Studieren ohne Abitur in Schleswig-Holstein
Meister im Handwerk und Inhaber bestimmter Fortbildungsabschlüsse mit Lehrgängen von mindestens 400 Unterrichtsstunden erhalten die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung. Mit Berufsausbildung und Berufspraxis gibt es eine fachgebundene Berechtigung über eine Hochschuleignungsprüfung oder ein Probestudium.
- Mit Meister
- Allgemeiner Zugang, alle Fächer
- Ausbildung
- mind. 2 Jahre
- Berufspraxis
- mind. 3 Jahre
- Verfahren
- Hochschuleignungsprüfung, mündlich
Auf dieser Seite
Welche Wege gibt es in Schleswig-Holstein?
Wer in Schleswig-Holstein ohne Abitur studieren will, kommt über einen von drei Wegen an die Hochschule. Welcher passt, hängt vom höchsten beruflichen Abschluss ab.
Fachwirt und Techniker
Nicht namentlich genannt; erfasst, wenn die Fortbildung unter die Kategorien fällt.
Ausbildung und Berufserfahrung
Mindestens 2 Jahre Ausbildung und mindestens 3 Jahre Praxis. Verfahren: Hochschuleignungsprüfung, mündlich.
Meistertitel und Fortbildung in Schleswig-Holstein
Umfang in Schleswig-Holstein: Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung, alle Fächer. Die Bedingungen im Einzelnen:
- Anerkannt sind Meister im Handwerk, Fortbildungsabschlüsse auf Grundlage des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung sowie gleichwertiger bundes- und landesrechtlicher Regelungen, Fachschul-Fortbildungsabschlüsse entsprechend der KMK-Rahmenvereinbarung über Fachschulen und Abschlüsse landesrechtlicher Fortbildungsregelungen für Gesundheitsberufe sowie sozialpflegerische und sozialpädagogische Berufe.
- Die zugehörigen Fortbildungslehrgänge müssen jeweils mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen.
Fachwirte, Techniker und Betriebswirte nennt das Land nicht namentlich. Sie sind erfasst, wenn ihre Fortbildung unter eine der genannten Kategorien fällt.
Berufsausbildung und Berufserfahrung in Schleswig-Holstein
Hochschuleignungsprüfung an der Hochschule, an der das Studium aufgenommen werden soll: eine mündliche Einzelprüfung mit einem allgemeinen und einem fachlichen Teil von insgesamt einer Zeitstunde. Zulassungsverfahren und Prüfung führt die Hochschule durch. Wer besteht, kann die Einschreibung beantragen oder sich bei zulassungsbeschränkten Studiengängen an einer Universität oder Fachhochschule des Landes bewerben.
- Erforderlich ist eine mindestens zweijährige, nach Bundes- oder Landesrecht geregelte Berufsausbildung in einem fachlich verwandten Bereich.
- Dazu kommt mindestens dreijährige Berufspraxis im fachlich verwandten Bereich, ausgeübt mit mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit.
- Die Berechtigung ist fachgebunden, gilt also für den fachlich passenden Studienbereich.
Ob deine Berufsjahre genügen, zeigt der Zugangs-Check. Wie der Weg von der Berechtigung bis zur Einschreibung weitergeht, steht unter Ablauf der Bewerbung.
Ob vor der Bewerbung ein Beratungsgespräch nötig ist, hängt vom Land und vom Weg ab. Wer in Schleswig-Holstein berät, steht in der Übersicht der Beratungsstellen. Welche Papiere du zum Termin brauchst, zeigt die Unterlagen-Checkliste.
Besonderheiten in Schleswig-Holstein
Probestudium
Die Hochschulen können Studienbewerbende ohne Hochschulzugangsberechtigung, die eine Berufsausbildung mit mindestens befriedigenden Leistungen abgeschlossen haben und eine dreijährige Berufstätigkeit oder entsprechende Ersatzzeiten nachweisen, für zwei Semester, insgesamt längstens vier Semester, für einen Studiengang einschreiben (Probestudium). Danach entscheidet die Hochschule anhand der Leistungen über die endgültige Einschreibung. Das Nähere regelt die Einschreibordnung der jeweiligen Hochschule (§ 39 Absatz 4 HSG).
