Studieren ohne Abitur im Saarland
Im Saarland berechtigen Meisterprüfung, Fortbildungen ab 400 Lehrgangsstunden und Fachschulabschlüsse zu allen Fächern. Mit dreijähriger Berufsausbildung (mindestens 2,5 oder 80 Punkte) und mittlerem Bildungsabschluss führen eine Hochschulzugangsprüfung oder ein Probestudium mit Eignungsfeststellung zur fachgebundenen Studienberechtigung.
- Mit Meister
- Allgemeiner Zugang, alle Fächer
- Ausbildung
- mind. 3 Jahre
- Berufspraxis
- bei der Hochschule erfragen
- Weitere Bedingung
- Mittlerer Bildungsabschluss; Ausbildung mit mindestens Note 2,5 oder 80 Punkten
- Verfahren
- Hochschulzugangsprüfung oder Probestudium mit anschließender Eignungsfeststellung
Auf dieser Seite
Welche Wege gibt es im Saarland?
Wer im Saarland ohne Abitur studieren will, kommt über einen von drei Wegen an die Hochschule. Welcher passt, hängt vom höchsten beruflichen Abschluss ab.
Fachwirt und Techniker
Bankfachwirt und Techniker ausdrücklich genannt, die Hochschule bestätigt.
Ausbildung und Berufserfahrung
Mindestens 3 Jahre Ausbildung und Praxis: bei der Hochschule erfragen. Verfahren: Hochschulzugangsprüfung oder Probestudium mit anschließender Eignungsfeststellung.
Meistertitel und Fortbildung im Saarland
Umfang im Saarland: Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung, also Zugang zu allen Fächern. Die Bedingungen im Einzelnen:
- Anerkannt ist die Meisterprüfung im Handwerk nach der Handwerksordnung.
- Fortbildungsabschlüsse mit geregelter Prüfung nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung gelten, wenn der Lehrgang mindestens 400 Lehrgangsstunden umfasst. Beispiele sind Industriemeister und Bankfachwirt.
- Fachschulabschlüsse gelten nach der KMK-Rahmenvereinbarung über Fachschulen als allgemeine Hochschulreife. Beispiele sind staatlich geprüfte Techniker, Erzieher und Heilerziehungspfleger.
- Auch Fortbildungen im Gesundheits-, Sozial- und Erziehungswesen zählen, zum Beispiel Fachpflege in der Intensivmedizin. Welche Stundenzahl dafür gilt, klärt die Hochschule im Einzelfall.
- Die Hochschule prüft die Unterlagen. Die Immatrikulationsordnung der Universität des Saarlandes führt die Meisterprüfung als Zugangsqualifikation neben den Hochschulreifen auf.
Bankfachwirt und staatlich geprüfter Techniker zählen zu den ausdrücklich genannten Beispielen. Weitere Fachwirte und Fortbildungen können ebenfalls gleichgestellt sein. Ob dein Abschluss anerkannt wird, klärt die Hochschule im Einzelfall.
Berufsausbildung und Berufserfahrung im Saarland
Zwei Wege führen zur fachgebundenen Studienberechtigung: eine Hochschulzugangsprüfung oder ein Probestudium mit anschließender Eignungsfeststellung. Vor dem Antrag sind zwei Beratungsgespräche nötig, eines bei der Zentralen Studienberatung und eines bei der Studienfachberatung. Beim Probestudium entscheidet eine Kommission der Hochschule über die Zulassung; es dauert in der Regel zwei Semester und kann je nach Regelstudienzeit auf bis zu vier Semester verlängert werden. Nach bestandener Eignungsfeststellung erteilt die Kommission die fachgebundene Studienberechtigung als Bescheinigung.
- Verlangt wird ein mittlerer Bildungsabschluss.
- Die Ausbildung muss in einem anerkannten Ausbildungsberuf mindestens drei Jahre dauern und mit mindestens Note 2,5 oder mindestens 80 Punkten bestanden sein.
- Ausbildung und gewählter Studiengang müssen inhaltlich ausreichend zusammenhängen.
- Die für das Studium nötigen Sprachkenntnisse, auch in Deutsch, müssen nachgewiesen werden.
- Die Teilnahme an beiden Beratungsgesprächen muss bescheinigt sein.
Ob deine Berufsjahre genügen, zeigt der Zugangs-Check. Wie der Weg von der Berechtigung bis zur Einschreibung weitergeht, steht unter Ablauf der Bewerbung.
