Studienzugang

Start › Mit Meistertitel

Mit Meistertitel studieren: So funktioniert der Zugang

In den untersuchten Bundesländern gilt ein bestandener Meister als Zugang zur Hochschule, in der Regel für alle Fächer. Unterschiede gibt es bei Beratungspflicht, Quoten und Zusatzverfahren.

Die Bundesländer im Überblick

BundeslandZugang mit MeisterStand
Baden-Württembergallgemeiner Hochschulzugang20.10.2026
Bayernallgemeiner Hochschulzugang, alle Fächer20.10.2026
BerlinAllgemeine Hochschulzugangsberechtigung, grundsätzlich jedes Fach an jeder Berliner Hochschule21.10.2026
BrandenburgZugang zu Studiengängen mit erstem berufsqualifizierendem Abschluss, ohne fachliche Einschränkung im Gesetz21.10.2026
BremenGleichstellung mit der allgemeinen Hochschulreife.21.10.2026
HamburgAllgemeiner Hochschulzugang für grundständige Studiengänge, nicht auf bestimmte Fächer beschränkt.21.10.2026
Hessenallgemeine Hochschulzugangsberechtigung20.10.2026
Mecklenburg-VorpommernStudienqualifikation für Hochschulen im Land. Nach der Qualifikationsverordnung gilt die Meisterprüfung als Nachweis der allgemeinen Hochschulreife, also ohne Fachbindung.21.10.2026
NiedersachsenZugang in jeder Fachrichtung an jeder Hochschule20.10.2026
Nordrhein-Westfalenallgemeiner Hochschulzugang ohne Prüfung, jedes Fach (Medizin und Pharmazie nach den normalen Zulassungskriterien)20.10.2026
Rheinland-PfalzUnmittelbare Hochschulzugangsberechtigung für grundständige Studiengänge an Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften, unabhängig von der Abschlussnote und ohne Fachbindung.21.10.2026
SaarlandAllgemeine Hochschulzugangsberechtigung, also Zugang zu allen Fächern.21.10.2026
SachsenAllgemeine Hochschulreife, alle Fächer (nach einem Beratungsgespräch an der gewünschten Hochschule)21.10.2026
Sachsen-AnhaltGleichstellung mit der allgemeinen Hochschulreife, also Zugang zu allen Studiengängen (nach der Hochschulqualifikationsverordnung).21.10.2026
Schleswig-HolsteinAllgemeine Hochschulzugangsberechtigung, alle Fächer21.10.2026
ThüringenDirekter Zugang zu allen grundständigen Studiengängen (laut Universität Erfurt).21.10.2026

Typischer Ablauf

  1. Prüfen, ob dein Abschluss zu den anerkannten gehört. Der Zugangs-Check hilft dabei.
  2. Beratungsgespräch an einer Hochschule, wo es verlangt wird. In einigen Ländern, etwa in Bayern und Sachsen, ist es Pflicht.
  3. Bewerbung an der Wunschhochschule mit dem Nachweis des Meisterbriefs.

Details, Quellen und Stand stehen auf der Seite des jeweiligen Bundeslandes.