Beratung zum Studium ohne Abitur: Wer berät wo?
Wer ohne Abitur studieren will, spricht meist mit der Studienberatung der Wunschhochschule. In einigen Ländern ist das Gespräch Voraussetzung, in anderen eine Empfehlung. Diese Übersicht zeigt je Bundesland, wer zuständig ist.
Kurz erklärt: Das Beratungsgespräch führt in jedem Land die Hochschule selbst. Eine Pflichtberatung außerhalb der Hochschule sehen die Landesseiten nicht vor. Unabhängig von den Hochschulen berät die Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit. Ob das Gespräch Pflicht ist, hängt vom Land und von deinem Weg ab.
Auf dieser Seite
Bundesweite Anlaufstellen
Diese Stellen sind nicht an ein Bundesland gebunden. Sie helfen bei der Orientierung, ersetzen aber nicht das Gespräch an der Hochschule, wenn dein Land es vorschreibt.
- Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit: Die Agentur für Arbeit berät zu Beruf, Ausbildung und Studium, persönlich. Sie ist die richtige Adresse, wenn noch offen ist, ob ein Studium überhaupt zu deinem Weg passt.
- Bundesagentur für Arbeit: Seite zum Studium: Die Seite bündelt Orientierungshilfen zur Studienwahl, darunter Beratungstests und den Check-U, und verweist auf die Berater für akademische Berufe.
- studienwahl.de: Studieren ohne Abitur: Der offizielle Studienführer erklärt die Wege ins Studium ohne Hochschulreife und verweist bei Einzelfragen auf die Studienberatung der Hochschule und die Berufsberatung.
- CHE: Informations- und Beratungsangebote: Das Centrum für Hochschulentwicklung führt Beratungsstellen der Hochschulen, die Landesministerien und die Weiterbildungsberatung der Kammern in einer Linkliste zusammen.
- CHE: häufige Fragen zum Studium ohne Abitur: Das Portal erklärt Zugangsregeln, Anrechnung und Finanzierung je Bundesland. Individuelle Anfragen beantwortet es nicht.
- Hochschulkompass der Hochschulrektorenkonferenz: Studieren ohne Abitur: Das Portal der Hochschulrektorenkonferenz bündelt Informationsseiten der Länder zu den Zugangsregeln und verlinkt Studiengänge, die Hochschulen selbst eintragen.
Beratung je Bundesland
Je Bundesland steht hier, wer berät, ob ein Beratungsgespräch verlangt wird und wo du Einzelheiten und Ansprechpersonen findest.
| Bundesland | Wer berät | Beratungspflicht | Weiter |
|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | Die Hochschule mit dem Wunschstudiengang. An der Universität Stuttgart stellen die Zentrale Studienberatung oder die Fachstudienberatung die Bescheinigung aus. | Pflicht Das Beratungsgespräch ist Voraussetzung; die Bescheinigung erkennen andere Hochschulen in Baden-Württemberg an. | |
| Bayern | Die Hochschule, an der du studieren willst, meist die Zentrale Studienberatung oder Studienfachberatung. Das Landesportal Studieren in Bayern bündelt die Wege. | Pflicht Verpflichtend: für Meister als Voraussetzung des allgemeinen Zugangs, für Berufstätige mit Ausbildung vor Prüfungsverfahren oder Probestudium. | |
| Berlin | Die Berliner Hochschule, an der das Studium beginnen soll. Die Senatsverwaltung nennt Ansprechpersonen und eine Handreichung zum Studium ohne Abitur. | Keine Pflicht genannt Die Landesseite schreibt kein Beratungsgespräch vor. | |
| Brandenburg | Die Hochschule, an der du studieren willst. An der Universität Potsdam berät die Zentrale Studienberatung beruflich Qualifizierte. | Keine Pflicht genannt Das Ministerium nennt keine Beratungspflicht. | |
| Bremen | Die Studienberatungsstellen der Hochschulen im Land Bremen. | Keine Pflicht genannt Eine Pflicht nennt die Landesseite nicht. | |
| Hamburg | Die Hochschule vor Studienbeginn. An der Universität Hamburg gehört die Studienfachberatung zu den Voraussetzungen der direkten Bewerbung nach einer Fortbildungsprüfung. | Pflicht Erforderlich für den Zugang mit Meister- oder Fortbildungsabschluss nach § 37 HmbHG; beim Zugang mit Eingangsprüfung verlangen die Hochschulen den Nachweis einer Studienfachberatung. | |
