenze. Das Studium kann in Vollzeit oder berufsbegleitend erfolgen. Die Auswahl erfolgt dreistufig durch die Stiftung: Online-Bewerbung, Online-Fragebogen und Auswahlgespräch. Es gibt jährlich zwei Auswahlverfahren.
Für den Hochschulzugang kann das Stipendium ebenfalls relevant sein: Nach dem KMK-Beschluss genügen für Stipendiaten zwei statt drei Jahre Berufspraxis, auch Bayern verweist darauf. Mehr: Mit Ausbildung und Berufserfahrung.
Deutschlandstipendium
Das Deutschlandstipendium richtet sich an Studierende und Studienanfänger an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen. Ausgenommen sind Promovierende, Studierende an Hochschulen des Bundes und an Verwaltungshochschulen mit Anwärterbezügen. Es beträgt nach § 5 Absatz 1 Stipendienprogramm-Gesetz monatlich 300 Euro und ist einkommensunabhängig. Auswahlkriterien sind schulische und studentische Leistungen, Engagement, die Bewältigung biografischer Hindernisse sowie besondere soziale, familiäre und persönliche Umstände. Das Verfahren legt jede Hochschule selbst fest, der Antrag wird dort gestellt. Die Förderdauer beträgt in der Regel mindestens zwei Semester, höchstens bis zur Regelstudienzeit. Finanziert wird das Stipendium von privaten Mittelgebern wie Unternehmen, Stiftungen und Alumni gemeinsam mit der öffentlichen Hand.
KfW-Studienkredit
Der KfW-Studienkredit dient der Finanzierung der Lebenshaltungskosten im Studium. Er wird ohne Sicherheiten und unabhängig von Einkommen und Vermögen vergeben. Voraussetzungen sind Volljährigkeit und die Immatrikulation an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland. Es gibt eine Altersobergrenze, laut Förderdatenbank des Bundes 44 Jahre zum Stichtag vor Finanzierungsbeginn; sie kann sich ändern. Ausgeschlossen sind Berufsakademien und komplett im Ausland absolvierte Studiengänge. Die Auszahlung erfolgt monatlich im Voraus, die Rückzahlung nach einer tilgungsfreien Karenzphase in monatlichen Raten. Ein Kredit muss zurückgezahlt werden und kostet Zinsen: Rechne vor der Entscheidung durch, wie hoch die Rate nach dem Studium wäre.
Arbeiten neben dem Studium
Mit dem Werkstudentenprivileg kannst du arbeiten, solange das Studium Vorrang hat. Während der Vorlesungszeit gilt eine Grenze von höchstens 20 Wochenstunden für die Versicherungsfreiheit in der Arbeitslosenversicherung, mehrere Beschäftigungen werden zusammengerechnet. In der vorlesungsfreien Zeit gilt die Grenze nicht. Es besteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld, die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall endet nach höchstens sechs Wochen, danach gibt es kein Krankengeld. Kein Werkstudentenprivileg haben unter anderem Studierende im Urlaubssemester, im Teilzeitstudium (mit höchstens halbem Zeitaufwand eines Vollzeitstudiums), im Promotionsstudium und in dualen Studiengängen.
Wer Studium und Beruf verbinden will, findet berufsbegleitende Angebote: Fernstudium ohne Abitur. Das Aufstiegsstipendium kann dafür genutzt werden. Wer berufliche Leistungen anrechnen lässt, verkürzt unter Umständen die Studienzeit: Berufserfahrung anrechnen.
Bildungsfreistellung
14 Länder haben ein Bildungsfreistellungsgesetz: Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Bayern und Sachsen haben keines. Ob ein ganzes Studium als Freistellungszweck anerkannt wird, entscheidet die Anerkennungsstelle des jeweiligen Landes.
Steuern und Krankenversicherung
Steuer: Nach § 9 Absatz 6 Einkommensteuergesetz sind Aufwendungen für Berufsausbildung oder Studium nur dann Werbungskosten, wenn zuvor bereits eine Erstausbildung abgeschlossen wurde oder die Ausbildung im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet. Eine Erstausbildung ist eine geordnete Ausbildung von mindestens zwölf Monaten in Vollzeit, in der Regel mit Abschlussprüfung. Wer bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung hat, ist erstausgebildet; der Werbungskostenabzug kommt damit grundsätzlich in Betracht, wenn die Kosten beruflich veranlasst und nachgewiesen sind. Der Bundesfinanzhof hat 2009 vor der Gesetzesänderung (Az. VI R 14/07) entschieden, dass Kosten eines Studiums nach abgeschlossener Berufsausbildung Werbungskosten sind und nicht auf den Sonderausgaben-Höchstbetrag beschränkt. Das Bundesverfassungsgericht hat 2019 den Ausschluss des Abzugs für Erstausbildungskosten für verfassungsgemäß erklärt (Az. 2 BvL 22/14 u. a.). Das ist keine Steuerberatung: Ob im Einzelfall alle Voraussetzungen erfüllt sind, klärst du mit dem Finanzamt oder einer Steuerberatung.
