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Mit Ausbildung und Berufserfahrung studieren
Ohne Meister oder Fortbildung führt der Weg über Ausbildung, Berufspraxis und meist ein Eignungsverfahren. Der Zugang ist oft an fachlich passende Studiengänge gebunden.
Die Anforderungen je Bundesland
| Bundesland | Ausbildung | Berufspraxis | Verfahren |
|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | mind. 2 Jahre | mind. 3 Jahre | Eignungsprüfung (drei schriftliche Arbeiten in Deutsch, Englisch und Fach, dazu ein mündlicher Teil), einmal jährlich, meist April bis Mai. |
| Bayern | mind. 2 Jahre | mind. 3 Jahre | Hochschulzugangsprüfung oder erfolgreiches Probestudium. Welches Verfahren gilt, bestimmt die Hochschule. |
| Berlin | mind. 2 Jahre | keine feste Vorgabe | Mit der fachgebundenen Berechtigung ist ein Studium möglich, das der Ausbildung fachlich entspricht; die Hochschule prüft die fachliche Nähe im Einzelfall. Wer in einem anderen Fach studieren möchte, legt eine Zugangsprüfung der Hochschule ab, in der die Studierfähigkeit nachgewiesen wird. |
| Brandenburg | keine feste Vorgabe | mind. 2 Jahre | Die Hochschule stellt auf Antrag fest, ob die Hochschulzugangsberechtigung vorliegt. An der Universität Potsdam geht der Antrag an die Zentrale Studienberatung. Je nach Berufsausbildung ist das Ergebnis eine allgemeine oder fachgebundene Berechtigung, die nur für diese Hochschule gilt. |
| Bremen | mind. 2 Jahre | keine feste Vorgabe | Nach Angabe der Hochschule Bremen führt eine abgeschlossene dreijährige Berufsausbildung zu einer fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung. Bei einer zweijährigen Ausbildung führt der Weg über eine Eignungsprüfung, die eine Landesverordnung vom Juni 2026 regelt: mindestens eine schriftliche Prüfung und eine mündliche Prüfung von mindestens 15 Minuten. Die Prüfung wird nicht benotet, es gibt nur bestanden oder nicht bestanden. Daneben gibt es ein Probestudium. |
| Hamburg | keine feste Vorgabe | mind. 3 Jahre | Eingangsprüfung der Hochschule für den gewählten Studiengang. Laut Hochschulseiten besteht sie je nach Hochschule aus einem schriftlichen Bericht oder Klausuren sowie einer mündlichen Prüfung; sie wird nicht benotet. Vorab ist eine Studienfachberatung an der Hochschule nachzuweisen. Wer bestanden hat, bewirbt sich anschließend regulär um einen Studienplatz. |
| Hessen | mind. 2 Jahre | mind. 2 Jahre | Hochschulzugangsprüfung: Prüfungsgespräch (30 bis 90 Minuten) und schriftliche Prüfung (120 bis 240 Minuten). Die schriftliche Prüfung kann entfallen, wenn vergleichbare schriftliche Leistungen vorliegen. |
| Mecklenburg-Vorpommern | mind. 2 Jahre | mind. 3 Jahre | Hochschulzugangsprüfung mit schriftlichem und mündlichem Teil, die jede Hochschule per Satzung selbst regelt. Bestehen führt zu einer fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung, aber nicht zu einem garantierten Studienplatz. Alternativ kann in Studiengängen ohne Zulassungsbeschränkung ein Probestudium von einem bis zwei Jahren die Prüfung ersetzen; davor findet ein Beratungsgespräch an der Hochschule statt, die Einschreibung ist zunächst befristet. |
| Niedersachsen | mind. 3 Jahre | mind. 3 Jahre | Das Studium muss dem erlernten Beruf fachlich nahestehen. Welcher Beruf zu welchem Studiengang passt, legen die Hochschulen selbst fest, meist in Zuordnungslisten. |
| Nordrhein-Westfalen | mind. 2 Jahre | mind. 3 Jahre | Fachlich passender Weg: prüfungsfrei. Fachlich beliebiger Weg: Zugangsprüfung der Hochschule oder Probestudium. |
| Rheinland-Pfalz | keine feste Vorgabe | in der Regel nicht nötig | Kein Probestudium und keine Hochschulzugangsprüfung auf diesem Weg. Du beantragst bei einer Hochschule deiner Wahl eine Bescheinigung der Zugangsberechtigung, reichst Lebenslauf und beglaubigte Abschriften deiner Zeugnisse ein und lässt die Durchschnittsnote aus Abschlussprüfung und Berufsschulzeugnis feststellen. Vor der Einschreibung ist ein Beratungsgespräch vorgesehen, das die Hochschule bescheinigt. |
| Saarland | mind. 3 Jahre | keine feste Vorgabe | Probestudium mit anschließender Eignungsfeststellung. Vor dem Antrag sind zwei Beratungsgespräche nötig, eines bei der Zentralen Studienberatung und eines bei der Studienfachberatung. Eine Kommission der Hochschule entscheidet über die Zulassung zum Probestudium, das in der Regel zwei Semester dauert und je nach Regelstudienzeit auf bis zu vier Semester verlängert werden kann. Nach bestandener Eignungsfeststellung erteilt die Kommission die fachgebundene Studienberechtigung als Bescheinigung. |
| Sachsen | mind. 2 Jahre | mind. 3 Jahre | Beratungsgespräch an der gewünschten Hochschule und bestandene Hochschulzugangsprüfung dieser Hochschule. Die Prüfung besteht aus einem mündlichen und einem schriftlichen Teil und soll zeigen, dass das Studium in der Regelstudienzeit erfolgreich abgeschlossen werden kann. Form, Inhalt und Wiederholbarkeit regeln die Hochschulen durch eigene Ordnungen. |
| Sachsen-Anhalt | mind. 2 Jahre | mind. 3 Jahre | Feststellungsprüfung: Die Hochschulen regeln Zulassung, Antrag und Prüfung in einer eigenen Prüfungsordnung. Nach der Landesverordnung besteht die Prüfung aus einem schriftlichen Teil von mindestens 90 Minuten und einem mündlichen Teil von mindestens 20 Minuten. Die Berechtigung gilt nur für den gewählten Studiengang an der Hochschule, an der die Prüfung bestanden wurde. |
| Schleswig-Holstein | mind. 2 Jahre | mind. 3 Jahre | Hochschuleignungsprüfung an der Hochschule, an der das Studium aufgenommen werden soll: eine mündliche Einzelprüfung mit einem allgemeinen und einem fachlichen Teil von insgesamt einer Zeitstunde. Zulassungsverfahren und Prüfung führt die Hochschule durch. Wer besteht, kann die Einschreibung beantragen oder sich bei zulassungsbeschränkten Studiengängen an einer Universität oder Fachhochschule des Landes bewerben. |
| Thüringen | mind. 2 Jahre | mind. 3 Jahre | Probestudium: An der Universität Erfurt wird zwei Semester auf Probe studiert. Vorher ist eine verpflichtende Beratung nötig, die spätestens vier Wochen vor Ende der Bewerbungsfrist stattfinden muss. Danach entscheidet der Prüfungsausschuss anhand der Leistungen über die endgültige Einschreibung und darüber, wie viele Leistungen angerechnet werden. |