Ob vor der Bewerbung ein Beratungsgespräch nötig ist, hängt vom Land und vom Weg ab. Wer im Saarland berät, steht in der Übersicht der Beratungsstellen. Welche Papiere du zum Termin brauchst, zeigt die Unterlagen-Checkliste.
Besonderheiten im Saarland
Künstlerische Hochschulen
Die Hochschule für Musik Saar und die Hochschule der Bildenden Künste Saar haben eigene Regeln für Bewerberinnen und Bewerber ohne Hochschulreife. Die genauen Voraussetzungen erfährst du direkt an der jeweiligen Hochschule.
Probestudium an zwei Hochschulen
Das Probestudium kann an der Universität des Saarlandes und an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes absolviert werden. Zugangsbeschränkte Studiengänge werden weiterhin über das übliche Vergabeverfahren besetzt.
Zulassung, Gesamtnote und Eignungsfeststellung an der Universität
Über die Zulassung zum Probestudium entscheidet eine an der Hochschule eingerichtete Kommission, die dabei auch eine Gesamtnote festlegt. Nach dem Probestudium wird die Eignungsfeststellung bei der zuständigen Studiendekanin oder dem zuständigen Studiendekan beantragt. Fällt sie positiv aus, erteilt die Kommission die fachgebundene Studienberechtigung als Bescheinigung. Quelle
Maßstab der Eignungsfeststellung an der htw saar
An der htw saar kann die Eignungsfeststellung frühestens nach zwei Semestern Probestudium beantragt werden, mit Nachweisen über die erbrachten Leistungen. Die Eignung gilt als festgestellt, wenn mindestens zwei Drittel der Studien- und Prüfungsleistungen, also 40 ECTS-Punkte, bestanden sind. Die Dauer beträgt je nach Regelstudienzeit des Studiengangs zwei bis vier Semester und verlängert sich bei Teilzeitstudiengängen entsprechend. Quelle
Probestudium und Studienplatz
Das Probestudium ist der erste Schritt zur fachgebundenen Hochschulreife. Mit der Zulassung dazu besteht noch kein Anspruch auf einen Studienplatz: Wer ein Fach wählt, das nicht frei zugänglich ist, muss sich zusätzlich um einen Platz bewerben, bei frei zugänglichen Fächern erfolgt die Einschreibung. In Teilzeit verlängert sich das Probestudium anteilig, und fehlende Unterlagen können nicht nachgereicht werden, der Antrag muss vollständig vorliegen. Quelle
Hochschulzugangsprüfung als eigener Weg
Neben dem Probestudium nennt das Bildungsministerium die Hochschulzugangsprüfung als eigenen Weg zur fachgebundenen Studienberechtigung. Wie die Prüfung abläuft, erfährst du bei der jeweiligen Hochschule. Quelle
Anrechnung, Quoten und Wechsel im Saarland
Neben dem Zugang selbst regelt das Landesrecht, was nach der Einschreibung gilt: ob berufliche Leistungen auf das Studium angerechnet werden, wie viele Plätze beruflich Qualifizierten vorbehalten sind und wie es nach einem Hochschulwechsel weitergeht.
Anrechnung beruflicher Leistungen
Nach § 65 Abs. 5 SHSG sind nachgewiesene gleichwertige Kompetenzen, die außerhalb der Hochschule erworben wurden, bis zur Hälfte der für den Studiengang vorgesehenen Leistungspunkte anzurechnen. Eine Regelung zur pauschalen Anrechnung ganzer Aus- oder Fortbildungen enthält der Paragraf nicht; Näheres legen die Hochschulen in ihren Ordnungen fest.
Den Vergleich aller Länder zeigt Berufliche Leistungen anrechnen.
Quoten und Auswahlverfahren
Nach Darstellung des CHE sieht die Studienplatzvergabeverordnung des Saarlandes (§ 83 Abs. 1 Nr. 5) in zulassungsbeschränkten Studiengängen eine Vorabquote von höchstens 5 Prozent der Plätze für beruflich Qualifizierte ohne sonstige Studienberechtigung vor.
Teilzeit und berufsbegleitendes Studium
Nach § 79 Abs. 4 SHSG können Bewerbende in Studiengängen, für die Teilzeitregelungen bestehen, als Teilzeitstudierende eingeschrieben werden, wenn sie wegen Berufstätigkeit, der Betreuung von Angehörigen oder eines anderen wichtigen Grundes mindestens die Hälfte ihrer Arbeitszeit nicht für das Studium einsetzen können. Das gilt nur für Studiengänge mit Teilzeitregelung.
