StudienzugangZugangs-Check

Studieren ohne Abitur im Saarland

Im Saarland berechtigen Meisterprüfung, Fortbildungen ab 400 Lehrgangsstunden und Fachschulabschlüsse zu allen Fächern. Mit dreijähriger Berufsausbildung (mindestens 2,5 oder 80 Punkte) und mittlerem Bildungsabschluss führen eine Hochschulzugangsprüfung oder ein Probestudium mit Eignungsfeststellung zur fachgebundenen Studienberechtigung.

Zugangs-Check im SaarlandAblauf der Bewerbung

Stand: Herbst 2026

Mit Meister
Allgemeiner Zugang, alle Fächer
Ausbildung
mind. 3 Jahre
Berufspraxis
bei der Hochschule erfragen
Weitere Bedingung
Mittlerer Bildungsabschluss; Ausbildung mit mindestens Note 2,5 oder 80 Punkten
Verfahren
Hochschulzugangsprüfung oder Probestudium mit anschließender Eignungsfeststellung
Auf dieser Seite
  1. Welche Wege gibt es im Saarland?
  2. Meister und Fortbildung
  3. Berufsausbildung und Berufserfahrung
  4. Besonderheiten im Saarland
  5. Anrechnung, Quoten und Wechsel im Saarland
  6. Hochschulen im Saarland
  7. Wer entscheidet?
  8. Nachbarländer
  9. Häufige Fragen
  10. Quellen

Welche Wege gibt es im Saarland?

Wer im Saarland ohne Abitur studieren will, kommt über einen von drei Wegen an die Hochschule. Welcher passt, hängt vom höchsten beruflichen Abschluss ab.

Meister

Allgemeiner Zugang, alle Fächer.

Meister im Ländervergleich

Fachwirt und Techniker

Bankfachwirt und Techniker ausdrücklich genannt, die Hochschule bestätigt.

Fachwirt und Techniker im Ländervergleich

Ausbildung und Berufserfahrung

Mindestens 3 Jahre Ausbildung und Praxis: bei der Hochschule erfragen. Verfahren: Hochschulzugangsprüfung oder Probestudium mit anschließender Eignungsfeststellung.

Ausbildung im Ländervergleich

Meistertitel und Fortbildung im Saarland

Umfang im Saarland: Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung, also Zugang zu allen Fächern. Die Bedingungen im Einzelnen:

Bankfachwirt und staatlich geprüfter Techniker zählen zu den ausdrücklich genannten Beispielen. Weitere Fachwirte und Fortbildungen können ebenfalls gleichgestellt sein. Ob dein Abschluss anerkannt wird, klärt die Hochschule im Einzelfall.

Berufsausbildung und Berufserfahrung im Saarland

Zwei Wege führen zur fachgebundenen Studienberechtigung: eine Hochschulzugangsprüfung oder ein Probestudium mit anschließender Eignungsfeststellung. Vor dem Antrag sind zwei Beratungsgespräche nötig, eines bei der Zentralen Studienberatung und eines bei der Studienfachberatung. Beim Probestudium entscheidet eine Kommission der Hochschule über die Zulassung; es dauert in der Regel zwei Semester und kann je nach Regelstudienzeit auf bis zu vier Semester verlängert werden. Nach bestandener Eignungsfeststellung erteilt die Kommission die fachgebundene Studienberechtigung als Bescheinigung.

Ob deine Berufsjahre genügen, zeigt der Zugangs-Check. Wie der Weg von der Berechtigung bis zur Einschreibung weitergeht, steht unter Ablauf der Bewerbung.

Ob vor der Bewerbung ein Beratungsgespräch nötig ist, hängt vom Land und vom Weg ab. Wer im Saarland berät, steht in der Übersicht der Beratungsstellen. Welche Papiere du zum Termin brauchst, zeigt die Unterlagen-Checkliste.

Besonderheiten im Saarland

Künstlerische Hochschulen

Die Hochschule für Musik Saar und die Hochschule der Bildenden Künste Saar haben eigene Regeln für Bewerberinnen und Bewerber ohne Hochschulreife. Die genauen Voraussetzungen erfährst du direkt an der jeweiligen Hochschule.

Probestudium an zwei Hochschulen

Das Probestudium kann an der Universität des Saarlandes und an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes absolviert werden. Zugangsbeschränkte Studiengänge werden weiterhin über das übliche Vergabeverfahren besetzt.

