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Studieren ohne Abitur in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg erhalten Meister und Absolventen öffentlich-rechtlich geregelter Aufstiegsfortbildungen den allgemeinen Hochschulzugang. Wer Ausbildung und Berufserfahrung hat, muss eine Eignungsprüfung bestehen. Für beides braucht man die Bescheinigung über ein Beratungsgespräch.
Mit Meistertitel oder Fortbildung
Zugang: allgemeiner Hochschulzugang.
- Meisterprüfung oder eine andere öffentlich-rechtlich geregelte Aufstiegsfortbildung (§ 58 Abs. 2 Nr. 5 LHG).
- Die Fortbildung baut auf einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung auf. Bei Fortbildungen außer dem Meister sind mindestens 400 Unterrichtsstunden verlangt.
- Dazu zählen in der Regel Fachwirt, Betriebswirt (IHK), Fachkaufmann und Fachschulabschlüsse nach § 14 Schulgesetz.
- Nachweis über ein Beratungsgespräch an einer Hochschule. Die Hochschule bestätigt den Zugang.
Fachwirte, Betriebswirte (IHK) und Fachkaufleute zählen zu den Aufstiegsfortbildungen. Techniker fallen unter die Fachschulabschlüsse nach § 14 Schulgesetz. Ob dein Abschluss anerkannt wird, bestätigt die Hochschule vor der Bewerbung.
Mit Berufsausbildung und Berufserfahrung
Eignungsprüfung (drei schriftliche Arbeiten in Deutsch, Englisch und Fach, dazu ein mündlicher Teil), einmal jährlich, meist April bis Mai.
- Mindestens zweijährige Berufsausbildung, fachlich zum Studiengang passend.
- In der Regel mindestens drei Jahre fachlich entsprechende Berufserfahrung. Die Ausbildungszeit zählt nicht mit. Mit Aufstiegsstipendium genügen zwei Jahre. Ob deine Berufserfahrung ausreicht, klärt die Hochschule im Einzelfall.
- Familienarbeit mit Verantwortung für eine pflege- oder betreuungsbedürftige Person wird mit bis zu zwei Jahren angerechnet.
- Nachweis über ein Beratungsgespräch an einer Hochschule und bestandene Eignungsprüfung.
Probestudium
Für zulassungsfreie Studiengänge ist ein Probestudium von zwei bis vier Semestern vorgesehen. Ob und wo es für beruflich Qualifizierte angeboten wird, erfährst du bei der Hochschule.
Fristen und Gebühren
Aktuelle Fristen und Gebühren nennen die Hochschulen auf ihren Seiten. Siehe offizielle Seite: FAQ des Wissenschaftsministeriums Baden-Württemberg.
Zuständige Stelle
Die Hochschule, bei der du dich bewirbst. Die Eignungsprüfung wird zentral abgenommen: Universitäten am KIT bzw. in Heidelberg, Fachhochschulen an der Hochschule Konstanz.
Quellen
- Hochschule Heilbronn: Studieren ohne Abitur
- Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg: FAQ Hochschulzugang für Berufstätige
Zugang geklärt? So geht es weiter
Wer berufsbegleitend studieren will, vergleicht Studienangebote nach Zugang, Kosten, Dauer und Kündigungsfristen. Worauf es ankommt