Studienzugang

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Studieren ohne Abitur in Sachsen

In Sachsen erhalten Inhaberinnen und Inhaber der Meisterprüfung sowie bestimmter Aufstiegsfortbildungen und Fachschulabschlüsse nach einem Beratungsgespräch an der gewählten Hochschule die allgemeine Hochschulreife. Wer eine mindestens zweijährige staatlich geregelte Berufsausbildung und drei Jahre Berufserfahrung im erlernten Beruf hat, erhält nach Beratungsgespräch und bestandener Hochschulzugangsprüfung die fachgebundene Hochschulreife.

Stand: 21.10.2026. Die Hochschule entscheidet im Einzelfall.

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Mit Meistertitel oder Fortbildung

Zugang: Allgemeine Hochschulreife, alle Fächer (nach einem Beratungsgespräch an der gewünschten Hochschule).

Fachwirt und Techniker nennt das Gesetz nicht namentlich. Sie zählen in der Regel zu den Fortbildungsabschlüssen mit mindestens 400 Unterrichtsstunden oder zu den Fachschulabschlüssen. Ob dein Abschluss anerkannt wird, bestätigt die Hochschule vor der Bewerbung.

Mit Berufsausbildung und Berufserfahrung

Beratungsgespräch an der gewünschten Hochschule und bestandene Hochschulzugangsprüfung dieser Hochschule. Die Prüfung besteht aus einem mündlichen und einem schriftlichen Teil und soll zeigen, dass das Studium in der Regelstudienzeit erfolgreich abgeschlossen werden kann. Form, Inhalt und Wiederholbarkeit regeln die Hochschulen durch eigene Ordnungen.

Weiterstudium nach Regelungen anderer Bundesländer

Wer nach den Regelungen eines anderen Landes für beruflich Qualifizierte zugangsberechtigt war, kann nach zwei Semestern mit erbrachten Leistungsnachweisen an einer sächsischen Hochschule weiterstudieren.

Künstlerische Studiengänge

Bei besonderer künstlerischer Eignung kann auf die schulische Qualifikation verzichtet werden; die Kunsthochschule prüft die Eignung. Die Einschreibung in einen künstlerischen Studiengang kann auf Probe erfolgen.

Masterzugang

Für Masterstudiengänge verlangt das Gesetz einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss oder den Abschluss einer staatlichen oder anerkannten Berufsakademie. Ausnahmen gelten für nicht wissenschaftliche Masterstudiengänge an Kunsthochschulen.

Fristen und Gebühren

Aktuelle Fristen und Gebühren nennen die Hochschulen auf ihren Seiten. Siehe offizielle Seite: Offizielle Informationsseite des Wissenschaftsministeriums.

Zuständige Stelle

Die Hochschule, an der du studieren willst. Sie führt das Beratungsgespräch, nimmt die Hochschulzugangsprüfung ab und regelt Einzelheiten durch eigene Ordnungen. Sie entscheidet auch im Bewerbungsverfahren, ob eine Fortbildung als gleichwertig anerkannt wird.

Quellen

Stand der Zusammenstellung: 21.10.2026

Zugang geklärt? So geht es weiter

Wer berufsbegleitend studieren will, vergleicht Studienangebote nach Zugang, Kosten, Dauer und Kündigungsfristen. Worauf es ankommt