Wechsel aus einem anderen Bundesland
Nach Darstellung des CHE werden fachgebundene Studienberechtigungen, die beruflich Qualifizierte in anderen Bundesländern erworben haben, nach einem Jahr erfolgreichen Studiums zum Weiterstudium im gleichen oder einem affinen Studiengang anerkannt; die Zeit eines Probestudiums zählt dabei nicht mit (§ 9 QVOU).
Master und weiterbildende Studiengänge
Das weiterbildende Studium steht nach § 61 Abs. 1 SHSG Bewerbenden offen, die die erforderliche Eignung im Beruf, durch ein Studium oder auf andere Weise erworben haben; das Gesetz spricht dort vom weiterbildenden Studium, nach Darstellung des CHE schließt das weiterbildende Masterstudiengänge ein. Eine Aussage zum Zugang zu einem Master ohne Erststudium trifft § 61 nicht; die Zugangsbestimmungen in § 77 Abs. 2 und 3 betreffen Studiengänge bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss.
Rechtsgrundlage
Der Hochschulzugang ohne schulische Hochschulreife ist im Saarland in § 77 des Saarländischen Hochschulgesetzes (SHSG) angelegt: Absätze 2 und 3 nennen die Meisterprüfung und als gleichwertig anerkannte Vorbildungen als Nachweis, Näheres zur Gleichwertigkeit regelt eine Rechtsverordnung des Ministeriums. Für beruflich Qualifizierte ohne Meister- oder Fortbildungsabschluss führt der Weg über eine fachgebundene Studienberechtigung nach einem Probestudium; nach Darstellung des CHE kommt dafür auch eine Hochschulzugangsprüfung in Betracht, und die Einzelheiten stehen in einer Verordnung über den Hochschulzugang beruflich Qualifizierter.
- Saarländisches Hochschulgesetz, § 77 Hochschulzugang (Textfassung bei Lexaris, Stand 2016)
- CHE: Studieren ohne Abitur im Saarland
Hochschulen im Saarland und ihre Seiten für beruflich Qualifizierte
4 Hochschulen im Saarland, nach Hochschultyp geordnet. Bei 3 führt der Link auf eine Seite der Hochschule zu Bewerbung und Zugang, bei den übrigen auf die Startseite. Dort stehen auch Fristen und Ansprechpartner. Aufgeführt sind staatliche Hochschulen und einzelne private mit eigenem Angebot. Kunst- und Musikhochschulen vergeben ihre Plätze meist über Eignungsprüfungen, Verwaltungs- und Polizeihochschulen fehlen.
Universitäten (1)
- Universität des SaarlandesSaarbrücken · Zugang und Bewerbung
Die Seite unterscheidet den direkten Zugang etwa mit Meisterprüfung vom Probestudium, nennt dessen Voraussetzungen und verlangt vor dem Antrag zwei Beratungsgespräche bei Zentraler Studienberatung und Studienfachberatung.
Hochschulen für angewandte Wissenschaften (1)
- Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes (htw saar)Saarbrücken · Zugang und Bewerbung
Die Seite beschreibt die fachgebundene Zulassung nach einem Probestudium, die anschließende Eignungsfeststellung und die Beratung durch die Studienberatung der htw saar oder der Universität des Saarlandes.
Kunst- und Musikhochschulen (2)
- Hochschule der Bildenden Künste Saar (HBKsaar)Saarbrücken · Zugang und Bewerbung
- Hochschule für Musik Saar (HfM Saar)Saarbrücken · Hochschulwebsite
Wer entscheidet im Saarland über den Zugang?
Über die Zulassung zum Probestudium entscheidet eine Kommission der gewählten Hochschule, die nach der Eignungsfeststellung auch die Studienberechtigung bescheinigt. Anträge gehen an die Universität des Saarlandes (Studierendensekretariat) beziehungsweise an die Hochschule für Technik und Wirtschaft. Bei Meister und Fortbildung prüft die Hochschule die Nachweise.
Aktuelle Fristen und Gebühren nennen die Hochschulen auf ihren Seiten. Universität des Saarlandes: Bewerben ohne Abitur
Studieren ohne Abitur in den Nachbarländern
Die Regeln unterscheiden sich von Land zu Land. Ein Blick in die angrenzenden Bundesländer lohnt, wenn eine Hochschule dort näher liegt oder dein Weg dort einfacher ist.
