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Studieren ohne Abitur in Niedersachsen
In Niedersachsen dürfen Meister, staatlich geprüfte Techniker und Betriebswirte sowie Absolventen gleichgestellter Fortbildungen in jeder Fachrichtung studieren. Wer eine dreijährige Ausbildung und drei Jahre Berufspraxis hat, studiert fachlich nahestehende Fächer.
Mit Meistertitel oder Fortbildung
Zugang: Zugang in jeder Fachrichtung an jeder Hochschule.
- Meisterprüfung, staatlich geprüfter Techniker oder Betriebswirt.
- Fortbildungsabschlüsse nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung (zum Beispiel Fachwirt) zählen, wenn der Lehrgang mindestens 400 Unterrichtsstunden umfasst.
- Gleichgestellt sind auch Fachschulabschlüsse nach der KMK-Rahmenvereinbarung von 2002 (zum Beispiel Erzieher).
- Eine Eignungsprüfung ist nicht nötig. Der Zugang ist unbefristet.
Maßgeblich ist § 18 NHG. Fachwirte zählen bei mindestens 400 Unterrichtsstunden, Techniker sind ausdrücklich genannt. Ob dein Abschluss gleichgestellt ist, bestätigt die Hochschule vor der Bewerbung.
Mit Berufsausbildung und Berufserfahrung
Das Studium muss dem erlernten Beruf fachlich nahestehen. Welcher Beruf zu welchem Studiengang passt, legen die Hochschulen selbst fest, meist in Zuordnungslisten.
- Mindestens dreijährige anerkannte Berufsausbildung und danach mindestens drei Jahre Berufsausübung. Mit Aufstiegsstipendium des Bundes genügen zwei Jahre.
- Die Studienberatungsstellen der Hochschulen beraten kostenlos.
Fachbezogene Prüfung und Kompetenzfeststellung
Hochschulen können eine berufliche Vorbildung studiengangsbezogen als gleichwertig feststellen. Alternativ lässt sich eine fachbezogene Hochschulzugangsberechtigung durch eine Prüfung erwerben. Zu Inhalt, Fristen und Gebühren informiert die jeweilige Hochschule.
Fristen und Gebühren
Aktuelle Fristen und Gebühren nennen die Hochschulen auf ihren Seiten. Siehe offizielle Seite: Studieren in Niedersachsen: Flyer Studieren ohne Abitur.
Zuständige Stelle
Die Hochschule, an der man studieren will (Studienberatung, Immatrikulationsamt). Kostenlose Beratung bietet die Koordinierungsstelle für Studieninformation und -beratung in Niedersachsen (kfsn).
Quellen
- Studieren in Niedersachsen: Flyer Studieren ohne Abitur
- Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG): § 18
- Universität Göttingen: Zugang für beruflich Qualifizierte
Zugang geklärt? So geht es weiter
Wer berufsbegleitend studieren will, vergleicht Studienangebote nach Zugang, Kosten, Dauer und Kündigungsfristen. Worauf es ankommt