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Studieren ohne Abitur in Sachsen-Anhalt
Meisterabschlüsse und bestimmte Aufstiegsfortbildungen, die auf eine mindestens zweijährige Berufsausbildung aufbauen, gelten nach der Hochschulqualifikationsverordnung als allgemeine Hochschulreife. Ohne solchen Abschluss kannst du nach Ausbildung und mehrjähriger Berufstätigkeit eine hochschuleigene Feststellungsprüfung ablegen. Sie ergibt eine Studienberechtigung für den gewählten Studiengang.
Mit Meistertitel oder Fortbildung
Zugang: Gleichstellung mit der allgemeinen Hochschulreife, also Zugang zu allen Studiengängen (nach der Hochschulqualifikationsverordnung)..
- Voraussetzung ist eine anerkannte, abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zwei Jahren, auf die die Fortbildung aufbaut.
- Anerkannt werden Meisterqualifikationen nach der Handwerksordnung.
- Fortbildungsabschlüsse nach den Regelungen zur beruflichen Fortbildung sowie vergleichbare Abschlüsse von Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien zählen, wenn die Lehrgänge insgesamt mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen.
- Gleiches gilt für vergleichbare Seefahrtsqualifikationen mit mindestens 400 Unterrichtsstunden.
- Fachschulabschlüsse zählen, wenn sie der KMK-Rahmenvereinbarung über Fachschulen entsprechen.
- Fortbildungen in Gesundheits-, Sozial- und sozialpädagogischen Berufen zählen, wenn mindestens ein Realschulabschluss vorausgesetzt wird, die Lehrgänge mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen und mehr als einzelne Fertigkeiten vermittelt werden.
Fachwirt, Techniker und Betriebswirt nennt die Verordnung nicht namentlich. Sie zählen in der Regel zu den Fortbildungsabschlüssen mit mindestens 400 Unterrichtsstunden oder zu den Fachschulabschlüssen. Ob dein Abschluss anerkannt wird, bestätigt die Hochschule vor der Bewerbung.
Mit Berufsausbildung und Berufserfahrung
Feststellungsprüfung: Die Hochschulen regeln Zulassung, Antrag und Prüfung in einer eigenen Prüfungsordnung. Nach der Landesverordnung besteht die Prüfung aus einem schriftlichen Teil von mindestens 90 Minuten und einem mündlichen Teil von mindestens 20 Minuten. Die Berechtigung gilt nur für den gewählten Studiengang an der Hochschule, an der die Prüfung bestanden wurde.
- Verlangt werden mindestens ein Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss.
- Dazu kommt eine abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zwei Jahren in einem Bereich, der zum gewählten Studium passt.
- Außerdem muss eine mindestens dreijährige Berufstätigkeit nachgewiesen werden; wer ein Aufstiegsstipendium des Bundes hat, braucht nur zwei Jahre.
- Ob Ausbildung und Berufstätigkeit fachlich zum Studiengang passen, entscheidet die Hochschule.
- Die Zulassung wird abgelehnt bei fehlenden Voraussetzungen, unvollständigen oder verspäteten Unterlagen oder nach endgültigem Nichtbestehen der Prüfung an einer Hochschule in Sachsen-Anhalt oder einer gleichwertigen deutschen Hochschule.
- Hochschulen können zusätzliche Bedingungen stellen. Die Universität Magdeburg (Medizinische Fakultät) verlangt zum Beispiel eine Ausbildungsabschlussnote von mindestens gut und eine Berufstätigkeit, die höchstens drei Jahre zurückliegt. Die Prüfungsfragen orientieren sich dort am Zentralabitur des Landes. Die Anforderungen können je Hochschule und Studiengang abweichen.
Studienkollegs
Das Wissenschaftsministerium weist darauf hin, dass die Feststellungsprüfung eine bundesweit anerkannte, fachbezogene Studienberechtigung ergeben kann. Zur Vorbereitung gibt es Studienkollegs, die sich vor allem an internationale Bewerbende richten. Nach passenden Vorbereitungsangeboten fragst du bei deiner Hochschule.
Künstlerische und gestalterische Studiengänge
Für künstlerische und gestalterische Studiengänge muss eine besondere künstlerische Eignung nachgewiesen werden, etwa durch Mappe, Arbeitsproben oder Eignungsprüfung.
Fristen und Gebühren
Aktuelle Fristen und Gebühren nennen die Hochschulen auf ihren Seiten. Siehe offizielle Seite: Hochschulzugang (Wissenschaftsministerium Sachsen-Anhalt).
Zuständige Stelle
Die Hochschule, an der du studieren willst. Sie prüft die Gleichstellung von Abschlüssen und führt die Feststellungsprüfung nach ihrer eigenen Prüfungsordnung durch. Den Antrag stellst du dort; ein Prüfungsausschuss setzt die Prüfung um.
Quellen
- Wissenschaftsministerium Sachsen-Anhalt: Hochschulzugang
- Hochschulqualifikationsverordnung (HSQ-VO) vom 17. April 2009, zuletzt geändert am 10. Dezember 2015
- Verordnung zur Regelung von Rahmenvorschriften für den Hochschulzugang besonders befähigter Berufstätiger vom 19. Oktober 2009
- Universität Magdeburg, Medizinische Fakultät: University Admission for Qualified Professionals
Zugang geklärt? So geht es weiter
Wer berufsbegleitend studieren will, vergleicht Studienangebote nach Zugang, Kosten, Dauer und Kündigungsfristen. Worauf es ankommt