Probestudium an der Fachhochschule Kiel: Vergabe und Ablauf
Das Probestudium wird schriftlich beantragt, eine Online-Bewerbung gibt es dafür nicht. Plätze werden nach Wartezeit vergeben, also nach der Zeit zwischen dem Ende der dreijährigen Berufserfahrung und dem gewünschten Semesterbeginn. Wer einen Platz erhält, weist bei der Einschreibung ein Beratungsgespräch im Fachbereich nach. Die Einschreibung gilt für zwei Semester und lässt sich um bis zu zwei weitere verlängern, in dieser Zeit sind die geforderten Leistungen zu erbringen. Quelle
Probestudium an der TH Lübeck: Plätze und Ausschlüsse
In zulassungsbeschränkten Studiengängen werden pro Semester nur ein bis zwei Probestudierende aufgenommen, in zulassungsfreien gibt es keine Begrenzung. Die Ausbildungszeit zählt nicht zu den drei Jahren Berufstätigkeit, die im erlernten Beruf nachzuweisen sind. Eine vorläufige Einschreibung ist nicht möglich, wenn im selben Studiengang bereits ein Probestudium an einer anderen Hochschule in Schleswig-Holstein läuft oder lief. Quelle
Probestudium an der FH Westküste: Ersatzzeiten und Leistungsnachweis
Neben der Berufserfahrung im erlernten Beruf werden Ersatzzeiten anerkannt, etwa Wehr- oder Zivildienst, Entwicklungsdienst, freiwillige soziale oder ökologische Jahre sowie die Führung eines Familienhaushalts mit mindestens drei Personen oder einer pflegebedürftigen Person, insgesamt bis zu drei Jahre. Die Einschreibung ist für drei Semester vorläufig, danach wird die Studienqualifikation festgestellt, wenn die Studien- und Prüfungsleistungen der ersten beiden Fachsemester erbracht sind. Für zulassungsbeschränkte Studiengänge ist das Probestudium nicht vorgesehen. Quelle
Beratungsnachweis für die Hochschuleignungsprüfung
Für die Zulassung zur Hochschuleignungsprüfung ist eine Bescheinigung über eine qualifizierte Studienberatung im gewünschten Studiengang vorzulegen. An der TH Lübeck stellt sie das Fachbereichssekretariat aus, der Antrag wird schriftlich und nicht online gestellt. Wer besteht, erhält ein Zeugnis, bewirbt sich über das Portal und kann sich auch auf zulassungsbeschränkte Studiengänge bewerben. Quelle
Künstlerische Eignungsprüfung an der Muthesius Kunsthochschule
Bewerbende ohne allgemeine Hochschulreife, auch mit Fachhochschulreife, können im Bachelor studieren, wenn sie die künstlerische Eignungsprüfung mit einer Note besser als 2,0 bestehen. Die Endnote setzt sich aus Mappe, praktischen Aufgaben und Kolloquium zusammen. Im Bewerbungsportal wird dafür die Option für Begabten- bzw. Eignungsprüfung als Hochschulzugangsberechtigung gewählt. Quelle
Anrechnung, Quoten und Wechsel in Schleswig-Holstein
Neben dem Zugang selbst regelt das Landesrecht, was nach der Einschreibung gilt: ob berufliche Leistungen auf das Studium angerechnet werden, wie viele Plätze beruflich Qualifizierten vorbehalten sind und wie es nach einem Hochschulwechsel weitergeht.
Anrechnung beruflicher Leistungen
Außerhalb von Hochschulen erworbene Kompetenzen und Fähigkeiten sind auf ein Hochschulstudium anzurechnen, wenn ihre Gleichwertigkeit mit den zu ersetzenden Studienleistungen nachgewiesen ist. Auf diesem Weg lassen sich höchstens 50 Prozent der Leistungspunkte des Studiengangs ersetzen (§ 51 Absatz 2 HSG). Die Prüfungsordnung regelt, unter welchen Voraussetzungen die Anrechnung ohne Einstufungsprüfung erfolgt; im Einzelfall ist eine Einstufungsprüfung zulässig.
Den Vergleich aller Länder zeigt Berufliche Leistungen anrechnen.
Quoten und Auswahlverfahren
Im Auswahlverfahren sind bis zu 20 Prozent der Studienplätze für mehrere Gruppen gemeinsam vorzubehalten, darunter Bewerbende mit abgeschlossener Berufsausbildung ohne sonstige Studienberechtigung und Bewerbende für ein Probestudium (§ 5 Absatz 1 Satz 1 Nummern 5 und 6 HZG). Die 20 Prozent sind eine gemeinsame Obergrenze aller dort genannten Gruppen, kein eigener Anteil der beruflich Qualifizierten. Beruflich Qualifizierte werden nach Eignung und Befähigung ausgewählt (§ 5 Absatz 7), Probestudium-Bewerbende nach Wartezeit (§ 5 Absatz 8). Die Probestudium-Quote gilt nur, wenn die jeweilige Hochschule ein Probestudium zugelassen hat.
