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Studieren ohne Abitur in Schleswig-Holstein
Meister im Handwerk und Inhaber bestimmter Fortbildungsabschlüsse mit Lehrgängen von mindestens 400 Unterrichtsstunden erhalten die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung. Mit Berufsausbildung und Berufspraxis gibt es eine fachgebundene Berechtigung über eine Hochschuleignungsprüfung oder ein Probestudium.
Mit Meistertitel oder Fortbildung
Zugang: Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung, alle Fächer.
- Die Lehrgänge müssen jeweils mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen.
- Dazu zählen Meister im Handwerk, Fortbildungsabschlüsse auf Grundlage des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung sowie gleichwertiger bundes- und landesrechtlicher Regelungen, Befähigungszeugnisse nach dem Seemannsgesetz, Fachschul-Fortbildungsabschlüsse entsprechend der KMK-Rahmenvereinbarung über Fachschulen und Abschlüsse landesrechtlicher Fortbildungsregelungen für Gesundheitsberufe sowie sozialpflegerische und sozialpädagogische Berufe.
Fachwirte, Techniker und Betriebswirte nennt das Land nicht namentlich. Sie sind erfasst, wenn ihre Fortbildung unter eine der genannten Kategorien fällt. Ob dein Abschluss anerkannt wird, bestätigt die Hochschule vor der Bewerbung.
Mit Berufsausbildung und Berufserfahrung
Hochschuleignungsprüfung an der Hochschule, an der das Studium aufgenommen werden soll: eine mündliche Einzelprüfung mit einem allgemeinen und einem fachlichen Teil von insgesamt einer Zeitstunde. Zulassungsverfahren und Prüfung führt die Hochschule durch. Wer besteht, kann die Einschreibung beantragen oder sich bei zulassungsbeschränkten Studiengängen an einer Universität oder Fachhochschule des Landes bewerben.
- Erforderlich ist eine mindestens zweijährige, nach Bundes- oder Landesrecht geregelte Berufsausbildung in einem fachlich verwandten Bereich.
- Dazu kommt mindestens dreijährige Berufspraxis im fachlich verwandten Bereich, ausgeübt mit mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit.
- Die Berechtigung ist fachgebunden, gilt also für den fachlich passenden Studienbereich.
Probestudium
Wer eine Berufsausbildung mit einem Notendurchschnitt von mindestens 3,0 und drei Jahre Berufstätigkeit nach Ausbildungsende oder entsprechende Ersatzzeiten nachweist, kann für zwei Semester eingeschrieben werden, insgesamt höchstens vier Semester. Danach entscheidet die Hochschule anhand der Leistungen über die endgültige Einschreibung. Das Nähere regelt die Einschreibordnung der jeweiligen Hochschule.
Fristen und Gebühren
Aktuelle Fristen und Gebühren nennen die Hochschulen auf ihren Seiten. Siehe offizielle Seite: Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Personen, Landesportal Schleswig-Holstein.
Zuständige Stelle
Zuständig sind die Hochschulen in Schleswig-Holstein. Sie führen Probestudium, Zulassungsverfahren und Hochschuleignungsprüfung durch. Die Studierendensekretariate und Studienberatungsstellen informieren über die genauen Voraussetzungen.
Quellen
- Landesportal Schleswig-Holstein: Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Personen
- Landesverordnung über die Hochschuleignungsprüfung (Europa-Universität Flensburg)
- Gesetz zur Änderung hochschulrechtlicher Gesetze Schleswig-Holstein (GVOBl. Nr. 144)
Zugang geklärt? So geht es weiter
Wer berufsbegleitend studieren will, vergleicht Studienangebote nach Zugang, Kosten, Dauer und Kündigungsfristen. Worauf es ankommt