| Hessen | Die Studienberatung der jeweiligen Hochschule sowie Studierendensekretariate und Studienbüros. Das Ministerium verlinkt eine Kontaktliste der Anlaufstellen für beruflich Qualifizierte. | Keine Pflicht genannt Die Landesseite schreibt keine Beratung vor, empfiehlt aber den Weg über die Studienberatung. | |
| Mecklenburg-Vorpommern | Die Hochschule, an der du studieren willst. Für die formelle Anerkennung einer Hochschulzugangsberechtigung ist das Bildungsministerium zuständig. | Keine Pflicht genannt Eine Studienberatung nennt die Landesseite nicht; ein förmliches Verfahren ist in der Regel nicht erforderlich. | |
| Niedersachsen | Die Studienberatungsstellen der Hochschulen. Das Landesportal bietet eine Suche nach Beraterinnen und Beratern. An der Universität Oldenburg beginnt der Weg bei der InfoLine Studium. | Keine Pflicht genannt Das Landesportal fordert zur Kontaktaufnahme mit den Studienberatungsstellen auf. | |
| Nordrhein-Westfalen | Die Hochschule, an der du studieren willst, meist die Zentrale Studienberatung. | Soll-Regelung Für Meister und Gleichgestellte ist die Teilnahme an einem Beratungsgespräch vorgesehen (Soll-Regelung); eine Nachweispflicht nennt die Landesseite nicht. | |
| Rheinland-Pfalz | Die gewählte Hochschule. An der Hochschule Koblenz berät die Allgemeine Studienberatung und stellt eine Bescheinigung für die Einschreibung aus. Das Landesportal listet Beratungsstellen. | Je nach Hochschule Ein Anspruch auf Beratung; verpflichtend wird sie, wenn die Prüfungsordnung der Hochschule sie vorsieht. | |
| Saarland | Die Universität des Saarlandes: zuerst die Zentrale Studienberatung, dann die Studienfachberatung des Studiengangs. | Pflicht Zwei Beratungsgespräche vor der Bewerbung, die Teilnahme ist nachzuweisen. | |
| Sachsen | Die Hochschule, an der du studieren willst. | Pflicht Für Meister und Aufstiegsfortbildung Voraussetzung des Zugangs, für Berufstätige mit Ausbildung und Praxis vor der Zugangsprüfung vorgesehen. | |
| Sachsen-Anhalt | Die Studienberatungen der Hochschulen geben Auskunft zu abweichenden Zugangsvoraussetzungen. | Keine Pflicht genannt Eine Pflicht nennt das Ministerium nicht. | |
| Schleswig-Holstein | Studierendensekretariate und Studienberatungsstellen der Hochschulen. Die Universität zu Lübeck verlangt für die Hochschuleignungsprüfung eine Bescheinigung über qualifizierte Studienberatung. | Je nach Hochschule Das Landesportal nennt weder Pflicht noch Empfehlung; Hochschulen können den Nachweis verlangen. | |
| Thüringen | Die Hochschule: erste Anlaufstellen sind die Studierendenverwaltung oder die Studienberatung. An der Hochschule Nordhausen führt die Zentrale Studienberatung den Termin durch. | Je nach Hochschule Beim Probestudium gehört gegebenenfalls ein Beratungsnachweis zu den Unterlagen. |
Wo die Beratung Pflicht ist
Am strengsten ist das Saarland mit zwei Gesprächen: Du sprichst zuerst mit der Zentralen Studienberatung und danach mit der Studienfachberatung deines Studiengangs, die Teilnahme musst du nachweisen. In Bayern ist das Gespräch für Meister Voraussetzung des allgemeinen Zugangs und für Berufstätige mit Ausbildung vor Prüfung oder Probestudium verpflichtend. In Sachsen entscheidet das Gespräch für Meister und Aufstiegsfortbildungen über den Zugang, in Baden-Württemberg ist es Voraussetzung und die Bescheinigung gilt an den anderen Hochschulen des Landes.
In Hamburg verlangt das Landesrecht das Gespräch beim Zugang mit Fortbildungsabschluss; beim Zugang mit Berufsausbildung und Eingangsprüfung verlangen die Hochschulen den Nachweis einer Studienfachberatung. In Rheinland-Pfalz besteht ein Anspruch auf Beratung, verbindlich wird sie, wenn die Prüfungsordnung der Hochschule es vorsieht. Auch wo das Land schweigt, können einzelne Hochschulen einen Nachweis verlangen: Die Universität zu Lübeck fordert für die Hochschuleignungsprüfung eine Bescheinigung über eine qualifizierte Studienberatung. Frag deshalb immer bei der Hochschule nach, auch wenn dein Land keine Beratungspflicht nennt.
