Studienzugang

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Studieren ohne Abitur in Saarland

Im Saarland berechtigen die Meisterprüfung und Fortbildungsabschlüsse mit mindestens 400 Lehrgangsstunden sowie Fachschulabschlüsse zum Studium in allen Fächern. Wer eine mindestens dreijährige Berufsausbildung mit gutem Abschluss (mindestens 2,5 oder 80 Punkte) und einen mittleren Bildungsabschluss hat, kann über ein Probestudium mit anschließender Eignungsfeststellung eine fachgebundene Studienberechtigung erwerben. Grundlage ist die Verordnung von 2025.

Stand: 21.10.2026. Die Hochschule entscheidet im Einzelfall.

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Mit Meistertitel oder Fortbildung

Zugang: Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung, also Zugang zu allen Fächern..

Bankfachwirt und staatlich geprüfter Techniker zählen zu den ausdrücklich genannten Beispielen. Weitere Fachwirte und Fortbildungen können ebenfalls gleichgestellt sein. Ob dein Abschluss anerkannt wird, klärt die Hochschule im Einzelfall.

Mit Berufsausbildung und Berufserfahrung

Probestudium mit anschließender Eignungsfeststellung. Vor dem Antrag sind zwei Beratungsgespräche nötig, eines bei der Zentralen Studienberatung und eines bei der Studienfachberatung. Eine Kommission der Hochschule entscheidet über die Zulassung zum Probestudium, das in der Regel zwei Semester dauert und je nach Regelstudienzeit auf bis zu vier Semester verlängert werden kann. Nach bestandener Eignungsfeststellung erteilt die Kommission die fachgebundene Studienberechtigung als Bescheinigung.

Künstlerische Hochschulen

Die Hochschule für Musik Saar und die Hochschule der Bildenden Künste Saar haben eigene Regeln für Bewerberinnen und Bewerber ohne Hochschulreife. Die genauen Voraussetzungen erfährst du direkt an der jeweiligen Hochschule.

Probestudium an zwei Hochschulen

Das Probestudium kann an der Universität des Saarlandes und an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes absolviert werden. Zugangsbeschränkte Studiengänge werden weiterhin über das übliche Vergabeverfahren besetzt.

Fristen und Gebühren

Aktuelle Fristen und Gebühren nennen die Hochschulen auf ihren Seiten. Siehe offizielle Seite: Universität des Saarlandes: Bewerben ohne Abitur.

Zuständige Stelle

Über die Zulassung zum Probestudium entscheidet eine Kommission der gewählten Hochschule, die nach der Eignungsfeststellung auch die Studienberechtigung bescheinigt. Anträge gehen an die Universität des Saarlandes (Studierendensekretariat) beziehungsweise an die Hochschule für Technik und Wirtschaft. Bei Meister und Fortbildung prüft die Hochschule die Nachweise.

Quellen

Stand der Zusammenstellung: 21.10.2026

Zugang geklärt? So geht es weiter

Wer berufsbegleitend studieren will, vergleicht Studienangebote nach Zugang, Kosten, Dauer und Kündigungsfristen. Worauf es ankommt