Studienzugang

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Studieren ohne Abitur in Berlin

In Berlin erhalten Personen mit einer Aufstiegsfortbildung (zum Beispiel Meister, Fachwirt), einem staatlichen Fachschulabschluss (zum Beispiel Techniker) oder vergleichbaren landesrechtlich geregelten Fortbildungen eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung für alle Fächer. Wer eine staatlich geregelte Berufsausbildung von mindestens zwei Jahren hat, erhält eine fachgebundene Berechtigung für ein zur Ausbildung passendes Studium. Über eine Zugangsprüfung der Hochschule lässt sich die Fachbindung aufheben.

Stand: 21.10.2026. Die Hochschule entscheidet im Einzelfall.

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Mit Meistertitel oder Fortbildung

Zugang: Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung, grundsätzlich jedes Fach an jeder Berliner Hochschule.

Fachwirte und staatlich geprüfte Techniker zählen ausdrücklich zu den anerkannten Abschlüssen. Im Gesetz laufen sie über die Kategorien Aufstiegsfortbildung und Fachschule. Ob dein Abschluss anerkannt wird, bestätigt die Hochschule.

Mit Berufsausbildung und Berufserfahrung

Mit der fachgebundenen Berechtigung ist ein Studium möglich, das der Ausbildung fachlich entspricht; die Hochschule prüft die fachliche Nähe im Einzelfall. Wer in einem anderen Fach studieren möchte, legt eine Zugangsprüfung der Hochschule ab, in der die Studierfähigkeit nachgewiesen wird.

Fortsetzung eines Studiums aus einem anderen Bundesland

Wer nach einer beruflichen Qualifikation in einem anderen Bundesland mindestens ein Jahr erfolgreich studiert hat, kann in einem ähnlichen Studiengang an einer Berliner Hochschule weiterstudieren.

Im Ausland erworbene berufliche Qualifikation

Entspricht eine im Ausland erworbene Berufsausbildung oder Fortbildung den genannten Voraussetzungen, führt sie zur jeweiligen Berechtigung. Hinweise zur Anerkennung bieten die Informationsportale des Bundes.

Künstlerische Studiengänge

In einigen künstlerischen Fächern kann bei Bedarf eine besondere künstlerische Begabung genügen. Das prüfen die Kunsthochschulen in ihren eigenen Verfahren.

Master ohne Bachelorabschluss

Für bestimmte künstlerische und weiterbildende Masterstudiengänge mit vier Semestern Regelstudienzeit ist ein Zugang ohne Bachelor möglich. Dafür sind mindestens fünf Jahre einschlägige Berufstätigkeit, eine Regelung in der Zugangssatzung und eine bestandene Eignungsprüfung der Hochschule nötig.

Fristen und Gebühren

Aktuelle Fristen und Gebühren nennen die Hochschulen auf ihren Seiten. Siehe offizielle Seite: Offizielle Informationsseite der Senatsverwaltung.

Zuständige Stelle

Die Berliner Hochschule, an der das Studium beginnen soll, prüft die Unterlagen, beurteilt die fachliche Nähe und nimmt die Zugangsprüfung ab. Die Einzelheiten regelt jede Hochschule in ihrer Zugangssatzung. Die Senatsverwaltung wird nur in besonders atypischen Fällen einbezogen.

Quellen

Stand der Zusammenstellung: 21.10.2026

Zugang geklärt? So geht es weiter

Wer berufsbegleitend studieren will, vergleicht Studienangebote nach Zugang, Kosten, Dauer und Kündigungsfristen. Worauf es ankommt