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Studieren ohne Abitur in Bremen
Meisterinnen und Meister sowie vergleichbar Qualifizierte sind nach bremischem Landesrecht der allgemeinen Hochschulreife gleichgestellt. Welche Abschlüsse als vergleichbar gelten, bestätigt die Hochschule vor der Bewerbung. Mit abgeschlossener dreijähriger Berufsausbildung gibt es laut Hochschule Bremen eine fachgebundene Zugangsberechtigung. Mit zweijähriger Ausbildung führt der Weg über eine Eignungsprüfung, die eine neue Landesverordnung von 2026 regelt. Zusätzlich gibt es ein Probestudium.
Mit Meistertitel oder Fortbildung
Zugang: Gleichstellung mit der allgemeinen Hochschulreife..
- Meisterinnen und Meister sowie vergleichbar qualifizierte Personen sind der allgemeinen Hochschulreife gleichgestellt.
- Welche weiteren Fortbildungsabschlüsse als vergleichbar gelten, klärt die Hochschule vor der Bewerbung.
Ob Fachwirte, Techniker und Betriebswirte als vergleichbar gelten, bestätigt die Hochschule im Einzelfall vor der Bewerbung.
Mit Berufsausbildung und Berufserfahrung
Nach Angabe der Hochschule Bremen führt eine abgeschlossene dreijährige Berufsausbildung zu einer fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung. Bei einer zweijährigen Ausbildung führt der Weg über eine Eignungsprüfung, die eine Landesverordnung vom Juni 2026 regelt: mindestens eine schriftliche Prüfung und eine mündliche Prüfung von mindestens 15 Minuten. Die Prüfung wird nicht benotet, es gibt nur bestanden oder nicht bestanden. Daneben gibt es ein Probestudium.
- Die fachgebundene Berechtigung gilt entsprechend der beruflichen Ausbildung, also für passende Studiengänge. Wenn sich die Fachbindung nicht eindeutig ergibt, rät die Hochschule Bremen zur frühzeitigen Rückfrage.
- Laut Verordnung ist die Eignungsprüfung auf Fächergruppen bezogen: Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften, Ingenieurwissenschaften, Wirtschaftswissenschaften sowie Geistes-, Kultur- und Gesellschaftswissenschaften.
- Die Hochschulen sollen die Eignungsprüfung mindestens einmal jährlich anbieten. Ob und wann sie an deiner Hochschule stattfindet, erfährst du dort. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung und auf einen Studienplatz besteht nicht, die Plätze können begrenzt werden.
- Die Prüfung kann nach der Verordnung einmal als Gesamtprüfung wiederholt werden.
- Ob für den Weg mit dreijähriger Ausbildung zusätzlich Berufspraxis verlangt wird, klärt die Hochschule.
Probestudium
Das Probestudium ist ein befristeter Zugang im ersten Fachsemester. Nach dem ersten Studienjahr müssen mindestens fünf Module mit insgesamt 30 Credits bestanden sein. Die Universität Bremen schreibt Probestudierende mit einer besonderen Einschreibung ein (kleine Matrikel). Studienleistungen werden bei einem anschließenden regulären Studium angerechnet. Die genauen Voraussetzungen, auch zur Berufserfahrung, nennt die Hochschule.
Zertifikatsstudium
Die Landesverordnung von 2026 regelt auch ein Zertifikatsstudium an bremischen Hochschulen von mindestens 60 Leistungspunkten, das zu einer fachgebundenen Hochschulreife führen kann, wenn es fachlich zum angestrebten Studium passt. Die Hochschule stellt dazu auf Antrag eine Bescheinigung aus.
Weiterbildender Master
Für weiterbildende Masterstudiengänge regelt die Verordnung eine Eignungsprüfung, die in der Regel eine mindestens dreijährige einschlägige Berufstätigkeit voraussetzt und die Gleichwertigkeit mit einem berufsqualifizierenden Studium feststellen soll.
Fristen und Gebühren
Aktuelle Fristen und Gebühren nennen die Hochschulen auf ihren Seiten. Siehe offizielle Seite: Universität Bremen: Studieren ohne Abitur.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die jeweilige Hochschule im Land Bremen. Dort reichst du die Bewerbung ein, bei der Hochschule Bremen zusätzlich im Bewerbungsportal der Hochschule. Über die Eignungsprüfung und die Anerkennung außerhochschulisch erworbener Kenntnisse entscheidet nach der Verordnung ein Prüfungsausschuss der Hochschule. Die Zentrale Studienberatung der Universität Bremen berät zu den Zugangsvoraussetzungen.
Quellen
- Bremische Verordnung über die Hochschulzugangsberechtigung auf Grundlage von Eignungsprüfungen und Zertifikatsstudien (BremHHEZV)
- Hochschule Bremen: Zulassungsvoraussetzungen
- Universität Bremen: Immatrikulationsordnung
- Bremische Bürgerschaft: Studieren ohne Abitur in Bremen (Drucksache 19/1785)
Zugang geklärt? So geht es weiter
Wer berufsbegleitend studieren will, vergleicht Studienangebote nach Zugang, Kosten, Dauer und Kündigungsfristen. Worauf es ankommt