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Mit Fachwirt oder Techniker studieren
Fortbildungsabschlüsse öffnen den Zugang meist dann, wenn der Lehrgang mindestens 400 Unterrichtsstunden umfasst. Welche Abschlüsse die Länder namentlich nennen, unterscheidet sich.
Was die Quellen sagen
| Bundesland | Hinweis zu Fachwirt und Techniker |
|---|---|
| Baden-Württemberg | Fachwirte, Betriebswirte (IHK) und Fachkaufleute zählen zu den Aufstiegsfortbildungen. Techniker fallen unter die Fachschulabschlüsse nach § 14 Schulgesetz. Ob dein Abschluss anerkannt wird, bestätigt die Hochschule vor der Bewerbung. |
| Bayern | Fachwirte zählen in der Regel zu den beruflichen Fortbildungsprüfungen nach BBiG oder HwO, Techniker zu den Fachschulabschlüssen. Ob dein Abschluss anerkannt wird, bestätigt die Hochschule vor der Bewerbung. |
| Berlin | Fachwirte und staatlich geprüfte Techniker zählen ausdrücklich zu den anerkannten Abschlüssen. Im Gesetz laufen sie über die Kategorien Aufstiegsfortbildung und Fachschule. Ob dein Abschluss anerkannt wird, bestätigt die Hochschule. |
| Brandenburg | Fachwirte zählen zu den Fortbildungsabschlüssen mit mindestens 400 Unterrichtsstunden, Techniker zu den Fachschulabschlüssen. Das Ministerium nennt Techniker auf seiner Informationsseite beispielhaft. Ob dein Abschluss anerkannt wird, bestätigt die Hochschule vor der Bewerbung. |
| Bremen | Ob Fachwirte, Techniker und Betriebswirte als vergleichbar gelten, bestätigt die Hochschule im Einzelfall vor der Bewerbung. |
| Hamburg | Fachwirte sind namentlich genannt. Techniker und Betriebswirte zählen in der Regel zu den Fortbildungs- oder Fachschulabschlüssen. Ob dein Abschluss anerkannt wird, bestätigt die Hochschule vor der Bewerbung. Bei Fortbildungen nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung hilft auch die zuständige Kammer. |
| Hessen | Fachwirt und Techniker zählen über die allgemeinen Kategorien der Fortbildungs- und Fachschulabschlüsse dazu. Ob dein Abschluss die Stundenzahl erreicht, bestätigt die Hochschule vor der Bewerbung. |
| Mecklenburg-Vorpommern | Das Landeshochschulgesetz nennt Fachwirt, Techniker oder Betriebswirt nicht namentlich, sondern spricht von gleichgestellten Fortbildungs- und Fachschulprüfungen. Die Qualifikationsverordnung nennt Fortbildungsprüfungen nach Berufsbildungsgesetz und Handwerksordnung mit mindestens 400 Unterrichtsstunden sowie Fachschulabschlüsse. Ob dein Abschluss anerkannt wird, bestätigt die Hochschule vor der Bewerbung, im Zweifel entscheidet das Ministerium. |
| Niedersachsen | Maßgeblich ist § 18 NHG. Fachwirte zählen bei mindestens 400 Unterrichtsstunden, Techniker sind ausdrücklich genannt. Ob dein Abschluss gleichgestellt ist, bestätigt die Hochschule vor der Bewerbung. |
| Nordrhein-Westfalen | Fachwirte und Techniker zählen in der Regel zu den Fachschulabschlüssen und gleichwertigen Fortbildungen. Die Westfälische Hochschule führt beide in ihrem Merkblatt ausdrücklich auf. Ob dein Abschluss anerkannt wird, bestätigt die Hochschule im Einzelfall. |
| Rheinland-Pfalz | Fachwirt, Fachkaufmann, Betriebswirt und Bilanzbuchhalter stehen namentlich in der Beispielliste der Verordnung, die nicht abschließend ist. Techniker zählen in der Regel über die Kategorie Fachschulabschluss. Ob dein Abschluss anerkannt wird, bestätigt die Hochschule bei der Ausstellung der Bescheinigung. |
| Saarland | Bankfachwirt und staatlich geprüfter Techniker zählen zu den ausdrücklich genannten Beispielen. Weitere Fachwirte und Fortbildungen können ebenfalls gleichgestellt sein. Ob dein Abschluss anerkannt wird, klärt die Hochschule im Einzelfall. |
| Sachsen | Fachwirt und Techniker nennt das Gesetz nicht namentlich. Sie zählen in der Regel zu den Fortbildungsabschlüssen mit mindestens 400 Unterrichtsstunden oder zu den Fachschulabschlüssen. Ob dein Abschluss anerkannt wird, bestätigt die Hochschule vor der Bewerbung. |
| Sachsen-Anhalt | Fachwirt, Techniker und Betriebswirt nennt die Verordnung nicht namentlich. Sie zählen in der Regel zu den Fortbildungsabschlüssen mit mindestens 400 Unterrichtsstunden oder zu den Fachschulabschlüssen. Ob dein Abschluss anerkannt wird, bestätigt die Hochschule vor der Bewerbung. |
| Schleswig-Holstein | Fachwirte, Techniker und Betriebswirte nennt das Land nicht namentlich. Sie sind erfasst, wenn ihre Fortbildung unter eine der genannten Kategorien fällt. Ob dein Abschluss anerkannt wird, bestätigt die Hochschule vor der Bewerbung. |
| Thüringen | Staatlich geprüfte Techniker und Betriebswirte nennt die Universität Erfurt ausdrücklich. Fachwirt, Fachkaufmann und Betriebswirt (Fortbildung nach Berufsbildungsgesetz bzw. Handwerksordnung) führt die Anlage der Gleichwertigkeitsverordnung als Beispiele auf, jeweils mit Mindeststunden und vorheriger Ausbildung. Ob dein Abschluss anerkannt wird, bestätigt die Hochschule vor der Bewerbung. |
Im Zweifel fragst du bei der Studienberatung der Wunschhochschule nach, bevor du dich bewirbst. Ein Beratungsgespräch ist in mehreren Ländern ohnehin vorgesehen.