Studienzugang

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Studieren ohne Abitur in Brandenburg

In Brandenburg berechtigen die Meisterprüfung, Fortbildungsabschlüsse nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung mit mindestens 400 Unterrichtsstunden, Fachschulabschlüsse und vergleichbare landesrechtliche Fortbildungen zum Studium. Das Gesetz knüpft sie nicht an ein Fach. Wer eine für das Studium geeignete Berufsausbildung und danach mindestens zwei Jahre Berufserfahrung hat, ist ebenfalls zugangsberechtigt. Ob die Berechtigung allgemein oder fachgebunden ausfällt, stellt die Hochschule im Einzelfall fest.

Stand: 21.10.2026. Die Hochschule entscheidet im Einzelfall.

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Mit Meistertitel oder Fortbildung

Zugang: Zugang zu Studiengängen mit erstem berufsqualifizierendem Abschluss, ohne fachliche Einschränkung im Gesetz.

Fachwirte zählen zu den Fortbildungsabschlüssen mit mindestens 400 Unterrichtsstunden, Techniker zu den Fachschulabschlüssen. Das Ministerium nennt Techniker auf seiner Informationsseite beispielhaft. Ob dein Abschluss anerkannt wird, bestätigt die Hochschule vor der Bewerbung.

Mit Berufsausbildung und Berufserfahrung

Die Hochschule stellt auf Antrag fest, ob die Hochschulzugangsberechtigung vorliegt. An der Universität Potsdam geht der Antrag an die Zentrale Studienberatung. Je nach Berufsausbildung ist das Ergebnis eine allgemeine oder fachgebundene Berechtigung, die nur für diese Hochschule gilt.

Hochschulabschluss und Fortsetzung eines Studiums

Ein berufsqualifizierender Hochschulabschluss berechtigt zum weiteren Studium. Das Gesetz regelt außerdem die Fortsetzung eines bereits in Deutschland begonnenen Studiums nach mindestens zwei Semestern unter bestimmten Bedingungen.

Masterstudium

Für Masterstudiengänge ist ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss nötig. Weiterbildende Master setzen in der Regel zusätzlich mindestens ein Jahr qualifizierte Berufspraxis voraus; an deren Stelle kann eine Eingangsprüfung treten.

Künstlerische, sport- und sprachwissenschaftliche Studiengänge

Hier kann zusätzlich oder anstelle der schulischen Voraussetzung ein Nachweis künstlerischer oder besonderer Eignung verlangt werden.

Fristen und Gebühren

Aktuelle Fristen und Gebühren nennen die Hochschulen auf ihren Seiten. Siehe offizielle Seite: Offizielle Informationsseite des Wissenschaftsministeriums.

Zuständige Stelle

Die Hochschule, an der das Studium beginnen soll, entscheidet über die Feststellung der Hochschulzugangsberechtigung; an der Universität Potsdam bearbeitet die Zentrale Studienberatung den Antrag. Die Feststellung ersetzt nicht die Bewerbung oder Einschreibung für den Studiengang.

Quellen

Stand der Zusammenstellung: 21.10.2026

Zugang geklärt? So geht es weiter

Wer berufsbegleitend studieren will, vergleicht Studienangebote nach Zugang, Kosten, Dauer und Kündigungsfristen. Worauf es ankommt