Fragen und Antworten: Studieren ohne Abitur im Saarland
Kann ich im Saarland mit Meister ohne Abitur studieren?
Ja. Der Meister öffnet im Saarland den Hochschulzugang. Allgemeiner Zugang, alle Fächer.
Wie viel Ausbildung und Berufserfahrung brauche ich im Saarland?
Im Saarland gelten ohne Meister oder Fortbildung in der Regel mindestens 3 Jahre Berufsausbildung. Außerdem: Mittlerer Bildungsabschluss; Ausbildung mit mindestens Note 2,5 oder 80 Punkten. Verfahren: Hochschulzugangsprüfung oder Probestudium mit anschließender Eignungsfeststellung.
Zählen Fachwirt und Techniker im Saarland?
Bankfachwirt und staatlich geprüfter Techniker zählen zu den ausdrücklich genannten Beispielen. Weitere Fachwirte und Fortbildungen können ebenfalls gleichgestellt sein. Ob dein Abschluss anerkannt wird, klärt die Hochschule im Einzelfall.
Welche Hochschulen im Saarland bieten Zugang ohne Abitur?
Informationen für beruflich Qualifizierte veröffentlichen unter anderem Universität des Saarlandes und Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes (htw saar). Das ist eine Auswahl, keine vollständige Liste: Grundsätzlich steht der Zugang an allen staatlichen Hochschulen im Saarland offen, die Einzelheiten regelt jede Hochschule in ihrer Zugangssatzung.
Wer entscheidet im Saarland über die Zulassung ohne Abitur?
Über die Zulassung zum Probestudium entscheidet eine Kommission der gewählten Hochschule, die nach der Eignungsfeststellung auch die Studienberechtigung bescheinigt. Anträge gehen an die Universität des Saarlandes (Studierendensekretariat) beziehungsweise an die Hochschule für Technik und Wirtschaft. Bei Meister und Fortbildung prüft die Hochschule die Nachweise.
Wo finde ich Fristen und Gebühren im Saarland?
Fristen und Gebühren nennt die zuständige Stelle, sie können sich ändern. Aktuelle Angaben: Universität des Saarlandes: Bewerben ohne Abitur
Gibt es im Saarland ein Probestudium?
Ja. Das Probestudium dauert in der Regel zwei Semester und kann je nach Regelstudienzeit auf bis zu vier Semester verlängert werden. Danach folgt die Eignungsfeststellung. Es ist an der Universität des Saarlandes und an der Hochschule für Technik und Wirtschaft möglich.
Studiengänge ohne Abitur
Je nach Fach gelten zusätzlich Quoten, Prüfungen oder Sonderwege. Die Ratgeber zeigen die Hürden je Studienbereich:
- Psychologie
- Lehramt
- Soziale Arbeit
- Medizin und Pharmazie
- Jura
- Wirtschaft und BWL
- Informatik und Ingenieurwesen
Welche Ausbildung zu welchem Studium führt, zeigt Berufe und passende Studiengänge. Wie andere den Weg gegangen sind, steht in den Erfahrungsberichten.
Weiterlesen: Finanzierung und Förderung, Ablauf der Bewerbung, Fernstudium neben dem Beruf.
Quellen
- Universität des Saarlandes: Merkblatt Studium ohne Abitur (Probestudium)
- Universität des Saarlandes: Beruflich Qualifizierte, Bewerben ohne Abitur
- Universität des Saarlandes: Studieren mit allgemeiner Hochschulreife (Meister, Aufstiegsfortbildung, Fachschule)
- Universität des Saarlandes: FAQ zum Probestudium und zum Studium ohne Abitur
- Universität des Saarlandes: Immatrikulationsordnung (Dienstblatt der Hochschulen des Saarlandes 2025)
- htw saar: Berufliche Qualifikation
- Ministerium für Bildung und Kultur Saarland: Wege zur Hochschulzugangsberechtigung
- Saarländisches Hochschulgesetz, § 77 Hochschulzugang (Textfassung bei Lexaris, Stand 2016)
- CHE: Studieren ohne Abitur im Saarland
- Saarländisches Hochschulgesetz, § 65 Anerkennung (Lexaris)
- Saarländisches Hochschulgesetz, § 79 Einschreibung (Lexaris)
- Saarländisches Hochschulgesetz, § 61 Wissenschaftliche Weiterbildung (Lexaris)
Was gilt in deinem Fall?
Der Zugangs-Check zeigt in wenigen Schritten, welcher Weg in deinem Bundesland für dich gilt.