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Studieren ohne Abitur in Saarland
Im Saarland berechtigen die Meisterprüfung und Fortbildungsabschlüsse mit mindestens 400 Lehrgangsstunden sowie Fachschulabschlüsse zum Studium in allen Fächern. Wer eine mindestens dreijährige Berufsausbildung mit gutem Abschluss (mindestens 2,5 oder 80 Punkte) und einen mittleren Bildungsabschluss hat, kann über ein Probestudium mit anschließender Eignungsfeststellung eine fachgebundene Studienberechtigung erwerben. Grundlage ist die Verordnung von 2025.
Mit Meistertitel oder Fortbildung
Zugang: Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung, also Zugang zu allen Fächern..
- Anerkannt ist die Meisterprüfung im Handwerk nach der Handwerksordnung.
- Fortbildungsabschlüsse mit geregelter Prüfung nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung gelten, wenn der Lehrgang mindestens 400 Lehrgangsstunden umfasst. Beispiele sind Industriemeister und Bankfachwirt.
- Fachschulabschlüsse gelten nach der KMK-Rahmenvereinbarung über Fachschulen als allgemeine Hochschulreife. Beispiele sind staatlich geprüfte Techniker, Erzieher und Heilerziehungspfleger.
- Auch Fortbildungen im Gesundheits-, Sozial- und Erziehungswesen zählen, zum Beispiel Fachpflege in der Intensivmedizin. Welche Stundenzahl dafür gilt, klärt die Hochschule im Einzelfall.
- Die Hochschule prüft die Unterlagen. Die Immatrikulationsordnung der Universität des Saarlandes führt die Meisterprüfung als Zugangsqualifikation neben den Hochschulreifen auf.
Bankfachwirt und staatlich geprüfter Techniker zählen zu den ausdrücklich genannten Beispielen. Weitere Fachwirte und Fortbildungen können ebenfalls gleichgestellt sein. Ob dein Abschluss anerkannt wird, klärt die Hochschule im Einzelfall.
Mit Berufsausbildung und Berufserfahrung
Probestudium mit anschließender Eignungsfeststellung. Vor dem Antrag sind zwei Beratungsgespräche nötig, eines bei der Zentralen Studienberatung und eines bei der Studienfachberatung. Eine Kommission der Hochschule entscheidet über die Zulassung zum Probestudium, das in der Regel zwei Semester dauert und je nach Regelstudienzeit auf bis zu vier Semester verlängert werden kann. Nach bestandener Eignungsfeststellung erteilt die Kommission die fachgebundene Studienberechtigung als Bescheinigung.
- Verlangt wird ein mittlerer Bildungsabschluss.
- Die Ausbildung muss in einem anerkannten Ausbildungsberuf mindestens drei Jahre dauern und mit mindestens Note 2,5 oder mindestens 80 Punkten bestanden sein.
- Ausbildung und gewählter Studiengang müssen inhaltlich ausreichend zusammenhängen.
- Die für das Studium nötigen Sprachkenntnisse, auch in Deutsch, müssen nachgewiesen werden.
- Die Teilnahme an beiden Beratungsgesprächen muss bescheinigt sein.
Künstlerische Hochschulen
Die Hochschule für Musik Saar und die Hochschule der Bildenden Künste Saar haben eigene Regeln für Bewerberinnen und Bewerber ohne Hochschulreife. Die genauen Voraussetzungen erfährst du direkt an der jeweiligen Hochschule.
Probestudium an zwei Hochschulen
Das Probestudium kann an der Universität des Saarlandes und an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes absolviert werden. Zugangsbeschränkte Studiengänge werden weiterhin über das übliche Vergabeverfahren besetzt.
Fristen und Gebühren
Aktuelle Fristen und Gebühren nennen die Hochschulen auf ihren Seiten. Siehe offizielle Seite: Universität des Saarlandes: Bewerben ohne Abitur.
Zuständige Stelle
Über die Zulassung zum Probestudium entscheidet eine Kommission der gewählten Hochschule, die nach der Eignungsfeststellung auch die Studienberechtigung bescheinigt. Anträge gehen an die Universität des Saarlandes (Studierendensekretariat) beziehungsweise an die Hochschule für Technik und Wirtschaft. Bei Meister und Fortbildung prüft die Hochschule die Nachweise.
Quellen
- Universität des Saarlandes: Merkblatt Studium ohne Abitur (Probestudium)
- Universität des Saarlandes: Beruflich Qualifizierte, Bewerben ohne Abitur
- Universität des Saarlandes: Studieren mit allgemeiner Hochschulreife (Meister, Aufstiegsfortbildung, Fachschule)
- Universität des Saarlandes: FAQ zum Probestudium und zum Studium ohne Abitur
- FIM-Portal Saarland: Hochschulzugang für Berufstätige ohne Hochschulreife (Leistungsbeschreibung)
- Universität des Saarlandes: Immatrikulationsordnung (Dienstblatt der Hochschulen des Saarlandes 2025)
Zugang geklärt? So geht es weiter
Wer berufsbegleitend studieren will, vergleicht Studienangebote nach Zugang, Kosten, Dauer und Kündigungsfristen. Worauf es ankommt