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Studieren ohne Abitur in Rheinland-Pfalz
Wer eine Meisterprüfung oder eine vergleichbare Fortbildungsprüfung hat, erhält in Rheinland-Pfalz unmittelbar die Hochschulzugangsberechtigung für grundständige Studiengänge an Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften. Wer eine Berufsausbildung mit qualifiziertem Ergebnis (Durchschnitt 2,5 oder besser) abgeschlossen hat, kommt ohne Probestudium und ohne Zugangsprüfung an Hochschulen für angewandte Wissenschaften in alle Fächer, an Universitäten in fachlich verwandte Studiengänge. Nach Angaben des Ministeriums ist dafür seit der Hochschulgesetz-Reform 2020 in der Regel keine Berufserfahrung mehr nötig.
Mit Meistertitel oder Fortbildung
Zugang: Unmittelbare Hochschulzugangsberechtigung für grundständige Studiengänge an Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften, unabhängig von der Abschlussnote und ohne Fachbindung..
- Anerkannt ist die Meisterprüfung im Handwerk nach der Handwerksordnung.
- Gleichgestellt sind Fortbildungsabschlüsse nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung, wenn der Vorbereitungslehrgang mindestens 400 Unterrichtsstunden umfasst.
- Gleichgestellt sind außerdem bestimmte Abschlüsse der Seeschifffahrt, Fachschulabschlüsse nach der KMK-Rahmenvereinbarung über Fachschulen und landesrechtlich geregelte Fortbildungen im Gesundheits- und sozialpädagogischen Bereich.
- Auch sonstige Fortbildungen zählen, wenn der Lehrgang mindestens 400 Unterrichtsstunden hat und eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt.
- Die Hochschule stellt nach Antrag eine Bescheinigung über die Zugangsberechtigung aus. Vor der Einschreibung ist ein Beratungsgespräch vorgesehen. Details dazu klärt die Hochschule.
- Studiengänge mit kirchlicher Abschlussprüfung sind von der Regelung ausgenommen.
Fachwirt, Fachkaufmann, Betriebswirt und Bilanzbuchhalter stehen namentlich in der Beispielliste der Verordnung, die nicht abschließend ist. Techniker zählen in der Regel über die Kategorie Fachschulabschluss. Ob dein Abschluss anerkannt wird, bestätigt die Hochschule bei der Ausstellung der Bescheinigung.
Mit Berufsausbildung und Berufserfahrung
Kein Probestudium und keine Hochschulzugangsprüfung auf diesem Weg. Du beantragst bei einer Hochschule deiner Wahl eine Bescheinigung der Zugangsberechtigung, reichst Lebenslauf und beglaubigte Abschriften deiner Zeugnisse ein und lässt die Durchschnittsnote aus Abschlussprüfung und Berufsschulzeugnis feststellen. Vor der Einschreibung ist ein Beratungsgespräch vorgesehen, das die Hochschule bescheinigt.
- Voraussetzung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung mit qualifiziertem Ergebnis, also einem Gesamtdurchschnitt von mindestens 2,5.
- Als Ausbildung gelten anerkannte Ausbildungsberufe nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung, Ausbildungen im öffentlichen Dienst und landesrechtlich geregelte schulische Berufsausbildungen.
- An Hochschulen für angewandte Wissenschaften gilt die Berechtigung unmittelbar für alle Fächer. An Universitäten ist sie fachgebunden: Ausbildung oder vergleichbare Tätigkeit müssen inhaltlich zum gewählten Studiengang passen.
- Berufserfahrung nach der Ausbildung ist laut Ministerium bei qualifiziertem Ausbildungsergebnis in der Regel nicht mehr erforderlich.
Eignungsprüfungen für besondere Studiengänge
Studiengänge mit eigener Eignungsprüfung bleiben davon unberührt. Das Ministerium nennt als Beispiele Design, Innenarchitektur, Journalistik, Kunst, Musik und Sport. Wer dort studieren will, muss diese Prüfung zusätzlich bestehen.
Anrechnung von Fortbildungen auf Berufserfahrung
Die Verordnung enthält eine Regel, nach der anerkannte Fortbildungen der zweiten und dritten Stufe auf eine geforderte Berufserfahrung angerechnet werden. Sie ist vor allem dort von Bedeutung, wo das Hochschulgesetz noch Berufserfahrung verlangt, etwa bei weiterbildenden Studiengängen. Die Einzelheiten sind bei der Hochschule zu erfragen.
Fristen und Gebühren
Aktuelle Fristen und Gebühren nennen die Hochschulen auf ihren Seiten. Siehe offizielle Seite: Offizielle Informationsseite.
Zuständige Stelle
Über die Zugangsberechtigung entscheidet die Hochschule, die der Antragsteller wählt, oder eine von ihr beauftragte wissenschaftliche Einrichtung. Sie stellt die Bescheinigung aus. Das Beratungsgespräch vor der Einschreibung führt ebenfalls die Hochschule durch. Zulassung und Einschreibung laufen danach wie bei anderen Bewerbungen.
Quellen
- Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Gesundheit Rheinland-Pfalz: Hochschulzugang (Studieren ohne Abitur)
- Rheinland-Pfalz: Landesverordnung über die unmittelbare Hochschulzugangsberechtigung (Fassung vom 9. Dezember 2010)
- Gesetz- und Verordnungsblatt Rheinland-Pfalz Nr. 36: Änderung der Landesverordnung (2020)
- Landesportal Studium ohne Abitur Rheinland-Pfalz
- Hochschule Mainz: Beruflich Qualifizierte
Zugang geklärt? So geht es weiter
Wer berufsbegleitend studieren will, vergleicht Studienangebote nach Zugang, Kosten, Dauer und Kündigungsfristen. Worauf es ankommt