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Studieren ohne Abitur in Hamburg
Wer eine Meisterprüfung, einen Fachwirt oder einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss hat, kann sich laut Universität Hamburg nach einer Studienfachberatung direkt für Studiengänge bewerben. Mit abgeschlossener Berufsausbildung und drei Jahren Berufspraxis führt der Weg über eine Eingangsprüfung der Hochschule, die für den gewählten Studiengang gilt.
Mit Meistertitel oder Fortbildung
Zugang: Allgemeiner Hochschulzugang für grundständige Studiengänge, nicht auf bestimmte Fächer beschränkt..
- Genannt werden Meisterinnen und Meister nach der Handwerksordnung, Fachwirte und Inhaber anderer gleichwertiger Fortbildungsabschlüsse nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung, Inhaber von Befähigungszeugnissen nach der Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung sowie Inhaber bestimmter Fachschulabschlüsse.
- Bei Fortbildungsabschlüssen nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung müssen die Lehrgänge mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen.
- Für die Online-Bewerbung ist ein schriftlicher Nachweis einer Studienfachberatung hochzuladen.
- Fachschulabschlüsse müssen auf dem Zeugnis einen Vermerk zur KMK-Rahmenvereinbarung über Fachschulen tragen, sonst werden sie nicht anerkannt.
- Im Abschlusszeugnis der Prüfung muss eine Durchschnittsnote in Dezimalform stehen. Fehlt sie, kannst du eine Ergebnismitteilung der Kammer nachreichen. Ohne Dezimalnote wirst du im Rangverfahren hinter den Bewerbenden mit Note eingeordnet.
Fachwirte sind namentlich genannt. Techniker und Betriebswirte zählen in der Regel zu den Fortbildungs- oder Fachschulabschlüssen. Ob dein Abschluss anerkannt wird, bestätigt die Hochschule vor der Bewerbung. Bei Fortbildungen nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung hilft auch die zuständige Kammer.
Mit Berufsausbildung und Berufserfahrung
Eingangsprüfung der Hochschule für den gewählten Studiengang. Laut Hochschulseiten besteht sie je nach Hochschule aus einem schriftlichen Bericht oder Klausuren sowie einer mündlichen Prüfung; sie wird nicht benotet. Vorab ist eine Studienfachberatung an der Hochschule nachzuweisen. Wer bestanden hat, bewirbt sich anschließend regulär um einen Studienplatz.
- Erforderlich sind eine abgeschlossene Berufsausbildung und danach drei Jahre Berufspraxis.
- Je nach Hochschule können Kindererziehung, Pflegetätigkeit sowie Wehr-, Ersatz- oder Freiwilligendienst auf die Berufspraxis angerechnet werden. Ob und in welchem Umfang, klärt die Hochschule.
- Die Eingangsprüfung gilt für den gewählten Studiengang. Welche Studiengänge fachlich passen, klärt die Hochschule in der Studienfachberatung.
- Die Prüfung wird von den Hochschulen durchgeführt. Aufbau und Inhalt unterscheiden sich je nach Hochschule und Studiengang.
- Für Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie gilt ein abweichendes Bewerbungsverfahren über die Stiftung für Hochschulzulassung. An künstlerischen Hochschulen ist zusätzlich eine Aufnahmeprüfung zur künstlerischen Befähigung nötig.
Anrechnung beruflicher Leistungen
Die Behörde weist darauf hin, dass die berufliche Qualifikation ein Studium erleichtern oder verkürzen kann. Über eine Anrechnung entscheidet die aufnehmende Hochschule.
Sonderverfahren Sozialökonomie
Der Bachelorstudiengang Sozialökonomie an der Universität Hamburg hat laut Universität ein eigenes Zugangs- und Bewerbungsverfahren für Berufstätige. Die allgemeinen Angaben der Universität gelten dafür nicht.
Private Hochschulen
Laut Behörde ist der Zugang an jeder staatlichen und fast allen privaten Hochschulen in Hamburg möglich. Einzelne Studiengänge verlangen zusätzliche Nachweise, etwa Fremdsprachenkenntnisse.
Fristen und Gebühren
Aktuelle Fristen und Gebühren nennen die Hochschulen auf ihren Seiten. Siehe offizielle Seite: Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung: Studieren ohne Abitur.
Zuständige Stelle
Die Bewerbung und die Entscheidung über den Zugang liegen bei der jeweiligen Hochschule (an der Universität Hamburg das Campus-Center, an der TUHH der Studierendenservice, an der HAW das Studierendensekretariat). Die Eingangsprüfung führt die Hochschule durch. Fortbildungsabschlüsse nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung können bei Fragen zur Einordnung über die Handelskammer oder Handwerkskammer Hamburg geklärt werden.
Quellen
- Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung: Studieren ohne Abitur (FAQ)
- Universität Hamburg: Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte
- Universität Hamburg: Hochschulzugangsberechtigung nach abgeschlossener Fortbildungsprüfung
- TUHH: Zugang nach § 38 HmbHG (Merkblatt Eingangsprüfung)
Zugang geklärt? So geht es weiter
Wer berufsbegleitend studieren will, vergleicht Studienangebote nach Zugang, Kosten, Dauer und Kündigungsfristen. Worauf es ankommt