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Studieren ohne Abitur in Berlin
In Berlin erhalten Personen mit einer Aufstiegsfortbildung (zum Beispiel Meister, Fachwirt), einem staatlichen Fachschulabschluss (zum Beispiel Techniker) oder vergleichbaren landesrechtlich geregelten Fortbildungen eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung für alle Fächer. Wer eine staatlich geregelte Berufsausbildung von mindestens zwei Jahren hat, erhält eine fachgebundene Berechtigung für ein zur Ausbildung passendes Studium. Über eine Zugangsprüfung der Hochschule lässt sich die Fachbindung aufheben.
Mit Meistertitel oder Fortbildung
Zugang: Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung, grundsätzlich jedes Fach an jeder Berliner Hochschule.
- Gefordert ist eine bundes- oder landesrechtlich geregelte Aufstiegsfortbildung nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung, in der Regel mit einem Lehrgang von mindestens 400 Unterrichtsstunden. Beim Meister klärt die Hochschule im Einzelfall, ob die Stundenzahl verlangt wird.
- Auch ein Abschluss an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Fachschule berechtigt; ist die Staatlichkeit aus dem Zeugnis nicht ersichtlich, muss sie gesondert nachgewiesen werden.
- Landesrechtlich geregelte Fort- und Weiterbildungen im Gesundheits-, sozialpflegerischen und pädagogischen Bereich zählen ebenfalls, wenn sie mindestens 400 Stunden umfassen.
- Ein Dienstgrad bei der Bundeswehr ersetzt den Nachweis der Aufstiegsfortbildung nicht.
- Weitere Eignungsnachweise, etwa bei künstlerischen Studiengängen, regeln die Hochschulen in ihren Zugangssatzungen.
Fachwirte und staatlich geprüfte Techniker zählen ausdrücklich zu den anerkannten Abschlüssen. Im Gesetz laufen sie über die Kategorien Aufstiegsfortbildung und Fachschule. Ob dein Abschluss anerkannt wird, bestätigt die Hochschule.
Mit Berufsausbildung und Berufserfahrung
Mit der fachgebundenen Berechtigung ist ein Studium möglich, das der Ausbildung fachlich entspricht; die Hochschule prüft die fachliche Nähe im Einzelfall. Wer in einem anderen Fach studieren möchte, legt eine Zugangsprüfung der Hochschule ab, in der die Studierfähigkeit nachgewiesen wird.
- Erforderlich ist eine bundes- oder landesrechtlich geregelte Berufsausbildung von mindestens zwei Jahren in einem fachlich ähnlichen Beruf.
- Eine Mindestdauer an Berufspraxis nennt die Senatsverwaltung für diese Route nicht. Weitere Anforderungen regelt die Zugangssatzung der jeweiligen Hochschule.
- Die Zugangsprüfung gestaltet die Hochschule selbst, sie kann in jedem Bewerbungszeitraum abgelegt und wiederholt werden; Inhalte und Anforderungen stehen in der Zugangssatzung der Hochschule.
- Die durch Zugangsprüfung erweiterte Berechtigung gilt in der Regel nur an der Hochschule, die die Prüfung abgenommen hat.
- Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen entscheidet zusätzlich das Zulassungsverfahren über die Vergabe der Plätze.
Fortsetzung eines Studiums aus einem anderen Bundesland
Wer nach einer beruflichen Qualifikation in einem anderen Bundesland mindestens ein Jahr erfolgreich studiert hat, kann in einem ähnlichen Studiengang an einer Berliner Hochschule weiterstudieren.
Im Ausland erworbene berufliche Qualifikation
Entspricht eine im Ausland erworbene Berufsausbildung oder Fortbildung den genannten Voraussetzungen, führt sie zur jeweiligen Berechtigung. Hinweise zur Anerkennung bieten die Informationsportale des Bundes.
Künstlerische Studiengänge
In einigen künstlerischen Fächern kann bei Bedarf eine besondere künstlerische Begabung genügen. Das prüfen die Kunsthochschulen in ihren eigenen Verfahren.
Master ohne Bachelorabschluss
Für bestimmte künstlerische und weiterbildende Masterstudiengänge mit vier Semestern Regelstudienzeit ist ein Zugang ohne Bachelor möglich. Dafür sind mindestens fünf Jahre einschlägige Berufstätigkeit, eine Regelung in der Zugangssatzung und eine bestandene Eignungsprüfung der Hochschule nötig.
Fristen und Gebühren
Aktuelle Fristen und Gebühren nennen die Hochschulen auf ihren Seiten. Siehe offizielle Seite: Offizielle Informationsseite der Senatsverwaltung.
Zuständige Stelle
Die Berliner Hochschule, an der das Studium beginnen soll, prüft die Unterlagen, beurteilt die fachliche Nähe und nimmt die Zugangsprüfung ab. Die Einzelheiten regelt jede Hochschule in ihrer Zugangssatzung. Die Senatsverwaltung wird nur in besonders atypischen Fällen einbezogen.
Quellen
- Senatsverwaltung Berlin: Studieren ohne Abitur (Handreichung, 2. Auflage)
- Senatsverwaltung Berlin: Studieren ohne Abitur (Informationsseite)
- Berliner Hochschulgesetz: Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte
Zugang geklärt? So geht es weiter
Wer berufsbegleitend studieren will, vergleicht Studienangebote nach Zugang, Kosten, Dauer und Kündigungsfristen. Worauf es ankommt