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Studieren ohne Abitur in Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen dürfen Meister und Absolventen gleichwertiger Aufstiegsfortbildungen ohne Prüfung jedes Fach studieren. Wer eine Ausbildung und drei Jahre Berufspraxis hat, studiert prüfungsfrei fachlich passende Fächer. Für fachfremde Fächer gibt es eine Zugangsprüfung oder ein Probestudium.
Mit Meistertitel oder Fortbildung
Zugang: allgemeiner Hochschulzugang ohne Prüfung, jedes Fach (Medizin und Pharmazie nach den normalen Zulassungskriterien).
- Bestandene Aufstiegsfortbildung: Meister nach Handwerksordnung, Fachschulabschluss oder gleichwertige Fortbildung.
- In zulassungsbeschränkten Studiengängen gibt es eine eigene Quote für diese Bewerbergruppe, zum Beispiel 4 Prozent an der Westfälischen Hochschule. Die Höhe der Quote erfährst du bei der jeweiligen Hochschule.
- Bewerberinnen und Bewerber sollen an einem Beratungsgespräch teilnehmen.
Fachwirte und Techniker zählen in der Regel zu den Fachschulabschlüssen und gleichwertigen Fortbildungen. Die Westfälische Hochschule führt beide in ihrem Merkblatt ausdrücklich auf. Ob dein Abschluss anerkannt wird, bestätigt die Hochschule im Einzelfall.
Mit Berufsausbildung und Berufserfahrung
Fachlich passender Weg: prüfungsfrei. Fachlich beliebiger Weg: Zugangsprüfung der Hochschule oder Probestudium.
- Mindestens zwei Jahre Berufsausbildung und danach mindestens drei Jahre Tätigkeit. Teilzeit wird anteilig angerechnet. Mit Aufstiegsstipendium genügen zwei Jahre.
- Fachlich passender Weg: Ausbildung und Tätigkeit müssen zum Studiengang passen. Die Hochschule prüft das im Einzelfall.
- Fachlich beliebiger Weg: Die Tätigkeit muss nicht passen. Auch Familienarbeit, Pflege von Angehörigen und Freiwilligendienste zählen.
- Das Probestudium ist nur in nicht zulassungsbeschränkten Studiengängen möglich, dauert mindestens zwei Semester und verlangt im Schnitt mindestens 20 ECTS je Semester. Bei Misserfolg erfolgt die Exmatrikulation.
- Diese Wege gelten nur für Bachelor- und Staatsexamensstudiengänge, nicht für Master.
Fristen und Gebühren
Aktuelle Fristen und Gebühren nennen die Hochschulen auf ihren Seiten. Siehe offizielle Seite: FAQ des Wissenschaftsministeriums NRW.
Zuständige Stelle
Die Hochschule, an der man studieren will. Über die Zugangsprüfung entscheidet der Prüfungsausschuss der Hochschule. Das Ministerium nimmt keine Anträge entgegen.
Quellen
- Land NRW: Verordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte
- Wissenschaftsministerium NRW: FAQ zum Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte
- Westfälische Hochschule: Merkblatt für beruflich Qualifizierte
Zugang geklärt? So geht es weiter
Wer berufsbegleitend studieren will, vergleicht Studienangebote nach Zugang, Kosten, Dauer und Kündigungsfristen. Worauf es ankommt