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Studieren ohne Abitur in Sachsen
In Sachsen erhalten Inhaberinnen und Inhaber der Meisterprüfung sowie bestimmter Aufstiegsfortbildungen und Fachschulabschlüsse nach einem Beratungsgespräch an der gewählten Hochschule die allgemeine Hochschulreife. Wer eine mindestens zweijährige staatlich geregelte Berufsausbildung und drei Jahre Berufserfahrung im erlernten Beruf hat, erhält nach Beratungsgespräch und bestandener Hochschulzugangsprüfung die fachgebundene Hochschulreife.
Mit Meistertitel oder Fortbildung
Zugang: Allgemeine Hochschulreife, alle Fächer (nach einem Beratungsgespräch an der gewünschten Hochschule).
- Voraussetzung ist ein Beratungsgespräch an der Hochschule, an der das Studium beginnen soll.
- Anerkannt werden die Meisterprüfung nach der Handwerksordnung und Fortbildungsabschlüsse nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung, wenn der Lehrgang mindestens 400 Unterrichtsstunden umfasst.
- Ebenfalls anerkannt sind staatliche Befähigungszeugnisse für den nautischen oder technischen Schiffsdienst, Fachschulabschlüsse nach der KMK-Rahmenvereinbarung und landesrechtliche Fortbildungsabschlüsse für Gesundheits-, Sozial- und sozialpädagogische Berufe.
- Andere berufliche Fortbildungen können als gleichwertig anerkannt werden, wenn sie auf einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung aufbauen, eine Aufstiegsfortbildung mit mindestens 400 Unterrichtsstunden sind und der Meisterprüfung in Inhalt und Anspruch entsprechen; auch hier ist ein Beratungsgespräch nötig.
Fachwirt und Techniker nennt das Gesetz nicht namentlich. Sie zählen in der Regel zu den Fortbildungsabschlüssen mit mindestens 400 Unterrichtsstunden oder zu den Fachschulabschlüssen. Ob dein Abschluss anerkannt wird, bestätigt die Hochschule vor der Bewerbung.
Mit Berufsausbildung und Berufserfahrung
Beratungsgespräch an der gewünschten Hochschule und bestandene Hochschulzugangsprüfung dieser Hochschule. Die Prüfung besteht aus einem mündlichen und einem schriftlichen Teil und soll zeigen, dass das Studium in der Regelstudienzeit erfolgreich abgeschlossen werden kann. Form, Inhalt und Wiederholbarkeit regeln die Hochschulen durch eigene Ordnungen.
- Erforderlich ist eine mindestens zweijährige staatlich geregelte Berufsausbildung.
- Dazu kommen drei Jahre Berufserfahrung im erlernten Beruf.
- Das Ergebnis ist eine fachgebundene Hochschulreife für die Hochschule, an der die Prüfung bestanden wurde.
- Für die Duale Hochschule Sachsen genügt laut Gesetz eine mindestens dreijährige staatlich geregelte Berufsausbildung mit Beratungsgespräch, um die fachgebundene Zugangsberechtigung zu erhalten.
- Bei einzelnen Studiengängen kann zusätzlich ein berufspraktischer Nachweis oder der Nachweis von Fremdsprachenkenntnissen verlangt werden.
Weiterstudium nach Regelungen anderer Bundesländer
Wer nach den Regelungen eines anderen Landes für beruflich Qualifizierte zugangsberechtigt war, kann nach zwei Semestern mit erbrachten Leistungsnachweisen an einer sächsischen Hochschule weiterstudieren.
Künstlerische Studiengänge
Bei besonderer künstlerischer Eignung kann auf die schulische Qualifikation verzichtet werden; die Kunsthochschule prüft die Eignung. Die Einschreibung in einen künstlerischen Studiengang kann auf Probe erfolgen.
Masterzugang
Für Masterstudiengänge verlangt das Gesetz einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss oder den Abschluss einer staatlichen oder anerkannten Berufsakademie. Ausnahmen gelten für nicht wissenschaftliche Masterstudiengänge an Kunsthochschulen.
Fristen und Gebühren
Aktuelle Fristen und Gebühren nennen die Hochschulen auf ihren Seiten. Siehe offizielle Seite: Offizielle Informationsseite des Wissenschaftsministeriums.
Zuständige Stelle
Die Hochschule, an der du studieren willst. Sie führt das Beratungsgespräch, nimmt die Hochschulzugangsprüfung ab und regelt Einzelheiten durch eigene Ordnungen. Sie entscheidet auch im Bewerbungsverfahren, ob eine Fortbildung als gleichwertig anerkannt wird.
Quellen
- Sächsisches Hochschulgesetz (SächsHSG): Hochschulzugang (REVOSax)
- Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus: Studienvoraussetzungen (Studieren in Sachsen)
- Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus: Zum Studium bewerben (Studieren in Sachsen)
Zugang geklärt? So geht es weiter
Wer berufsbegleitend studieren will, vergleicht Studienangebote nach Zugang, Kosten, Dauer und Kündigungsfristen. Worauf es ankommt