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Studieren ohne Abitur in Thüringen
Mit Meisterprüfung oder einem Abschluss als staatlich geprüfte Technikerin bzw. staatlich geprüfter Techniker oder Betriebswirtin bzw. Betriebswirt gibt es laut Universität Erfurt direkten Zugang zu allen grundständigen Studiengängen. Weitere berufliche Fortbildungen können als gleichwertig anerkannt werden. Wer eine mindestens zweijährige Berufsausbildung und danach mindestens drei Jahre hauptberufliche Praxis im verwandten Bereich hat, kann zunächst auf Probe studieren.
Mit Meistertitel oder Fortbildung
Zugang: Direkter Zugang zu allen grundständigen Studiengängen (laut Universität Erfurt)..
- Die Meisterprüfung eröffnet den Zugang unmittelbar, ohne Zusatzprüfung.
- Gleiches gilt nach Angabe der Universität Erfurt für den Abschluss als staatlich geprüfte Technikerin bzw. staatlich geprüfter Techniker oder Betriebswirtin bzw. Betriebswirt.
- Andere berufliche Fortbildungen können auf Antrag von der Hochschule der Meisterprüfung gleichgestellt werden; die Kriterien regelt die Thüringer Verordnung über die Gleichwertigkeit beruflicher Fortbildung für den Hochschulzugang.
- Nach dieser Verordnung setzt die Gleichstellung in der Regel eine erfolgreich abgeschlossene, mindestens zweijährige anerkannte Berufsausbildung voraus. Die Fortbildung muss auf dieser Ausbildung aufbauen, mehr als einzelne Fertigkeiten vermitteln und mindestens 400 Stunden umfassen.
- Die Hochschule entscheidet über den Antrag per schriftlichem Bescheid.
Staatlich geprüfte Techniker und Betriebswirte nennt die Universität Erfurt ausdrücklich. Fachwirt, Fachkaufmann und Betriebswirt (Fortbildung nach Berufsbildungsgesetz bzw. Handwerksordnung) führt die Anlage der Gleichwertigkeitsverordnung als Beispiele auf, jeweils mit Mindeststunden und vorheriger Ausbildung. Ob dein Abschluss anerkannt wird, bestätigt die Hochschule vor der Bewerbung.
Mit Berufsausbildung und Berufserfahrung
Probestudium: An der Universität Erfurt wird zwei Semester auf Probe studiert. Vorher ist eine verpflichtende Beratung nötig, die spätestens vier Wochen vor Ende der Bewerbungsfrist stattfinden muss. Danach entscheidet der Prüfungsausschuss anhand der Leistungen über die endgültige Einschreibung und darüber, wie viele Leistungen angerechnet werden.
- Verlangt wird eine staatlich anerkannte Berufsausbildung von mindestens zwei Jahren in einem Bereich, der zum gewählten Studiengang passt.
- Danach muss eine mindestens dreijährige hauptberufliche Tätigkeit im verwandten Bereich nachgewiesen werden.
- Eine Hochschulzugangsberechtigung ist für das Probestudium nicht nötig.
Zuständigkeit der Hochschulen
Die Hochschulen prüfen, ob der Zugang vorliegt, und regeln Einzelheiten wie Bewerbung, Beratung und Anrechnung in eigenen Satzungen. Die Angaben können zwischen den Hochschulen abweichen.
Berechtigung nach dem Probestudium
Ob das Probestudium eine fachgebundene oder allgemeine Berechtigung ergibt und was bei zu geringen Leistungen geschieht, klärt die Studienberatung der jeweiligen Hochschule.
Fristen und Gebühren
Aktuelle Fristen und Gebühren nennen die Hochschulen auf ihren Seiten. Siehe offizielle Seite: Deutscher Bildungsserver: Studieren ohne Abitur, mit Links zu Hochschulen und Ländern.
Zuständige Stelle
Die Hochschule, an der studiert werden soll, prüft den Zugang und entscheidet über die Gleichstellung einer Fortbildung; beim Probestudium nimmt sie die Bewerbung an und entscheidet danach über die endgültige Einschreibung (an der Universität Erfurt der Prüfungsausschuss). Erster Ansprechpartner ist in der Regel die Allgemeine Studienberatung der Hochschule.
Quellen
- Universität Erfurt: Allgemeine Zugangsvoraussetzungen (Hochschulzugang ohne Abitur)
- Thüringer Verordnung über die Gleichwertigkeit beruflicher Fortbildung für den Hochschulzugang vom 18. Juni 2009, zuletzt geändert am 13. Mai 2014
- Gesetz- und Verordnungsblatt Thüringen 2026 Nr. 2: Zuständigkeit für Hochschulzugang und Hochschulzulassung
Zugang geklärt? So geht es weiter
Wer berufsbegleitend studieren will, vergleicht Studienangebote nach Zugang, Kosten, Dauer und Kündigungsfristen. Worauf es ankommt