Studienzugang

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Studieren ohne Abitur in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg erhalten Meister und Absolventen öffentlich-rechtlich geregelter Aufstiegsfortbildungen den allgemeinen Hochschulzugang. Wer Ausbildung und Berufserfahrung hat, muss eine Eignungsprüfung bestehen. Für beides braucht man die Bescheinigung über ein Beratungsgespräch.

Stand: 20.10.2026. Die Hochschule entscheidet im Einzelfall.

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Mit Meistertitel oder Fortbildung

Zugang: allgemeiner Hochschulzugang.

Fachwirte, Betriebswirte (IHK) und Fachkaufleute zählen zu den Aufstiegsfortbildungen. Techniker fallen unter die Fachschulabschlüsse nach § 14 Schulgesetz. Ob dein Abschluss anerkannt wird, bestätigt die Hochschule vor der Bewerbung.

Mit Berufsausbildung und Berufserfahrung

Eignungsprüfung (drei schriftliche Arbeiten in Deutsch, Englisch und Fach, dazu ein mündlicher Teil), einmal jährlich, meist April bis Mai.

Probestudium

Für zulassungsfreie Studiengänge ist ein Probestudium von zwei bis vier Semestern vorgesehen. Ob und wo es für beruflich Qualifizierte angeboten wird, erfährst du bei der Hochschule.

Fristen und Gebühren

Aktuelle Fristen und Gebühren nennen die Hochschulen auf ihren Seiten. Siehe offizielle Seite: FAQ des Wissenschaftsministeriums Baden-Württemberg.

Zuständige Stelle

Die Hochschule, bei der du dich bewirbst. Die Eignungsprüfung wird zentral abgenommen: Universitäten am KIT bzw. in Heidelberg, Fachhochschulen an der Hochschule Konstanz.

Quellen

Stand der Zusammenstellung: 20.10.2026

Zugang geklärt? So geht es weiter

Wer berufsbegleitend studieren will, vergleicht Studienangebote nach Zugang, Kosten, Dauer und Kündigungsfristen. Worauf es ankommt