Wie der Weg danach weitergeht, steht im Ablauf der Bewerbung. Welche Regeln für dich gelten, zeigt der Zugangs-Check.
Gut vorbereitet zum Gespräch
Eine Studienberaterin kann nur klären, was sie vor sich hat. Bring deshalb Abschlusszeugnis der Ausbildung, Nachweis der Berufspraxis, gegebenenfalls Meister- oder Fortbildungszeugnis und einen Lebenslauf mit, und überlege vorab, welche zwei oder drei Studiengänge infrage kommen. Die vollständige Liste, was Hochschulen typischerweise verlangen, und eine Vorlage für die Terminanfrage stehen in der Unterlagen-Checkliste. Welche Ausbildung zu welchem Studienfeld passt, zeigt die Übersicht Beruf und passendes Studium.
Wer erst wissen möchte, wie andere diesen Weg gegangen sind: Erfahrungsberichte.
Häufige Fragen zur Beratung
Wer berät zum Studium ohne Abitur?
Verbindlich berät die Hochschule, an der du studieren willst, meist die Zentrale Studienberatung oder die Studienfachberatung des Studiengangs. Unabhängig von einer Hochschule berät die Berufsberatung der Agentur für Arbeit.
Ist das Beratungsgespräch Pflicht?
Das hängt vom Land und vom Weg ab. In Bayern ist es verpflichtend, in Sachsen für Meister Voraussetzung des Zugangs, im Saarland sind zwei Gespräche nachzuweisen, in Hamburg ist es für den Zugang mit Fortbildungsabschluss erforderlich. In Berlin und Brandenburg nennt die Landesseite keine Pflicht, in Nordrhein-Westfalen ist die Teilnahme für Meister als Soll-Regelung vorgesehen.
Brauche ich für die Beratung einen Termin?
Die meisten Studienberatungen vergeben Termine über ihre Website, per Mail oder Telefon. Eine fertige Terminanfrage und die Unterlagen für das Gespräch findest du in der Checkliste. Zur Unterlagen-Checkliste
Gilt die Bescheinigung auch an einer anderen Hochschule?
Teilweise. In Bayern erkennt jede Hochschule das Beratungsgespräch einer anderen bayerischen Hochschule an, in Baden-Württemberg gilt die Bescheinigung an anderen Hochschulen des Landes. Über Landesgrenzen hinweg entscheidet die Hochschule.
Beantwortet das CHE meine individuelle Frage?
Nein. Das CHE erklärt die Regeln je Bundesland, beantwortet aber keine Einzelanfragen. Für deinen Fall brauchst du die Hochschule.
Quellen
- Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit
- Bundesagentur für Arbeit: Seite zum Studium
- studienwahl.de: Studieren ohne Abitur
- CHE: Informations- und Beratungsangebote
- CHE: häufige Fragen zum Studium ohne Abitur
- Hochschulkompass der Hochschulrektorenkonferenz: Studieren ohne Abitur
- Wissenschaftsministerium BW: Fragen und Antworten zum Hochschulzugang Berufstätiger
- Universität Stuttgart: Studium ohne Abitur
- Studieren in Bayern: Hochschulzugang
- Wissenschaftsministerium Bayern: Hochschulzugang
- Senatsverwaltung Berlin: Studieren ohne Abitur
- Universität Potsdam: Hochschulzugang ohne Abitur
- Ministerium Brandenburg: Studieren in Brandenburg
- bremen.de: Voraussetzungen für ein Studium
- Behörde für Wissenschaft: Studieren ohne Abitur
- Universität Hamburg: Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte
- Wissenschaftsministerium Hessen: Zugang und Zulassung
- Bildungsministerium MV: sonstige Hochschulzugangsberechtigungen
- Studieren in Niedersachsen: Studieren ohne Abitur
- Universität Oldenburg: Hochschulzugang
- Wissenschaftsministerium NRW: Service für Studieninteressierte
- Studium ohne Abitur Rheinland-Pfalz
- Hochschule Koblenz: Studieren ohne Abitur
- Universität des Saarlandes: Studium ohne Abitur
- Studieren in Sachsen: Studienvoraussetzungen
- Wissenschaftsministerium Sachsen-Anhalt: Hochschulzugang
- Schleswig-Holstein: Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte
- Universität zu Lübeck: Studying without a high school diploma
- Freistaat Thüringen: Leistungsbeschreibung Hochschulzugang
- Hochschule Nordhausen: Study without high school diploma
Was gilt in deinem Fall?
Der Zugangs-Check zeigt in wenigen Schritten, welcher Weg in deinem Bundesland für dich gilt.