Studienzugang

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Studieren ohne Abitur in Rheinland-Pfalz

Wer eine Meisterprüfung oder eine vergleichbare Fortbildungsprüfung hat, erhält in Rheinland-Pfalz unmittelbar die Hochschulzugangsberechtigung für grundständige Studiengänge an Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften. Wer eine Berufsausbildung mit qualifiziertem Ergebnis (Durchschnitt 2,5 oder besser) abgeschlossen hat, kommt ohne Probestudium und ohne Zugangsprüfung an Hochschulen für angewandte Wissenschaften in alle Fächer, an Universitäten in fachlich verwandte Studiengänge. Nach Angaben des Ministeriums ist dafür seit der Hochschulgesetz-Reform 2020 in der Regel keine Berufserfahrung mehr nötig.

Stand: 21.10.2026. Die Hochschule entscheidet im Einzelfall.

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Mit Meistertitel oder Fortbildung

Zugang: Unmittelbare Hochschulzugangsberechtigung für grundständige Studiengänge an Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften, unabhängig von der Abschlussnote und ohne Fachbindung..

Fachwirt, Fachkaufmann, Betriebswirt und Bilanzbuchhalter stehen namentlich in der Beispielliste der Verordnung, die nicht abschließend ist. Techniker zählen in der Regel über die Kategorie Fachschulabschluss. Ob dein Abschluss anerkannt wird, bestätigt die Hochschule bei der Ausstellung der Bescheinigung.

Mit Berufsausbildung und Berufserfahrung

Kein Probestudium und keine Hochschulzugangsprüfung auf diesem Weg. Du beantragst bei einer Hochschule deiner Wahl eine Bescheinigung der Zugangsberechtigung, reichst Lebenslauf und beglaubigte Abschriften deiner Zeugnisse ein und lässt die Durchschnittsnote aus Abschlussprüfung und Berufsschulzeugnis feststellen. Vor der Einschreibung ist ein Beratungsgespräch vorgesehen, das die Hochschule bescheinigt.

Eignungsprüfungen für besondere Studiengänge

Studiengänge mit eigener Eignungsprüfung bleiben davon unberührt. Das Ministerium nennt als Beispiele Design, Innenarchitektur, Journalistik, Kunst, Musik und Sport. Wer dort studieren will, muss diese Prüfung zusätzlich bestehen.

Anrechnung von Fortbildungen auf Berufserfahrung

Die Verordnung enthält eine Regel, nach der anerkannte Fortbildungen der zweiten und dritten Stufe auf eine geforderte Berufserfahrung angerechnet werden. Sie ist vor allem dort von Bedeutung, wo das Hochschulgesetz noch Berufserfahrung verlangt, etwa bei weiterbildenden Studiengängen. Die Einzelheiten sind bei der Hochschule zu erfragen.

Fristen und Gebühren

Aktuelle Fristen und Gebühren nennen die Hochschulen auf ihren Seiten. Siehe offizielle Seite: Offizielle Informationsseite.

Zuständige Stelle

Über die Zugangsberechtigung entscheidet die Hochschule, die der Antragsteller wählt, oder eine von ihr beauftragte wissenschaftliche Einrichtung. Sie stellt die Bescheinigung aus. Das Beratungsgespräch vor der Einschreibung führt ebenfalls die Hochschule durch. Zulassung und Einschreibung laufen danach wie bei anderen Bewerbungen.

Quellen

Stand der Zusammenstellung: 21.10.2026

Zugang geklärt? So geht es weiter

Wer berufsbegleitend studieren will, vergleicht Studienangebote nach Zugang, Kosten, Dauer und Kündigungsfristen. Worauf es ankommt