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Studieren ohne Abitur in Bayern
In Bayern können Meister und Absolventen gleichgestellter Fortbildungen nach einem Beratungsgespräch ohne Abitur in allen Fächern studieren. Wer eine Berufsausbildung und mehrere Jahre Berufspraxis hat, kommt fachgebunden über eine Hochschulzugangsprüfung oder ein Probestudium an die Hochschule.
Mit Meistertitel oder Fortbildung
Zugang: allgemeiner Hochschulzugang, alle Fächer.
- Bestandene Meisterprüfung oder eine gleichgestellte berufliche Fortbildungsprüfung. Für Fortbildungen nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung nennt die Verordnung einen Vorbereitungslehrgang von mindestens 400 Stunden.
- Gleichgestellt sind auch Abschlüsse öffentlicher oder staatlich anerkannter Fachschulen und Fachakademien.
- Ein Beratungsgespräch an der Hochschule, an der das Studium beginnen soll, ist Pflicht. Andere bayerische Hochschulen erkennen es an.
- Die Hochschule kann zusätzlich ein Eignungsfeststellungsverfahren verlangen (Art. 89 Abs. 4 BayHIG).
Fachwirte zählen in der Regel zu den beruflichen Fortbildungsprüfungen nach BBiG oder HwO, Techniker zu den Fachschulabschlüssen. Ob dein Abschluss anerkannt wird, bestätigt die Hochschule vor der Bewerbung.
Mit Berufsausbildung und Berufserfahrung
Hochschulzugangsprüfung oder erfolgreiches Probestudium. Welches Verfahren gilt, bestimmt die Hochschule.
- Abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zwei Jahren.
- Danach in der Regel mindestens drei Jahre hauptberufliche Praxis im fachlich verwandten Bereich. Teilzeit zählt, wenn sie mindestens die Hälfte der Vollzeit beträgt. Mit Aufstiegsstipendium genügen zwei Jahre.
- Beratungsgespräch an der Hochschule ist Pflicht. Dort erfährst du auch die aktuell geltenden Anforderungen.
- Das Probestudium dauert nach der Verordnung zwei bis drei Semester, in langen Studiengängen höchstens vier. Das Gesetz verlangt mindestens ein Jahr.
Zulassungsbeschränkte Studiengänge
Hier reserviert das Gesetz eine Vorabquote von 3 bis 10 Prozent für qualifizierte Berufstätige. Legt die Hochschule nichts fest, gelten 5 Prozent. Wie die Quote in deinem Fall greift, sagt dir die Hochschule.
Fristen und Gebühren
Aktuelle Fristen und Gebühren nennen die Hochschulen auf ihren Seiten. Siehe offizielle Seite: Deutscher Bildungsserver: Studieren ohne Abitur, mit Links zu Hochschulen und Ländern.
Zuständige Stelle
Die Hochschule, an der das Studium beginnen soll. Sie führt das Beratungsgespräch, stellt die fachliche Verwandtschaft und die Studieneignung fest.
Quellen
- BayHIG Art. 88: Hochschulzugang
- BayQualV § 29: Fortbildungsabschlüsse
- BayQualV § 30: Berufserfahrung
- BayHZG Art. 5: Vorabquote
Zugang geklärt? So geht es weiter
Wer berufsbegleitend studieren will, vergleicht Studienangebote nach Zugang, Kosten, Dauer und Kündigungsfristen. Worauf es ankommt