Wechsel aus einem anderen Bundesland
Wer nach großzügigeren Regeln eines anderen Bundeslandes für beruflich Qualifizierte zugangsberechtigt war, etwa wegen eines weiter gefassten Katalogs von Fortbildungsabschlüssen, kann nach einem Jahr nachweislich erfolgreichen Studiums im gleichen oder fachlich verwandten Studiengang in Schleswig-Holstein weiterstudieren (§ 39 Absatz 3 HSG).
Master und weiterbildende Studiengänge
Voraussetzung für weiterbildende Masterstudiengänge sind grundsätzlich ein Hochschulabschluss und in der Regel mindestens ein Jahr berufspraktische Erfahrung; bei künstlerischen Masterstudiengängen kann diese auch erst während des Studiums erworben werden (§ 58 Absatz 2 HSG). In Ausnahmefällen kann bei weiterbildenden Masterstudiengängen eine Eingangsprüfung an die Stelle des Hochschulabschlusses treten.
Rechtsgrundlage
Der Hochschulzugang beruflich Qualifizierter ist im Hochschulgesetz (HSG) in § 39 Absätze 2 bis 4 geregelt: Aufstiegsfortbildungen mit mindestens 400 Unterrichtsstunden, Berufsausbildung mit Berufspraxis und bestandener Hochschuleignungsprüfung sowie das Probestudium. Die Einzelheiten der Eignungsprüfung regelt die Hochschuleignungsprüfungsverordnung, die Auswahl bei beschränkter Studienplatzzahl das Hochschulzulassungsgesetz (§ 5).
- Hochschulgesetz Schleswig-Holstein (HSG) § 39 Hochschulzugang, Gesetze-Rechtsprechung SH
- Hochschuleignungsprüfungsverordnung (HEigPrüfVO), Gesetze-Rechtsprechung SH
- Hochschulzulassungsgesetz (HZG) § 5 Vorabquoten, Gesetze-Rechtsprechung SH
Hochschulen in Schleswig-Holstein und ihre Seiten für beruflich Qualifizierte
9 Hochschulen in Schleswig-Holstein, nach Hochschultyp geordnet. Bei 8 führt der Link auf eine Seite der Hochschule zu Bewerbung und Zugang, bei den übrigen auf die Startseite. Dort stehen auch Fristen und Ansprechpartner. Aufgeführt sind staatliche Hochschulen und einzelne private mit eigenem Angebot. Kunst- und Musikhochschulen vergeben ihre Plätze meist über Eignungsprüfungen, Verwaltungs- und Polizeihochschulen fehlen.
Universitäten (3)
- Christian-Albrechts-Universität zu KielKiel · Zugang und Bewerbung
- Europa-Universität FlensburgFlensburg · Zugang und Bewerbung
Der Bewerbungsleitfaden führt Meisterprüfung, Fachschulabschluss und Hochschuleignungsprüfung als berufliche Wege zur Hochschulzugangsberechtigung auf und weist auf formale Anforderungen an die Zeugnisse hin.
- Universität zu LübeckLübeck · Zugang und Bewerbung
Die Seite nennt die Einschreibung mit Meisterprüfung oder gleichwertiger Fortbildung sowie die Hochschuleignungsprüfung samt benötigten Unterlagen und Nachweis einer qualifizierten Studienberatung.
Hochschulen für angewandte Wissenschaften (4)
- Fachhochschule KielKiel · Zugang und Bewerbung
Die Seite beschreibt das Probestudium mit schriftlicher Bewerbung, Platzvergabe nach Wartezeit und dem Nachweis eines Beratungsgesprächs im Fachbereich.
- Fachhochschule WestküsteHeide · Zugang und Bewerbung
Die Einschreibordnung regelt das Probestudium im Bachelor mit Anforderungen an Ausbildung und Berufserfahrung, anerkannten Ersatzzeiten und dem Leistungsnachweis.
- Hochschule FlensburgFlensburg · Zugang und Bewerbung
- Technische Hochschule LübeckLübeck · Zugang und Bewerbung
Die Seite erklärt Probestudium, Hochschuleignungsprüfung und den Zugang mit Meisterabschluss oder Aufstiegsfortbildung mit jeweils den nötigen Schritten bei Bewerbung und Einschreibung.
Kunst- und Musikhochschulen (2)
- Musikhochschule LübeckLübeck · Hochschulwebsite
- Muthesius KunsthochschuleKiel · Zugang und Bewerbung
Die FAQ-Seite erklärt, dass im Bachelor auch ohne allgemeine Hochschulreife studiert werden kann, wenn die künstlerische Eignungsprüfung bestanden wird.
Wer entscheidet in Schleswig-Holstein über den Zugang?
Zuständig sind die Hochschulen in Schleswig-Holstein. Sie führen Probestudium, Zulassungsverfahren und Hochschuleignungsprüfung durch. Die Studierendensekretariate und Studienberatungsstellen informieren über die genauen Voraussetzungen.