Zulassung, Gesamtnote und Eignungsfeststellung an der Universität

Über die Zulassung zum Probestudium entscheidet eine an der Hochschule eingerichtete Kommission, die dabei auch eine Gesamtnote festlegt. Nach dem Probestudium wird die Eignungsfeststellung bei der zuständigen Studiendekanin oder dem zuständigen Studiendekan beantragt. Fällt sie positiv aus, erteilt die Kommission die fachgebundene Studienberechtigung als Bescheinigung. Quelle

Maßstab der Eignungsfeststellung an der htw saar

An der htw saar kann die Eignungsfeststellung frühestens nach zwei Semestern Probestudium beantragt werden, mit Nachweisen über die erbrachten Leistungen. Die Eignung gilt als festgestellt, wenn mindestens zwei Drittel der Studien- und Prüfungsleistungen, also 40 ECTS-Punkte, bestanden sind. Die Dauer beträgt je nach Regelstudienzeit des Studiengangs zwei bis vier Semester und verlängert sich bei Teilzeitstudiengängen entsprechend. Quelle

Probestudium und Studienplatz

Das Probestudium ist der erste Schritt zur fachgebundenen Hochschulreife. Mit der Zulassung dazu besteht noch kein Anspruch auf einen Studienplatz: Wer ein Fach wählt, das nicht frei zugänglich ist, muss sich zusätzlich um einen Platz bewerben, bei frei zugänglichen Fächern erfolgt die Einschreibung. In Teilzeit verlängert sich das Probestudium anteilig, und fehlende Unterlagen können nicht nachgereicht werden, der Antrag muss vollständig vorliegen. Quelle

Hochschulzugangsprüfung als eigener Weg

Neben dem Probestudium nennt das Bildungsministerium die Hochschulzugangsprüfung als eigenen Weg zur fachgebundenen Studienberechtigung. Wie die Prüfung abläuft, erfährst du bei der jeweiligen Hochschule. Quelle

Anrechnung, Quoten und Wechsel im Saarland

Neben dem Zugang selbst regelt das Landesrecht, was nach der Einschreibung gilt: ob berufliche Leistungen auf das Studium angerechnet werden, wie viele Plätze beruflich Qualifizierten vorbehalten sind und wie es nach einem Hochschulwechsel weitergeht.

Anrechnung beruflicher Leistungen

Nach § 65 Abs. 5 SHSG sind nachgewiesene gleichwertige Kompetenzen, die außerhalb der Hochschule erworben wurden, bis zur Hälfte der für den Studiengang vorgesehenen Leistungspunkte anzurechnen. Eine Regelung zur pauschalen Anrechnung ganzer Aus- oder Fortbildungen enthält der Paragraf nicht; Näheres legen die Hochschulen in ihren Ordnungen fest.

Den Vergleich aller Länder zeigt Berufliche Leistungen anrechnen.

Quoten und Auswahlverfahren

Nach Darstellung des CHE sieht die Studienplatzvergabeverordnung des Saarlandes (§ 83 Abs. 1 Nr. 5) in zulassungsbeschränkten Studiengängen eine Vorabquote von höchstens 5 Prozent der Plätze für beruflich Qualifizierte ohne sonstige Studienberechtigung vor.

Teilzeit und berufsbegleitendes Studium

Nach § 79 Abs. 4 SHSG können Bewerbende in Studiengängen, für die Teilzeitregelungen bestehen, als Teilzeitstudierende eingeschrieben werden, wenn sie wegen Berufstätigkeit, der Betreuung von Angehörigen oder eines anderen wichtigen Grundes mindestens die Hälfte ihrer Arbeitszeit nicht für das Studium einsetzen können. Das gilt nur für Studiengänge mit Teilzeitregelung.

Wechsel aus einem anderen Bundesland

Nach Darstellung des CHE werden fachgebundene Studienberechtigungen, die beruflich Qualifizierte in anderen Bundesländern erworben haben, nach einem Jahr erfolgreichen Studiums zum Weiterstudium im gleichen oder einem affinen Studiengang anerkannt; die Zeit eines Probestudiums zählt dabei nicht mit (§ 9 QVOU).

Master und weiterbildende Studiengänge

Das weiterbildende Studium steht nach § 61 Abs. 1 SHSG Bewerbenden offen, die die erforderliche Eignung im Beruf, durch ein Studium oder auf andere Weise erworben haben; das Gesetz spricht dort vom weiterbildenden Studium, nach Darstellung des CHE schließt das weiterbildende Masterstudiengänge ein. Eine Aussage zum Zugang zu einem Master ohne Erststudium trifft § 61 nicht; die Zugangsbestimmungen in § 77 Abs. 2 und 3 betreffen Studiengänge bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss.

Rechtsgrundlage

Der Hochschulzugang ohne schulische Hochschulreife ist im Saarland in § 77 des Saarländischen Hochschulgesetzes (SHSG) angelegt: Absätze 2 und 3 nennen die Meisterprüfung und als gleichwertig anerkannte Vorbildungen als Nachweis, Näheres zur Gleichwertigkeit regelt eine Rechtsverordnung des Ministeriums. Für beruflich Qualifizierte ohne Meister- oder Fortbildungsabschluss führt der Weg über eine fachgebundene Studienberechtigung nach einem Probestudium; nach Darstellung des CHE kommt dafür auch eine Hochschulzugangsprüfung in Betracht, und die Einzelheiten stehen in einer Verordnung über den Hochschulzugang beruflich Qualifizierter.

