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Studieren ohne Abitur in Hessen
In Hessen gilt ein Meistertitel oder eine anerkannte Fortbildung mit mindestens 400 Unterrichtsstunden als allgemeine Hochschulzugangsberechtigung. Mit Ausbildung und Berufserfahrung führt der Weg über eine Hochschulzugangsprüfung.
Mit Meistertitel oder Fortbildung
Zugang: allgemeine Hochschulzugangsberechtigung.
- Meisterprüfung im Handwerk oder anerkannter Fortbildungsabschluss mit mindestens 400 Unterrichtsstunden.
- Dasselbe gilt für Fachschulabschlüsse und vergleichbare landes- oder bundesrechtlich geregelte Abschlüsse im Gesundheits-, Sozialpflege- und Sozialpädagogikbereich.
- Einen eigenen Antrag auf Zugangsberechtigung brauchst du für diesen Weg nicht. Die Berechtigung wird bei der Bewerbung an der Wunschhochschule geprüft.
Fachwirt und Techniker zählen über die allgemeinen Kategorien der Fortbildungs- und Fachschulabschlüsse dazu. Ob dein Abschluss die Stundenzahl erreicht, bestätigt die Hochschule vor der Bewerbung.
Mit Berufsausbildung und Berufserfahrung
Hochschulzugangsprüfung: Prüfungsgespräch (30 bis 90 Minuten) und schriftliche Prüfung (120 bis 240 Minuten). Die schriftliche Prüfung kann entfallen, wenn vergleichbare schriftliche Leistungen vorliegen.
- Abgeschlossene, anerkannte Berufsausbildung von mindestens zwei Jahren im fachlich verwandten Bereich.
- Danach mindestens zwei Jahre hauptberufliche Tätigkeit im verwandten Bereich. Sie muss nicht mehr aktuell ausgeübt werden.
- Bei einem fachfremden Studienwunsch kann eine Weiterbildung von mindestens 400 Unterrichtsstunden den Zugang eröffnen.
- Die Prüfung ist nur für bestimmte Studienbereiche möglich und kann höchstens zweimal wiederholt werden.
Mittlerer Abschluss plus Berufsausbildung
Wer einen mittleren Schulabschluss und eine mindestens dreijährige anerkannte Berufsausbildung mit der Gesamtnote 2,5 oder besser hat, erwirbt eine Berechtigung auf dem Niveau der Fachhochschulreife. Sie gilt für Hochschulen für angewandte Wissenschaften und gestufte Studiengänge an Universitäten. Staatsexamensstudiengänge sind laut Universität Marburg damit nicht möglich.
Fristen und Gebühren
Aktuelle Fristen und Gebühren nennen die Hochschulen auf ihren Seiten. Siehe offizielle Seite: Wissenschaftsministerium Hessen: Zugang und Zulassung.
Zuständige Stelle
Der Antrag geht schriftlich an die Trägerhochschule des jeweiligen Studienbereichs. Über die Zulassung entscheidet der hessenweite Prüfungsausschuss des Studienbereichs.
Quellen
- Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur: Zugang und Zulassung
- Verordnung über den Hochschulzugang beruflich Qualifizierter (Hessen)
- Frankfurt UAS: Hochschulzugangsprüfung
Zugang geklärt? So geht es weiter
Wer berufsbegleitend studieren will, vergleicht Studienangebote nach Zugang, Kosten, Dauer und Kündigungsfristen. Worauf es ankommt