Aktuelle Fristen und Gebühren nennen die Hochschulen auf ihren Seiten. Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Personen, Landesportal Schleswig-Holstein
Eine Landesübersicht bietet: Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Personen (Landesportal Schleswig-Holstein).
Studieren ohne Abitur in den Nachbarländern
Die Regeln unterscheiden sich von Land zu Land. Ein Blick in die angrenzenden Bundesländer lohnt, wenn eine Hochschule dort näher liegt oder dein Weg dort einfacher ist.
Fragen und Antworten: Studieren ohne Abitur in Schleswig-Holstein
Kann ich in Schleswig-Holstein mit Meister ohne Abitur studieren?
Ja. Der Meister öffnet in Schleswig-Holstein den Hochschulzugang. Allgemeiner Zugang, alle Fächer.
Wie viel Ausbildung und Berufserfahrung brauche ich in Schleswig-Holstein?
In Schleswig-Holstein gelten ohne Meister oder Fortbildung in der Regel mindestens 2 Jahre Berufsausbildung und mindestens 3 Jahre Berufspraxis. Verfahren: Hochschuleignungsprüfung, mündlich.
Zählen Fachwirt und Techniker in Schleswig-Holstein?
Fachwirte, Techniker und Betriebswirte nennt das Land nicht namentlich. Sie sind erfasst, wenn ihre Fortbildung unter eine der genannten Kategorien fällt.
Welche Hochschulen in Schleswig-Holstein bieten Zugang ohne Abitur?
Informationen für beruflich Qualifizierte veröffentlichen unter anderem Universität zu Lübeck, Europa-Universität Flensburg, Fachhochschule Kiel, Technische Hochschule Lübeck und Fachhochschule Westküste. Das ist eine Auswahl, keine vollständige Liste: Grundsätzlich steht der Zugang an allen staatlichen Hochschulen in Schleswig-Holstein offen, die Einzelheiten regelt jede Hochschule in ihrer Zugangssatzung.
Wer entscheidet in Schleswig-Holstein über die Zulassung ohne Abitur?
Zuständig sind die Hochschulen in Schleswig-Holstein. Sie führen Probestudium, Zulassungsverfahren und Hochschuleignungsprüfung durch. Die Studierendensekretariate und Studienberatungsstellen informieren über die genauen Voraussetzungen.
Wo finde ich Fristen und Gebühren in Schleswig-Holstein?
Fristen und Gebühren nennt die zuständige Stelle, sie können sich ändern. Aktuelle Angaben: Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Personen, Landesportal Schleswig-Holstein
Gibt es in Schleswig-Holstein ein Probestudium?
Ja. Wer eine Berufsausbildung mit einem Notendurchschnitt von mindestens 3,0 und drei Jahre Berufstätigkeit nachweist, kann für zwei Semester eingeschrieben werden, insgesamt höchstens vier Semester.
Studiengänge ohne Abitur
Je nach Fach gelten zusätzlich Quoten, Prüfungen oder Sonderwege. Die Ratgeber zeigen die Hürden je Studienbereich:
- Psychologie
- Lehramt
- Soziale Arbeit
- Medizin und Pharmazie
- Jura
- Wirtschaft und BWL
- Informatik und Ingenieurwesen
Welche Ausbildung zu welchem Studium führt, zeigt Berufe und passende Studiengänge. Wie andere den Weg gegangen sind, steht in den Erfahrungsberichten.
Weiterlesen: Finanzierung und Förderung, Ablauf der Bewerbung, Fernstudium neben dem Beruf.
Quellen
- Landesportal Schleswig-Holstein: Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Personen
- Gesetz zur Änderung hochschulrechtlicher Gesetze Schleswig-Holstein (GVOBl. Nr. 144)
- Hochschulgesetz Schleswig-Holstein (HSG) § 39 Hochschulzugang
- Fachhochschule Kiel: Trial studies
- Technische Hochschule Lübeck: Bewerbung Schritt für Schritt
- Fachhochschule Westküste: Einschreibordnung (Lesefassung)
- Muthesius Kunsthochschule: FAQ zur Bewerbung und Eignungsprüfung
- Hochschuleignungsprüfungsverordnung (HEigPrüfVO), Gesetze-Rechtsprechung SH
- Hochschulzulassungsgesetz (HZG) § 5 Vorabquoten, Gesetze-Rechtsprechung SH
- HSG § 51 Prüfungen und Anrechnung außerhalb der Hochschule erworbener Kenntnisse
- HSG § 58 Wissenschaftliche und künstlerische Weiterbildung
Was gilt in deinem Fall?
Der Zugangs-Check zeigt in wenigen Schritten, welcher Weg in deinem Bundesland für dich gilt.