Hochschulen im Saarland und ihre Seiten für beruflich Qualifizierte

4 Hochschulen im Saarland, nach Hochschultyp geordnet. Bei 3 führt der Link auf eine Seite der Hochschule zu Bewerbung und Zugang, bei den übrigen auf die Startseite. Dort stehen auch Fristen und Ansprechpartner. Aufgeführt sind staatliche Hochschulen und einzelne private mit eigenem Angebot. Kunst- und Musikhochschulen vergeben ihre Plätze meist über Eignungsprüfungen, Verwaltungs- und Polizeihochschulen fehlen.

Universitäten (1)

Hochschulen für angewandte Wissenschaften (1)

Kunst- und Musikhochschulen (2)

Wer entscheidet im Saarland über den Zugang?

Über die Zulassung zum Probestudium entscheidet eine Kommission der gewählten Hochschule, die nach der Eignungsfeststellung auch die Studienberechtigung bescheinigt. Anträge gehen an die Universität des Saarlandes (Studierendensekretariat) beziehungsweise an die Hochschule für Technik und Wirtschaft. Bei Meister und Fortbildung prüft die Hochschule die Nachweise.

Aktuelle Fristen und Gebühren nennen die Hochschulen auf ihren Seiten. Universität des Saarlandes: Bewerben ohne Abitur

Studieren ohne Abitur in den Nachbarländern

Die Regeln unterscheiden sich von Land zu Land. Ein Blick in die angrenzenden Bundesländer lohnt, wenn eine Hochschule dort näher liegt oder dein Weg dort einfacher ist.

Fragen und Antworten: Studieren ohne Abitur im Saarland

Kann ich im Saarland mit Meister ohne Abitur studieren?

Ja. Der Meister öffnet im Saarland den Hochschulzugang. Allgemeiner Zugang, alle Fächer.

Wie viel Ausbildung und Berufserfahrung brauche ich im Saarland?

Im Saarland gelten ohne Meister oder Fortbildung in der Regel mindestens 3 Jahre Berufsausbildung. Außerdem: Mittlerer Bildungsabschluss; Ausbildung mit mindestens Note 2,5 oder 80 Punkten. Verfahren: Hochschulzugangsprüfung oder Probestudium mit anschließender Eignungsfeststellung.

Zählen Fachwirt und Techniker im Saarland?

Bankfachwirt und staatlich geprüfter Techniker zählen zu den ausdrücklich genannten Beispielen. Weitere Fachwirte und Fortbildungen können ebenfalls gleichgestellt sein. Ob dein Abschluss anerkannt wird, klärt die Hochschule im Einzelfall.

Welche Hochschulen im Saarland bieten Zugang ohne Abitur?

Informationen für beruflich Qualifizierte veröffentlichen unter anderem Universität des Saarlandes und Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes (htw saar). Das ist eine Auswahl, keine vollständige Liste: Grundsätzlich steht der Zugang an allen staatlichen Hochschulen im Saarland offen, die Einzelheiten regelt jede Hochschule in ihrer Zugangssatzung.

Wer entscheidet im Saarland über die Zulassung ohne Abitur?

Über die Zulassung zum Probestudium entscheidet eine Kommission der gewählten Hochschule, die nach der Eignungsfeststellung auch die Studienberechtigung bescheinigt. Anträge gehen an die Universität des Saarlandes (Studierendensekretariat) beziehungsweise an die Hochschule für Technik und Wirtschaft. Bei Meister und Fortbildung prüft die Hochschule die Nachweise.

Wo finde ich Fristen und Gebühren im Saarland?

Fristen und Gebühren nennt die zuständige Stelle, sie können sich ändern. Aktuelle Angaben: Universität des Saarlandes: Bewerben ohne Abitur

Gibt es im Saarland ein Probestudium?

Ja. Das Probestudium dauert in der Regel zwei Semester und kann je nach Regelstudienzeit auf bis zu vier Semester verlängert werden. Danach folgt die Eignungsfeststellung. Es ist an der Universität des Saarlandes und an der Hochschule für Technik und Wirtschaft möglich.

Studiengänge ohne Abitur

Je nach Fach gelten zusätzlich Quoten, Prüfungen oder Sonderwege. Die Ratgeber zeigen die Hürden je Studienbereich:

Welche Ausbildung zu welchem Studium führt, zeigt Berufe und passende Studiengänge. Wie andere den Weg gegangen sind, steht in den Erfahrungsberichten.

Weiterlesen: Finanzierung und Förderung, Ablauf der Bewerbung, Fernstudium neben dem Beruf.

Quellen

Was gilt in deinem Fall?

Der Zugangs-Check zeigt in wenigen Schritten, welcher Weg in deinem Bundesland für dich gilt.

Zugang für dein Bundesland prüfen