Krankenversicherung: Wer an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben ist, ist nach § 5 Absatz 1 Nr. 9 SGB V grundsätzlich pflichtversichert, längstens bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres. Darüber hinaus nur, wenn die Art der Ausbildung oder familiäre oder persönliche Gründe das Überschreiten rechtfertigen, etwa der Erwerb der Zugangsvoraussetzungen über den Zweiten Bildungsweg; ob das für beruflich Qualifizierte gilt, entscheidet im Einzelfall die Krankenkasse. Wer bereits anderweitig pflichtversichert oder familienversichert ist, fällt nicht unter die Studierenden-Pflichtversicherung. Alle Studierenden brauchen eine gesetzliche oder private Krankenversicherung. Die staatliche Anerkennung der Hochschule zählt für Versicherungspflicht, KfW-Studienkredit und Deutschlandstipendium: Prüfe sie bei privaten Hochschulen vor der Einschreibung.
Häufige Fragen: Finanzierung
Fallen bei einem Studium Studiengebühren an?
An staatlichen und kirchlichen Hochschulen in der Regel nicht für Bachelor und konsekutive Master. Gebühren gibt es aber in einzelnen Ländern, etwa im Zweitstudium oder bei Langzeitstudium, sowie bei berufsbegleitenden und weiterbildenden Studiengängen. Private Hochschulen verlangen in der Regel Studiengebühren. Dazu kommt fast überall ein Semesterbeitrag.
Kann ich mit 40 noch BAföG bekommen?
Möglicherweise. Die Altersgrenze liegt bei 45 Jahren zu Beginn des Ausbildungsabschnitts, für Ältere gibt es Ausnahmen. Ob dein Studium förderfähig ist, hängt außerdem davon ab, ob es eine weitere Ausbildung nach § 7 BAföG ist, und ob das Elterneinkommen zählt. Das klärt das BAföG-Amt vor dem Antrag.
Gibt es das Aufstiegsstipendium für berufsbegleitende Studiengänge?
Ja. Es kann ausdrücklich auch für ein berufsbegleitendes Studium genutzt werden, zum Beispiel als Abend-, Wochenend- oder Fernstudium. Es gibt keine Altersgrenze.
Kann ich die Studienkosten von der Steuer absetzen?
Nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung ist ein Studium grundsätzlich keine Erstausbildung mehr, der Abzug als Werbungskosten kommt dann in Betracht. Ob im Einzelfall alle Voraussetzungen erfüllt sind, prüft das Finanzamt oder eine Steuerberatung.
Bin ich als Student krankenversichert?
Wer an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben ist, ist grundsätzlich pflichtversichert, längstens bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres. Danach nur in begründeten Ausnahmefällen, die die Krankenkasse im Einzelfall prüft. Wer anderweitig pflichtversichert oder familienversichert ist, ist davon ausgenommen.
Darf ich neben dem Studium arbeiten?
Ja. Das Werkstudentenprivileg gilt, solange das Studium Vorrang hat: Während der Vorlesungszeit höchstens 20 Wochenstunden für die Versicherungsfreiheit in der Arbeitslosenversicherung. Im Urlaubssemester, im Teilzeitstudium mit höchstens halbem Zeitaufwand und in dualen Studiengängen gilt es nicht.
Quellen
- Bundesagentur für Arbeit, BERUFENET: Studienkosten
- studienwahl.de: Was kostet ein Studium?
- BAföG, § 10 (Altersgrenze)
- BAföG, § 11 (Elternunabhängige Förderung)
- BAföG, § 7 (Erstausbildung und weitere Ausbildung)
- SBB: Aufstiegsstipendium
- Förderdatenbank des Bundes: Deutschlandstipendium
- Stipendienprogramm-Gesetz, § 5
- Förderdatenbank des Bundes: KfW-Studienkredit
- Deutsches Studierendenwerk: Werkstudenten
- LSJV Rheinland-Pfalz: Bildungsfreistellung in den Ländern
- Einkommensteuergesetz, § 9
- SGB V, § 5
- SGB V, § 6
- KMK-Beschluss vom 06.03.2009
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