Studienzugang

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Studieren ohne Abitur in Niedersachsen

In Niedersachsen dürfen Meister, staatlich geprüfte Techniker und Betriebswirte sowie Absolventen gleichgestellter Fortbildungen in jeder Fachrichtung studieren. Wer eine dreijährige Ausbildung und drei Jahre Berufspraxis hat, studiert fachlich nahestehende Fächer.

Stand: 20.10.2026. Die Hochschule entscheidet im Einzelfall.

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Mit Meistertitel oder Fortbildung

Zugang: Zugang in jeder Fachrichtung an jeder Hochschule.

Maßgeblich ist § 18 NHG. Fachwirte zählen bei mindestens 400 Unterrichtsstunden, Techniker sind ausdrücklich genannt. Ob dein Abschluss gleichgestellt ist, bestätigt die Hochschule vor der Bewerbung.

Mit Berufsausbildung und Berufserfahrung

Das Studium muss dem erlernten Beruf fachlich nahestehen. Welcher Beruf zu welchem Studiengang passt, legen die Hochschulen selbst fest, meist in Zuordnungslisten.

Fachbezogene Prüfung und Kompetenzfeststellung

Hochschulen können eine berufliche Vorbildung studiengangsbezogen als gleichwertig feststellen. Alternativ lässt sich eine fachbezogene Hochschulzugangsberechtigung durch eine Prüfung erwerben. Zu Inhalt, Fristen und Gebühren informiert die jeweilige Hochschule.

Fristen und Gebühren

Aktuelle Fristen und Gebühren nennen die Hochschulen auf ihren Seiten. Siehe offizielle Seite: Studieren in Niedersachsen: Flyer Studieren ohne Abitur.

Zuständige Stelle

Die Hochschule, an der man studieren will (Studienberatung, Immatrikulationsamt). Kostenlose Beratung bietet die Koordinierungsstelle für Studieninformation und -beratung in Niedersachsen (kfsn).

Quellen

Stand der Zusammenstellung: 20.10.2026

Zugang geklärt? So geht es weiter

Wer berufsbegleitend studieren will, vergleicht Studienangebote nach Zugang, Kosten, Dauer und Kündigungsfristen. Worauf es ankommt