Studienzugang

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Studieren ohne Abitur in Sachsen-Anhalt

Meisterabschlüsse und bestimmte Aufstiegsfortbildungen, die auf eine mindestens zweijährige Berufsausbildung aufbauen, gelten nach der Hochschulqualifikationsverordnung als allgemeine Hochschulreife. Ohne solchen Abschluss kannst du nach Ausbildung und mehrjähriger Berufstätigkeit eine hochschuleigene Feststellungsprüfung ablegen. Sie ergibt eine Studienberechtigung für den gewählten Studiengang.

Stand: 21.10.2026. Die Hochschule entscheidet im Einzelfall.

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Mit Meistertitel oder Fortbildung

Zugang: Gleichstellung mit der allgemeinen Hochschulreife, also Zugang zu allen Studiengängen (nach der Hochschulqualifikationsverordnung)..

Fachwirt, Techniker und Betriebswirt nennt die Verordnung nicht namentlich. Sie zählen in der Regel zu den Fortbildungsabschlüssen mit mindestens 400 Unterrichtsstunden oder zu den Fachschulabschlüssen. Ob dein Abschluss anerkannt wird, bestätigt die Hochschule vor der Bewerbung.

Mit Berufsausbildung und Berufserfahrung

Feststellungsprüfung: Die Hochschulen regeln Zulassung, Antrag und Prüfung in einer eigenen Prüfungsordnung. Nach der Landesverordnung besteht die Prüfung aus einem schriftlichen Teil von mindestens 90 Minuten und einem mündlichen Teil von mindestens 20 Minuten. Die Berechtigung gilt nur für den gewählten Studiengang an der Hochschule, an der die Prüfung bestanden wurde.

Studienkollegs

Das Wissenschaftsministerium weist darauf hin, dass die Feststellungsprüfung eine bundesweit anerkannte, fachbezogene Studienberechtigung ergeben kann. Zur Vorbereitung gibt es Studienkollegs, die sich vor allem an internationale Bewerbende richten. Nach passenden Vorbereitungsangeboten fragst du bei deiner Hochschule.

Künstlerische und gestalterische Studiengänge

Für künstlerische und gestalterische Studiengänge muss eine besondere künstlerische Eignung nachgewiesen werden, etwa durch Mappe, Arbeitsproben oder Eignungsprüfung.

Fristen und Gebühren

Aktuelle Fristen und Gebühren nennen die Hochschulen auf ihren Seiten. Siehe offizielle Seite: Hochschulzugang (Wissenschaftsministerium Sachsen-Anhalt).

Zuständige Stelle

Die Hochschule, an der du studieren willst. Sie prüft die Gleichstellung von Abschlüssen und führt die Feststellungsprüfung nach ihrer eigenen Prüfungsordnung durch. Den Antrag stellst du dort; ein Prüfungsausschuss setzt die Prüfung um.

Quellen

Stand der Zusammenstellung: 21.10.2026

Zugang geklärt? So geht es weiter

Wer berufsbegleitend studieren will, vergleicht Studienangebote nach Zugang, Kosten, Dauer und Kündigungsfristen. Worauf es ankommt